Alle Bankkunden profitieren:
Neue Regeln für Online-Überweisungen
Mit einer EU-Verordnung sollen Echtzeit-Überweisungen in Zukunft ohne zusätzliche Gebühren und innerhalb von zehn Sekunden beim Empfänger landen. Zudem wird die Sicherheit des Prozesses erhöht. Schon nächstes Jahr tritt die Regelung in Kraft.
Der EU ist dieser Umstand schon länger ein Dorn im Auge. Und so machte man schon im Herbst 2022 einen Gesetzgebungsvorschlag, der Banken dazu verpflichten sollte, Echtzeit-Überweisungen ohne zusätzliche Gebühr durchzuführen. Anfang des Jahres gab es dann endlich grünes Licht für das Vorhaben.
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Die Gebühren für diesen Dienst dürfen dabei "nicht höher sein als die Gebühren, die [eine Bank] für nicht sofortige Überweisungen in Euro erhebt", so der Gesetzestext. Da SEPA-Überweisungen für die allermeisten Kunden schon jetzt kostenlos sind, bedeutet das in der Praxis, dass in Zukunft auch Echtzeit-Überweisungen ohne jegliche Gebühren getätigt werden können. Wer für normale Überweisungen zahlt, kann eine sofortige Überweisung in Zukunft zumindest zum gleichen Preis durchführen.
Die neuen Regeln aus der EU-Verordnung treten in Deutschland zum 9. Oktober 2025 in Kraft. Bis zu diesem Termin müssen die Banken die Vorschriften umgesetzt haben. Für Länder, die eine andere Währung als den Euro verwenden - wie etwa die Schweiz - läuft die Frist zur Umstellung am 9. Juli 2027 ab.
Siehe auch:
Kommendes EU-Gesetz betrifft alle Bankkunden
Schon seit etlichen Jahren bestehen die technischen Möglichkeiten, Überweisungen in Echtzeit zu tätigen. Schickt man das Geld ab, landet es ohne große Verzögerung auf dem Konto des Empfängers. Diese Echtzeit-Überweisung lassen sich Banken und Sparkassen bisher jedoch bezahlen. Wer keine zusätzliche Gebühr entrichten will, muss sich notgedrungen mit einer ganz gewöhnlichen Überweisung begnügen. Hier dauert es mindestens einen Werktag, bis das Geld ankommt. Sind Feiertage dazwischen, kann es sich sogar noch länger hinziehen.Der EU ist dieser Umstand schon länger ein Dorn im Auge. Und so machte man schon im Herbst 2022 einen Gesetzgebungsvorschlag, der Banken dazu verpflichten sollte, Echtzeit-Überweisungen ohne zusätzliche Gebühr durchzuführen. Anfang des Jahres gab es dann endlich grünes Licht für das Vorhaben.
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In zehn Sekunden und ohne Zusatzkosten
Die neue Verordnung schreibt vor, dass das Geld aus einer Echtzeit-Überweisung innerhalb von zehn Sekunden beim Empfänger landen muss. Zudem muss der Absender im gleichen Zeitraum eine Empfangsbestätigung erhalten, die ihm mitteilt, dass das Geld auch tatsächlich angekommen ist.Die Gebühren für diesen Dienst dürfen dabei "nicht höher sein als die Gebühren, die [eine Bank] für nicht sofortige Überweisungen in Euro erhebt", so der Gesetzestext. Da SEPA-Überweisungen für die allermeisten Kunden schon jetzt kostenlos sind, bedeutet das in der Praxis, dass in Zukunft auch Echtzeit-Überweisungen ohne jegliche Gebühren getätigt werden können. Wer für normale Überweisungen zahlt, kann eine sofortige Überweisung in Zukunft zumindest zum gleichen Preis durchführen.
Verbesserung der Sicherheit
Neu ist außerdem eine Regel, die die Sicherheit verbessern soll. So müssen Banken in Zukunft direkt bei der Überweisung prüfen, ob die IBAN und der Name des Empfängers übereinstimmen. Ist das nicht der Fall, wird der Absender noch vor dem Versand des Geldes darauf hingewiesen und kann den Vorgang abbrechen. Auf diesem Weg sollen Kunden vor allem vor Betrug geschützt werden.Die neuen Regeln aus der EU-Verordnung treten in Deutschland zum 9. Oktober 2025 in Kraft. Bis zu diesem Termin müssen die Banken die Vorschriften umgesetzt haben. Für Länder, die eine andere Währung als den Euro verwenden - wie etwa die Schweiz - läuft die Frist zur Umstellung am 9. Juli 2027 ab.
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Zusammenfassung
- Echtzeit-Überweisungen sind innerhalb von Sekunden beim Empfänger
- EU-Gesetz fordert gebührenfreie Überweisungen in Echtzeit ab 2025
- Empfangsbestätigungen müssen innerhalb von zehn Sekunden erfolgen
- Gebühren für Echtzeit-Überweisungen dürfen nicht höher sein als für normale
- Neue Sicherheitsregel verlangt Übereinstimmung von IBAN und Empfängernamen
- Regelung gilt in Deutschland ab dem 9. Oktober 2025
- Für Nicht-Euro-Länder wie die Schweiz endet die Frist am 9. Juli 2027
Siehe auch:
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