Empfängerüberprüfung kommt:
Das ändert sich bei Überweisungen
Ab dem 9. Oktober 2025 gelten neue Regeln für Überweisungen in der Europäischen Union. Künftig wird bei jeder Überweisung in Euro der Name des Empfängers mit der angegebenen IBAN abgeglichen - um Betrugsmaschen einzudämmen. Das müsst ihr jetzt wissen.
Wie das Handelsblatt berichtet, sind Banken zu dieser Prüfung verpflichtet, allerdings gibt es eine Ausnahme: Für Überweisungen auf Papierbeleg, die nicht direkt am Bankschalter erfasst werden, erfolgt keine Empfängerüberprüfung.
Die Empfängerprüfung läuft automatisch im Hintergrund, sobald Kunden im Online-Banking die Daten für eine Überweisung eingeben. Sollten Name und IBAN nicht übereinstimmen, wird dem Zahler ein Warnhinweis angezeigt.
Bei nahezu übereinstimmenden Daten wird der korrekte Name mitgeteilt. In beiden Fällen kann der Kunde entscheiden, ob er die Überweisung dennoch ausführen möchte - trägt dann aber das Risiko selbst. Die neuen Regeln gelten zunächst für Euro-Überweisungen innerhalb des Euroraums und sollen bis Juli 2027 auf alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen ausgeweitet werden.
Während das Empfangen von Echtzeitzahlungen bereits seit Januar 2025 für Banken verpflichtend ist, müssen ab Oktober auch alle Geldhäuser das Senden solcher Überweisungen ermöglichen. Wichtig für Verbraucher ist zudem, dass Echtzeitüberweisungen nicht mehr teurer sind als normale SEPA-Überweisungen, die in der Regel kostenlos sind. Bisher verlangten viele Banken in Deutschland für diesen Service zwischen 50 Cent und einem Euro, teilweise sogar mehr.
Was haltet ihr von den neuen Regeln für Überweisungen? Glaubt ihr, dass die Empfängerüberprüfung tatsächlich vor Betrug schützen kann, oder seht ihr weitere Sicherheitslücken? Teilt eure Erfahrungen und Meinungen in den Kommentaren!
Siehe auch:
Neue Prüfpflicht bei Überweisungen
Die sogenannte "Empfängerüberprüfung" soll Fehlüberweisungen und Betrugsversuche reduzieren. Gleichzeitig werden Echtzeitüberweisungen für alle Banken zur Pflicht und dürfen dabei nicht mehr kosten als herkömmliche Überweisungen.Wie das Handelsblatt berichtet, sind Banken zu dieser Prüfung verpflichtet, allerdings gibt es eine Ausnahme: Für Überweisungen auf Papierbeleg, die nicht direkt am Bankschalter erfasst werden, erfolgt keine Empfängerüberprüfung.
Die Empfängerprüfung läuft automatisch im Hintergrund, sobald Kunden im Online-Banking die Daten für eine Überweisung eingeben. Sollten Name und IBAN nicht übereinstimmen, wird dem Zahler ein Warnhinweis angezeigt.
Bei nahezu übereinstimmenden Daten wird der korrekte Name mitgeteilt. In beiden Fällen kann der Kunde entscheiden, ob er die Überweisung dennoch ausführen möchte - trägt dann aber das Risiko selbst. Die neuen Regeln gelten zunächst für Euro-Überweisungen innerhalb des Euroraums und sollen bis Juli 2027 auf alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen ausgeweitet werden.
Echtzeitüberweisungen werden Standard
Neben der Empfängerüberprüfung macht die EU-Verordnung auch das Angebot von Echtzeitüberweisungen für alle Banken zur Pflicht. Bei den sogenannten "Instant Payments" wird der Betrag innerhalb von zehn Sekunden auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben - und zwar rund um die Uhr. Im Vergleich dazu dauern herkömmliche SEPA-Überweisungen mindestens einen Arbeitstag. Infografik Bargeld vs. EC-Karte: In Deutschland ist Bares noch Wahres
Während das Empfangen von Echtzeitzahlungen bereits seit Januar 2025 für Banken verpflichtend ist, müssen ab Oktober auch alle Geldhäuser das Senden solcher Überweisungen ermöglichen. Wichtig für Verbraucher ist zudem, dass Echtzeitüberweisungen nicht mehr teurer sind als normale SEPA-Überweisungen, die in der Regel kostenlos sind. Bisher verlangten viele Banken in Deutschland für diesen Service zwischen 50 Cent und einem Euro, teilweise sogar mehr.
Welche Betrugsmaschen werden verhindert?
Die neuen Sicherheitsmaßnahmen sollen vor allem bestimmte Betrugsarten verhindern, bei denen Kunden dazu verleitet werden, Geld an jemanden zu überweisen, den sie namentlich kennen, bei dem aber ein Betrüger sich mit seiner IBAN dazwischengeschaltet hat.Betrüger, die gefälschte Rechnungen mit ihrer eigenen IBAN versenden, sollten dann scheitern, weil der Empfängername nicht zur angegebenen IBAN passt.Auch betrügerische Festgeldangebote, bei denen Kunden glauben, auf ihr eigenes Konto bei einer ausländischen Bank Geld einzuzahlen, werden durch die Empfängerüberprüfung erschwert. Allerdings warnen Experten: Die neuen Regeln sind kein Allheilmittel gegen alle Formen von Zahlungsbetrug.
Was haltet ihr von den neuen Regeln für Überweisungen? Glaubt ihr, dass die Empfängerüberprüfung tatsächlich vor Betrug schützen kann, oder seht ihr weitere Sicherheitslücken? Teilt eure Erfahrungen und Meinungen in den Kommentaren!
Was ändert sich ab dem 9. Oktober?
