Trojaner installieren: Polizei soll heimlich in Wohnungen dürfen
Das Betreten privater Wohnungen durch die Polizei ist bisher nur unter sehr klaren Regeln erlaubt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der es Beamten des Bundeskriminalamtes erlauben soll, heimlich einzudringen.
Der neue Gesetzentwurf sieht nun allerdings vor, dass Polizisten auch komplett heimlich in Wohnungen eindringen dürfen, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Es ist von einer verdeckten Durchführung die Rede. Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn man bereits Beweise sichern, den Beschuldigten aber im Unklaren lassen will, um auch noch an Komplizen oder Hinterleute heranzukommen.
Ein weiterer wichtiger Grund ist der Zugriff auf Computer, auf denen Staatstrojaner installiert werden sollen. Das ist derzeit nur möglich, wenn man entweder eine Sicherheitslücke auf dem Zielsystem ausnutzen kann und die Malware klassisch per Mail oder ähnlichem schickt, oder Beamte etwa während einer Flughafenkontrolle kurzzeitig Zugriff auf ein Notebook erhalten.
Je nach Umsetzung des Gesetzentwurfes kann eine verdeckte Durchsuchung durchaus noch im Rahmen der Verfassung eingeführt werden. Mecklenburg-Vorpommern hat als einziges Bundesland eine vergleichbare Regelung für seine Polizei geschaffen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese geprüft und nicht beanstandet.
Siehe auch:
Bisher klare Regeln
Die Wohnung ist als privater Lebensbereich durch das Grundgesetz besonders geschützt. Daher dürfen Ermittler bisher nur im Rahmen enger Regeln in diesen eindringen: Im Normalfall bedarf es einer richterlichen Anordnung zur Durchsuchung (oder einer konkreten Gefahr in Verzug), die dem Wohnungsinhaber oder Beschuldigten direkt oder bei dessen Abwesenheit auch später vorgelegt werden muss.Der neue Gesetzentwurf sieht nun allerdings vor, dass Polizisten auch komplett heimlich in Wohnungen eindringen dürfen, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Es ist von einer verdeckten Durchführung die Rede. Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn man bereits Beweise sichern, den Beschuldigten aber im Unklaren lassen will, um auch noch an Komplizen oder Hinterleute heranzukommen.
Ein weiterer wichtiger Grund ist der Zugriff auf Computer, auf denen Staatstrojaner installiert werden sollen. Das ist derzeit nur möglich, wenn man entweder eine Sicherheitslücke auf dem Zielsystem ausnutzen kann und die Malware klassisch per Mail oder ähnlichem schickt, oder Beamte etwa während einer Flughafenkontrolle kurzzeitig Zugriff auf ein Notebook erhalten.
In MV schon erlaubt
Offiziell soll das Mittel der verdeckten Durchsuchung nur in besonderen Fällen zum Einsatz kommen - beispielsweise zur Abwehr terroristischer Anschläge. Allerdings zeigt sich immer wieder, dass solche Einschränkungen in der Praxis wenig Bedeutung haben. So wurde etwa im bayerischen Polizeigesetz das Mittel der Präventivhaft eingeführt, um Terrorverdächtigen gar nicht erst die Möglichkeit zu geben, einen Anschlag schnell noch durchzuführen. Am Ende wurden dann allerdings Klimaaktivisten festgesetzt, um vielleicht nervige, aber keineswegs besonders gefährliche Straßenblockaden zu verhindern.Je nach Umsetzung des Gesetzentwurfes kann eine verdeckte Durchsuchung durchaus noch im Rahmen der Verfassung eingeführt werden. Mecklenburg-Vorpommern hat als einziges Bundesland eine vergleichbare Regelung für seine Polizei geschaffen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese geprüft und nicht beanstandet.
Zusammenfassung
- Bundesinnenministerin Faeser legt Gesetzentwurf für heimliche Wohnungsdurchsuchungen vor
- Regelung ermöglicht verdecktes Eindringen der Polizei in Wohnungen
- Einsatz verdeckter Durchsuchungen soll auf besondere Fälle beschränkt sein
- Ziel ist u.a. Installation von Staatstrojanern auf Computern
- Verdeckte Durchsuchungen könnten verfassungskonform sein, Beispiele aus MV zeigen
- Kritik an mangelnder praktischer Beschränkung der Maßnahmen, z.B. bei Klimaaktivisten
- Grundgesetz schützt die Wohnung als privaten Lebensbereich besonders
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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