Neue EU-Regel greift: Geld in 10 Sekunden überwiesen ab 2025

Ab Januar 2025 wird in Europa die Echtzeitüberweisung flä­chen­de­ckend eingeführt. Banken und Sparkassen müssen dann Über­wei­sun­gen in Euro unabhängig von Tag und Uhrzeit emp­fan­gen und ab Ok­to­ber auch innerhalb von zehn Sekunden aus­füh­ren können.
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Blitzschnelle Geldüberweisungen in der Eurozone

Ab dem 9. Januar 2025 wird das Überweisen von Geld in Sekundenschnelle in Europa zum neuen Standard. Dank der neuen EU-Verordnung 2024/886, auch bekannt als "Instant Payment Regulierung", wird jede Bank und Sparkasse innerhalb der Eurozone verpflichtet, eingehende Sofortüberweisungen ohne zusätzliche Kosten anzubieten.

Für ausgehende Überweisungen in Echtzeit gilt eine Übergangsfrist bis zum 9. Oktober 2025, danach sind auch hierbei keine Gebühren mehr zulässig. Jahrelang stritt sich die Politik um diese wichtige Änderung. Schon 2022 hieß es, dass man die Echtzeitüberweisung verpflichtend macht.


Diese bahnbrechende Veränderung im Zahlungsverkehr betrifft alle 38 Länder des SEPA-Zahlungsraums, zu dem neben den EU-Ländern auch Nationen wie die Schweiz, Norwegen und Island zählen. Die Verordnung zwingt nun Finanzinstitute, Überweisungen in Euro rund um die Uhr in maximal zehn Sekunden abzuwickeln.

Die Initiative zielt darauf ab, den europäischen Binnenmarkt moderner und effizienter zu gestalten. Laut t3n machen Sofortüberweisungen derzeit nur etwa 11 Prozent aller Euro-Transfers in der EU aus. Die Verpflichtung zur gebührenfreien Bereitstellung soll zudem helfen, diesen Anteil signifikant zu erhöhen und auch Endverbrauchern zugänglich zu machen.

Stichpunkt Sicherheit

Die Geschwindigkeit geht nicht zulasten der Sicherheit. Die EU-Verordnung fordert von Zahlungsdienstleistern die Einführung modernster Sicherheitsmaßnahmen. Banken müssen eine sofortige und kostenfreie Identitätsüberprüfung der Empfänger bieten, um Betrug zu verhindern. Zudem können Kunden individuelle Höchstbeträge für ihre Sofortüberweisungen festlegen.

Ebendiese Sicherheitsüberprüfung ist jedoch eine Herausforderung auf Bankenseite. Da die traditionelle transaktionsbezogene Kontrolle bei der Geschwindigkeit von Echtzeitüberweisungen nicht möglich ist, müssen Finanzinstitute nun täglich ihren gesamten Kundenstamm gegen EU-Finanzsanktionslisten abgleichen.

Was gilt für Sofortüberweisungen ab 9. Januar 2025?
Ab dem 9. Januar 2025 müssen alle Banken und Sparkassen in der Eurozone eingehende Sofortüberweisungen kostenlos empfangen können. Dies gilt rund um die Uhr, an allen Tagen der Woche.

Für ausgehende Überweisungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 9. Oktober 2025. Ab diesem Zeitpunkt dürfen auch für das Senden von Echtzeitüberweisungen keine zusätzlichen Gebühren mehr erhoben werden.
Wie schnell ist "Echtzeit"?
Nach der neuen EU-Verordnung müssen Überweisungen innerhalb von maximal 10 Sekunden beim Empfänger eingehen. Dies gilt für alle Überweisungen in Euro, unabhängig von Tageszeit oder Wochentag.

Bisher macht dieser Service nur etwa 11 Prozent aller Euro-Transfers in der EU aus. Mit der neuen Regelung soll sich dieser Anteil deutlich erhöhen.
Welche Länder schließt die Neuregelung ein?
Die Regelung gilt für alle 38 Länder des SEPA-Zahlungsraums. Dazu gehören nicht nur die EU-Mitgliedstaaten, sondern auch Länder wie die Schweiz, Norwegen und Island.

Ziel ist es, den europäischen Binnenmarkt durch diese einheitliche Regelung moderner und effizienter zu gestalten.
Ist das System sicher?
Die EU-Verordnung schreibt modernste Sicherheitsmaßnahmen vor. Banken müssen eine sofortige und kostenlose Identitätsprüfung der Empfänger durchführen.

Kunden können zudem individuelle Höchstbeträge für ihre Sofortüberweisungen festlegen. Die Banken gleichen täglich ihren gesamten Kundenstamm mit EU-Finanzsanktionslisten ab.
Was kostet der Service?
Mit der neuen Regelung werden Sofortüberweisungen komplett gebührenfrei. Dies gilt ab Januar 2025 für eingehende und ab Oktober 2025 auch für ausgehende Überweisungen.

Bisher verlangten viele Banken Zusatzgebühren für Echtzeitüberweisungen, was sich mit der neuen Verordnung ändert.
Gilt dies auch für Firmenkunden?
Die neue Regelung gilt für alle Arten von Konten und Kunden im SEPA-Raum. Sowohl Privat- als auch Geschäftskunden profitieren von den schnellen, gebührenfreien Überweisungen.

Dies soll besonders den innereuropäischen Handel und Geschäftsverkehr vereinfachen und beschleunigen.
Was bedeutet SEPA?
SEPA (Single Euro Payments Area) ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum. Er umfasst alle EU-Staaten sowie weitere europäische Länder.

In diesem Raum gelten einheitliche Verfahren und Standards für Zahlungen, wodurch grenzüberschreitende Transaktionen vereinfacht werden.
Brauche ich eine neue Banking-App?
Die Banken sind verpflichtet, ihre Systeme entsprechend anzupassen. Kunden müssen in der Regel keine neue Banking-App installieren.

Eventuelle Updates der bestehenden Apps werden von den Banken automatisch zur Verfügung gestellt, um den neuen Service zu unterstützen.
Was denkt ihr über die neue EU-Regelung zu Echtzeitüberweisungen? Seht ihr darin eher Vor- oder Nachteile für euren Alltag? Teilt eure Erfahrungen und Erwartungen in den Kommentaren mit uns!

Zusammenfassung
  • Ab 9. Januar 2025 Pflicht zur kostenlosen Sofortüberweisung in der EU
  • Überweisungen müssen innerhalb von 10 Sekunden beim Empfänger sein
  • Gilt für alle 38 Länder des SEPA-Zahlungsraums inkl. Schweiz und Norwegen
  • Banken müssen täglich Kundenstamm gegen EU-Finanzsanktionslisten prüfen
  • Kunden können individuelle Höchstbeträge für Sofortüberweisungen festlegen
  • Modernisierung des Zahlungsverkehrs für mehr Flexibilität und Komfort
  • Herausforderungen für Banken bei Implementierung und Sicherheitsmaßnahmen

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