MediaMarkt verkaufte iPads für 15 € - verlangt Geräte jetzt zurück
Ein Traumpreis von 15 Euro für ein iPad Air sorgte in Italien für einen Ansturm. Doch die Freude währte nur kurz: Der Händler fordert die Käufer nun auf, die Geräte zurückzugeben oder den vollen Preis zu bezahlen. Die Rechtslage ist keineswegs eindeutig.
Das Angebot löste in diversen Schnäppchen-Foren und Telegram-Gruppen einen sofortigen Ansturm aus. Zahlreiche Käufer griffen zu, bezahlten den geringen Betrag und erhielten ihre Geräte sowohl per Versand als auch bei Abholung in den Filialen. Die Freude über das vermeintliche Schnäppchen währte jedoch nur kurz.
So erhielten Käufer am 19. November eine E-Mail, in der MediaWorld den Preis als "offensichtlich fehlerhaft" einstufte. Das Unternehmen berief sich auf einen technischen Fehler im Shopsystem, der zu einem unbeabsichtigten Rabatt von 98 Prozent geführt habe. Solche Fehler passieren in der IT oft durch falsche Kommasetzung beim Datenimport oder fehlerhafte Preisregeln im CMS.
MediaWorld stellt die Käufer nun vor die Wahl, entweder die Differenz zum regulären Preis abzüglich eines Kulanzrabatts von 150 Euro zu zahlen, oder das Gerät zurückzugeben. Im Falle einer Rückgabe bietet der Händler eine kostenlose Abholung sowie einen Einkaufsgutschein im Wert von 20 Euro als Entschädigung an.
Die juristische Bewertung des Falls ist jedoch komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. Experten wie der italienische Anwalt Massimiliano Dona weisen darauf hin, dass ein extrem niedriger Preis allein nicht ausreicht, um dem Kunden automatisch Bösgläubigkeit beim Kauf zu unterstellen. Besonders im Kontext von aggressiven Rabattaktionen rund um den Black Friday oder speziellen Treueprogrammen könnten Konsumenten einen Preis von 15 Euro dem Anwalt zufolge durchaus als limitiertes Lockangebot interpretieren. Die Situation ändere sich jedoch, sollte ein Kunde untypische Mengen bestellen, um sie gewinnbringend weiterzuverkaufen.
Ist der Vertrag durch Lieferung bereits geschlossen, bleibt dem Händler unter Umständen die Möglichkeit der Anfechtung wegen Erklärungsirrtums. Dies muss jedoch "unverzüglich" geschehen, sobald der Händler den Fehler entdeckt hat. Bei einem Zeitraum von elf Tagen nach Lieferung, wie im aktuellen Fall von MediaWorld, stünde eine Anfechtung in Deutschland also auf wackeligen Beinen. Der Vertrauensschutz des Kunden steigt mit der Zeit, und auch Schadensersatzansprüche könnten hierzulande geltend gemacht werden, wenn der Kunde im Vertrauen auf den Kauf etwa bereits Zubehör erworben hat.
Wie seht ihr den aktuellen Fall rund um MediaWorld? Sollten die iPad-Käufer rechtlich verpflichtet sein, die Ware zurückzugeben? Teilt eure Meinung in den Kommentaren.
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Siehe auch:
15-Euro-iPad
Für Kunden der italienischen Elektronikkette MediaWorld, einer Tochtergesellschaft der MediaMarktSaturn Retail Group, schien am 8. November der Black Friday vorzeitig begonnen zu haben. Ein iPad Air mit M3-Chip und 13-Zoll-Display wurde Kundenkartenbesitzern im dortigen Online-Shop für lediglich 15 Euro angeboten. Das entspricht einem Bruchteil des regulären Preises für das erst im Mai 2024 erschienene Apple-Tablet.Das Angebot löste in diversen Schnäppchen-Foren und Telegram-Gruppen einen sofortigen Ansturm aus. Zahlreiche Käufer griffen zu, bezahlten den geringen Betrag und erhielten ihre Geräte sowohl per Versand als auch bei Abholung in den Filialen. Die Freude über das vermeintliche Schnäppchen währte jedoch nur kurz.
