Elektroschrott-Streit: Lidl scheitert mit Klage gegen Rücknahmepflicht

Lidl wollte die kostenlose Rücknahme von Elektrokleingeräten stoppen und zog vor Gericht. Doch das Oberlandesgericht Koblenz macht dem Discounter einen Strich durch die Rechnung. Was das Urteil bedeutet und warum die Sammelquoten alarmierend sind.
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Jason Leung / Lidl

Streit um Elektroschrott

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat entschieden: Lidl ist verpflichtet, in seinen größeren Filialen Elektrokleingeräte nach wie vor kostenlos entgegen­zunehmen. Der Discounter versuchte, die gesetzliche Rücknahme­pflicht als verfassungs­widrig anzufechten, blieb jedoch mit dieser Argumentation vor Gericht erfolglos (Az. 9 U 1090/24).

Seit der Reform des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) im Jahr 2021 sind Einzelhändler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadrat­metern dazu verpflichtet, Elektrokleingeräte ohne Kosten anzunehmen. Dies betrifft Geräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern, unab­hängig davon, ob die Kunden ein neues Gerät kaufen.


Deutschland verfehlt Sammelziele für Elektroschrott

Wie nun Heise berichtet, argumentierte Lidl vor Gericht, dass diese Regelung Lebensmittelhändler im Vergleich zu anderen Einzelhändlern benachteilige. Insbesondere Drogeriemärkte, die ebenfalls Elektroartikel führen, seien von der Rücknahmepflicht ausgenommen. Das OLG Koblenz wies diese Argumentation jedoch zurück.

Die Relevanz des Urteils zeigt sich in aktuellen Statistiken: Deutschland liegt bei der Sammlung von Elektroschrott deutlich hinter den EU-Vorgaben. Im Jahr 2023 wurden nur 29,5 Prozent der Altgeräte eingesammelt, anstatt der geforderten 65 Prozent. Die EU-Kommission hat bereits erste Schritte für ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

Hintergrund und laufende Klagen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte im Jahr 2023 mehrere große Handels­ketten, darunter Aldi Nord, Aldi Süd, Netto-Marken-Discount, Rossmann sowie Franchisenehmer von Edeka und Rewe, verklagt. Diese rechtlichen Schritte folgten Testbesuchen, die zeigten, dass diese Unternehmen ihre gesetzliche Rücknahme­pflicht nicht einhielten. Infografik: Millionen Handys landen nicht im RecyclingMillionen Handys landen nicht im Recycling

Mögliche rechtliche Schritte

Obwohl das Gericht keine Revision zuließ, hat Lidl die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzureichen. Die DUH beabsichtigt, die Einhaltung der Rücknahmepflicht weiterhin zu überwachen. DUH-Geschäftsführerin Barbara Metz stellt die Notwendigkeit von "unkomplizierten, verlässlichen Sammelstellen" zur Lösung des "massiven Umweltproblems" heraus.

Wie sind eure Erfahrungen mit der Rückgabe von Elektroschrott im Einzelhandel? Nutzt ihr diese Möglichkeit bereits oder bevorzugt ihr andere Entsorgungswege? Teilt eure Eindrücke in den Kommentaren!

Wer muss E-Schrott zurücknehmen?
Laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind Lebensmittelhändler, Supermärkte und Discounter mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern zur kostenlosen Rücknahme von Elektroschrott verpflichtet, wenn sie regelmäßig Elektrogeräte verkaufen.

Diese Regelung gilt für Elektrokleingeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm, unabhängig davon, ob ein Neukauf erfolgt. Die Rücknahmepflicht ist durch EU-Recht gedeckt und wurde vom OLG Koblenz bestätigt.
Welche Geräte kann ich zurückgeben?
Alle Elektrokleingeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm können kostenlos zurückgegeben werden. Dazu gehören beispielsweise Rasierer, Handys, Powerbanks, Kopfhörer und Ladegeräte.

Wichtig zu wissen: Die Rückgabe ist unabhängig davon möglich, ob Sie ein neues Gerät kaufen. Die Händler sind zur kostenlosen Annahme verpflichtet.
Was machte Lidl falsch?
Bei Testbesuchen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verweigerten Lidl-Filialen die gesetzlich vorgeschriebene Rücknahme von Elektrokleingeräten wie Kopfhörern und Ladegeräten.

Lidl versuchte vor Gericht, die Rücknahmepflicht als verfassungswidrig einstufen zu lassen, scheiterte aber vor dem OLG Koblenz. Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Rücknahmepflicht und wies Lidls Argumente zurück.
Warum gibt es diese Regelung?
Die Regelung dient dem Umweltschutz und soll die Sammelquote für Elektroschrott erhöhen. Der Gesetzgeber nutzt dabei die Tatsache, dass Verbraucher regelmäßig Lebensmittelhändler aufsuchen.

Große Händler tragen laut Gericht auch eine besondere Verantwortung, da sie durch ihr regelmäßiges und gewinnbringendes Elektroangebot Teil des Produktlebenszyklus sind und daher zur umweltgerechten Entsorgung beitragen müssen.
Was bedeutet das Urteil?
Das Urteil des OLG Koblenz (Az. 9 U 1090/24) bestätigt die Rechtmäßigkeit der Rücknahmepflicht für Elektroschrott. Eine Revision wurde nicht zugelassen, wobei Lidl noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen kann.

Praktisch bedeutet dies, dass betroffene Händler die Rücknahme nicht mehr verweigern dürfen. Die DUH hat bereits angekündigt, die Einhaltung weiterhin zu kontrollieren.
Zusammenfassung
  • Lidl scheitert mit Klage gegen kostenlose Rücknahme von Elektroschrott
  • Oberlandesgericht Koblenz entscheidet gegen den Discounter Lidl
  • Urteil bestätigt Rücknahmepflicht für Elektrokleingeräte im Handel
  • Alarmierend niedrige Sammelquoten für Elektroschrott in Deutschland
  • Frage nach Nutzung und Erfahrungen mit Rückgabe im Einzelhandel

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