Ab dem 9. Oktober 2025 müssen alle Banken im Euroraum Echtzeitüberweisungen verpflichtend anbieten. Zudem dürfen diese nicht mehr kostenpflichtiger sein als normale SEPA-Überweisungen - also meist kostenlos.
Gleichzeitig wird die Empfängerüberprüfung eingeführt: Bei jeder Überweisung wird automatisch geprüft, ob Name und IBAN des Empfängers zusammenpassen. Abweichungen werden dem Zahler sofort angezeigt.
Gleichzeitig wird die Empfängerüberprüfung eingeführt: Bei jeder Überweisung wird automatisch geprüft, ob Name und IBAN des Empfängers zusammenpassen. Abweichungen werden dem Zahler sofort angezeigt.
Wie funktioniert die Empfängerüberprüfung?
Beim Eingeben einer Überweisung gleicht die Bank den angegebenen Namen mit der IBAN des Empfängers ab. Stimmen beide Daten überein, erfolgt keine oder eine positive Rückmeldung.
Bei Abweichungen erscheint ein Warnhinweis oder der korrekte Name. Der Zahler kann dann entscheiden, ob er die Zahlung trotzdem freigibt - trägt aber in dem Fall das Risiko selbst.
Bei Abweichungen erscheint ein Warnhinweis oder der korrekte Name. Der Zahler kann dann entscheiden, ob er die Zahlung trotzdem freigibt - trägt aber in dem Fall das Risiko selbst.
Welche Überweisungen sind betroffen?
Die Empfängerüberprüfung gilt für alle Euro-Überweisungen im SEPA-Raum - sowohl in Echtzeit als auch klassisch. Auch neue oder geänderte Daueraufträge sind einbezogen.
Ausgenommen sind Überweisungen per Papierformular, Festgeld-, Kredit- und Sparkonten. Unternehmen können die Prüfung bei Sammelüberweisungen wie Gehaltszahlungen deaktivieren.
Ausgenommen sind Überweisungen per Papierformular, Festgeld-, Kredit- und Sparkonten. Unternehmen können die Prüfung bei Sammelüberweisungen wie Gehaltszahlungen deaktivieren.
Wie schützt mich der IBAN-Check vor Betrug?
Die Prüfung kann verhindern, dass Sie auf Fake-Rechnungen oder betrügerische IBANs hereinfallen. Weichen Namen und IBAN ab erhalten Sie einen Hinweis - das erschwert viele Betrugsmaschen erheblich.
Besonders bei Anlagebetrug oder gefälschten Zahlungsaufforderungen kann der Abgleich helfen. Ein Allheilmittel ist er jedoch nicht: Bei Phishing oder Spoofing greift der Schutz nicht.
Besonders bei Anlagebetrug oder gefälschten Zahlungsaufforderungen kann der Abgleich helfen. Ein Allheilmittel ist er jedoch nicht: Bei Phishing oder Spoofing greift der Schutz nicht.
Welche Betrugsrisiken bleiben bestehen?
Betrüger, die Zugang zu Ihrem Konto erlangen oder Sie zur Freigabe einer Zahlung verleiten, können die Prüfung umgehen. Spoofing, Phishing und CEO-Fraud bleiben daher weiterhin gefährlich.
Auch wenn Täter ein Konto unter falschem Namen eröffnen, kann die Empfängerüberprüfung ins Leere laufen. Nutzer sollten daher zusätzlich auf sichere Passwörter, 2FA und gesunden Menschenverstand setzen.
Auch wenn Täter ein Konto unter falschem Namen eröffnen, kann die Empfängerüberprüfung ins Leere laufen. Nutzer sollten daher zusätzlich auf sichere Passwörter, 2FA und gesunden Menschenverstand setzen.
Muss ich den neuen Bedingungen zustimmen?
Einige Banken, vor allem Genossenschaftsbanken und Sparkassen, fordern aktiv Ihre Zustimmung zu den neuen Bedingungen - etwa per Brief oder Online-Mitteilung.
Große Privatbanken wie Deutsche Bank oder ING sehen das anders: Da es sich um gesetzliche Vorgaben handelt, sei keine Zustimmung nötig. Der Verbraucherzentrale-Bundesverband teilt diese Einschätzung.
Große Privatbanken wie Deutsche Bank oder ING sehen das anders: Da es sich um gesetzliche Vorgaben handelt, sei keine Zustimmung nötig. Der Verbraucherzentrale-Bundesverband teilt diese Einschätzung.
Was passiert bei fast passender Eingabe?
Wenn der Name des Empfängers leicht vom Kontoinhaber abweicht, zeigt das System den korrekten Namen an. Sie können dann selbst entscheiden, ob Sie die Überweisung trotzdem durchführen.
Solche Fälle treten z. B. auf, wenn ein Firmenname verwendet wird, das Konto aber auf eine natürliche Person läuft. Hier hilft die Anzeige, Tippfehler oder Missverständnisse zu erkennen.
Solche Fälle treten z. B. auf, wenn ein Firmenname verwendet wird, das Konto aber auf eine natürliche Person läuft. Hier hilft die Anzeige, Tippfehler oder Missverständnisse zu erkennen.
Zusammenfassung
- Ab 9. Oktober 2025: Abgleich von Namen und IBAN bei Euro-Überweisungen
- Empfängerüberprüfung soll Betrug und Fehlüberweisungen reduzieren
- Warnhinweis bei Nichtübereinstimmung, Überweisung bleibt möglich
- Echtzeitüberweisungen werden für alle Banken verpflichtend
- Instant Payments dürfen nicht teurer als herkömmliche Überweisungen sein
- Die Regelung gilt zunächst im Euroraum, später in der gesamten EU
- Experten: Wichtiger, aber nicht allumfassender Schutz
Siehe auch:
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