So erhielten Käufer am 19. November eine E-Mail, in der MediaWorld den Preis als "offensichtlich fehlerhaft" einstufte. Das Unternehmen berief sich auf einen technischen Fehler im Shopsystem, der zu einem unbeabsichtigten Rabatt von 98 Prozent geführt habe. Solche Fehler passieren in der IT oft durch falsche Kommasetzung beim Datenimport oder fehlerhafte Preisregeln im CMS.
MediaWorld stellt die Käufer nun vor die Wahl, entweder die Differenz zum regulären Preis abzüglich eines Kulanzrabatts von 150 Euro zu zahlen, oder das Gerät zurückzugeben. Im Falle einer Rückgabe bietet der Händler eine kostenlose Abholung sowie einen Einkaufsgutschein im Wert von 20 Euro als Entschädigung an.
Die Sicht des Händlers
Wie Wired berichtet, bestätigte ein Sprecher von MediaWorld den Vorfall offiziell. Er bezeichnete den Preis von 15 Euro als "ökonomisch unhaltbar" und betonte, dass er nicht repräsentativ für das kommerzielle Angebot des Händlers sei. Das Unternehmen argumentiert, dass der Fehler aufgrund der enormen Diskrepanz zum tatsächlichen Marktwert für den durchschnittlichen Kunden hätte erkennbar sein müssen.Die juristische Bewertung des Falls ist jedoch komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. Experten wie der italienische Anwalt Massimiliano Dona weisen darauf hin, dass ein extrem niedriger Preis allein nicht ausreicht, um dem Kunden automatisch Bösgläubigkeit beim Kauf zu unterstellen. Besonders im Kontext von aggressiven Rabattaktionen rund um den Black Friday oder speziellen Treueprogrammen könnten Konsumenten einen Preis von 15 Euro dem Anwalt zufolge durchaus als limitiertes Lockangebot interpretieren. Die Situation ändere sich jedoch, sollte ein Kunde untypische Mengen bestellen, um sie gewinnbringend weiterzuverkaufen.
Rechtslage: Preisfehler in Deutschland
Auch in Deutschland treten solche Preisfehler regelmäßig auf, doch die Rechtslage unterscheidet hierzulande präzise zwischen der Bestellung und dem Vertragsschluss. Die bloße Darstellung der Ware zu einem bestimmten Preis im Online-Shop ist rechtlich noch kein bindendes Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Die automatische Eingangsbestätigung per E-Mail stellt meist ebenfalls noch keine Annahme dieses Angebots dar. Ein rechtlich bindender Kaufvertrag kommt häufig erst mit der separaten Auftragsbestätigung oder dem tatsächlichen Versand der Ware zustande.Ist der Vertrag durch Lieferung bereits geschlossen, bleibt dem Händler unter Umständen die Möglichkeit der Anfechtung wegen Erklärungsirrtums. Dies muss jedoch "unverzüglich" geschehen, sobald der Händler den Fehler entdeckt hat. Bei einem Zeitraum von elf Tagen nach Lieferung, wie im aktuellen Fall von MediaWorld, stünde eine Anfechtung in Deutschland also auf wackeligen Beinen. Der Vertrauensschutz des Kunden steigt mit der Zeit, und auch Schadensersatzansprüche könnten hierzulande geltend gemacht werden, wenn der Kunde im Vertrauen auf den Kauf etwa bereits Zubehör erworben hat.
Wie seht ihr den aktuellen Fall rund um MediaWorld? Sollten die iPad-Käufer rechtlich verpflichtet sein, die Ware zurückzugeben? Teilt eure Meinung in den Kommentaren.
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Zusammenfassung
- MediaWorld verkaufte iPad Air mit M3-Chip irrtümlich für 15 Euro
- Kunden erhielten die Geräte tatsächlich per Versand oder Filialabholung
- Elf Tage später forderte der Händler Rückgabe oder Nachzahlung
- Preisfehler entstand durch technisches Problem im Shopsystem
- Als Kulanz bietet MediaWorld 150 Euro Rabatt oder Gutschein an
- Rechtslage ist komplex: Erkennbarkeit des Fehlers nicht eindeutig
- In Deutschland wäre Anfechtung nach elf Tagen rechtlich problematisch
Siehe auch:
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