Gigabit-Ziel in Gefahr: Neues Netzausbau-Gesetz bevorzugt Mobilfunk
In einem neuen Gesetzentwurf einigt sich die Bundesregierung auf Ziele zur Beschleunigung des Netzausbaus. Branchenverbände kritisieren den Kompromiss scharf: Mobilfunkausbau gewinnt, Glasfaser bleibt auf der Strecke. Wird Deutschland sein Gigabit-Ziel bis 2030 erreichen?
Kernpunkt des Gesetzes ist die Definition des Netzausbaus als "überragendes öffentliches Interesse". Diese Einstufung soll Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen, da der Netzausbau in behördlichen Abwägungsprozessen mehr Gewicht erhält. Allerdings gilt diese Regelung mit erheblichen Einschränkungen: Sie ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet und im Rahmen naturschutzrechtlicher Prüfungen nur auf den Mobilfunkausbau in bisher unversorgten Gebieten anwendbar. Infografik Breitband: Ist Deutschland bereit für das Gigabit-Zeitalter?
Der Bundesverband Glasfaseranschluss (Buglas) kritisiert ebenfalls den zu eng gefassten Anwendungsbereich der Klausel. Das überragende Interesse müsse "uneingeschränkt für Glasfasernetze gelten, nicht nur, aber auch als beste Anbindung für Mobilfunkmasten", so der Verband. Infografik Breitbandausbau: Glasfaserpotential wird nicht ausgeschöpft
Mit dem TK-Nabeg will die Bundesregierung zudem ihre ambitionierten Ziele der Gigabitstrategie unterstützen. Bis 2030 strebt sie eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaser und 5G an. Als Zwischenziel sollen bis 2025 die Hälfte aller Haushalte und Unternehmen mit Glasfaseranschlüssen versorgt sein.
Digitalisierungsminister Volker Wissing betont die Bedeutung des Gesetzes:
Die nun gefundene Kompromisslösung sieht vor, dass die Klausel zum "überragenden öffentlichen Interesse" im Rahmen naturschutzrechtlicher Prüfungen nur dann angewendet wird, "wenn die Verlegung oder Änderung zur Versorgung eines Gebietes durch einen Mobilfunknetzbetreiber erfolgt, in dem dieser keinen durchgehenden, unterbrechungsfreien Zugang zu Sprach- und breitbandigen Datendiensten des öffentlichen Mobilfunks ermöglicht". Nach Angaben des BMDV betrifft dies etwa 17 Prozent der Fläche Deutschlands.
Zudem sieht das Gesetz vor, dass das BMDV die Wirkungen der "überragendes öffentliches Interesse"-Klausel nach Ablauf von drei Jahren evaluieren soll. Die Länder sind verpflichtet, die dafür erforderlichen Daten zu erheben. Diese Evaluation könnte Aufschluss darüber geben, ob die getroffenen Maßnahmen tatsächlich zu einer Beschleunigung des Netzausbaus führen oder ob Nachbesserungen erforderlich sind.
Was denkt ihr: Ist die Bevorzugung des Mobilfunks der richtige Weg, um Deutschland flächendeckend mit schnellem Internet zu versorgen? Oder sollte der Glasfaserausbau gleichberechtigt behandelt werden? Teilt eure Meinungen und Erfahrungen in den Kommentaren.
Siehe auch:
Umstrittenes Netzausbau-Gesetz
Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Regierungsentwurf für das "Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz" (TK-Nabeg) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, den Ausbau von Telekommunikationsnetzen in Deutschland zu beschleunigen und Funklöcher schneller zu schließen. Doch der Kompromiss zwischen dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und dem Umweltministerium stößt auf scharfe Kritik seitens der Branchenverbände.Kernpunkt des Gesetzes ist die Definition des Netzausbaus als "überragendes öffentliches Interesse". Diese Einstufung soll Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen, da der Netzausbau in behördlichen Abwägungsprozessen mehr Gewicht erhält. Allerdings gilt diese Regelung mit erheblichen Einschränkungen: Sie ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet und im Rahmen naturschutzrechtlicher Prüfungen nur auf den Mobilfunkausbau in bisher unversorgten Gebieten anwendbar. Infografik Breitband: Ist Deutschland bereit für das Gigabit-Zeitalter?
Glasfaser bleibt auf der Strecke
Diese Einschränkung sorgt für Unmut in der Branche. Stephan Albers, Geschäftsführer des Bundesverbands Breitbandkommunikation (Breko), kritisiert:In der Praxis wird der Glasfaserausbau davon nicht profitieren, denn im Rahmen naturschutzrechtlicher Prüfungen soll das 'überragende öffentliche Interesse' nur für den Mobilfunkausbau gelten. Damit macht die Bundesregierung deutlich, dass der Glasfaserausbau für sie offensichtlich keine Priorität mehr hat.Auch der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) spricht von einem "halbgaren Kompromiss". Der erhoffte Befreiungsschlag für den Glasfaser- und Mobilfunkausbau bleibe aus. Lediglich im Mobilfunksektor sei mit mehr Tempo und Planungssicherheit zu rechnen.
Der Bundesverband Glasfaseranschluss (Buglas) kritisiert ebenfalls den zu eng gefassten Anwendungsbereich der Klausel. Das überragende Interesse müsse "uneingeschränkt für Glasfasernetze gelten, nicht nur, aber auch als beste Anbindung für Mobilfunkmasten", so der Verband. Infografik Breitbandausbau: Glasfaserpotential wird nicht ausgeschöpft
Weitere Maßnahmen zur Beschleunigung
Neben der umstrittenen Einstufung als "überragendes öffentliches Interesse" enthält das Gesetz weitere Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus:- Vereinfachtes Wegerecht: Fristen für die Zustimmung zu Ausbauprojekten werden verkürzt.
- Mitnutzung öffentlicher Gebäude: Mobilfunkbetreiber erhalten einen Anspruch auf die Nutzung von Gebäuden öffentlicher Stellen für den Aufbau von Sendeanlagen.
- Verpflichtung von Eisenbahnunternehmen: Die Bundesnetzagentur kann Bahnunternehmen zur Unterstützung beim Mobilfunkausbau in Gleisnähe verpflichten.
- Gigabit-Grundbuch: Ein einheitliches Informationsportal soll im Telekommunikationsgesetz verankert werden, um relevante Daten für den Netzausbau effizient bereitzustellen.
- Genehmigungsfreiheit für Kleinstmaßnahmen: Geringfügige Baumaßnahmen wie der sogenannte Hausstich - die Anbindung von Gebäuden an vorhandene Glasfaserleitungen - werden genehmigungsfrei.
Verbesserungen für Verbraucher
Das Gesetz sieht auch Verbesserungen für Endkunden vor. Bei Nicht-Einhaltung der vertraglich zugesicherten Bandbreite sollen Kunden künftig das vereinbarte Entgelt um mindestens 10 Prozent mindern können. Diese Regelung geht über die bisherigen Vorgaben hinaus und stärkt die Position der Verbraucher gegenüber den Anbietern.Mit dem TK-Nabeg will die Bundesregierung zudem ihre ambitionierten Ziele der Gigabitstrategie unterstützen. Bis 2030 strebt sie eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaser und 5G an. Als Zwischenziel sollen bis 2025 die Hälfte aller Haushalte und Unternehmen mit Glasfaseranschlüssen versorgt sein.
Digitalisierungsminister Volker Wissing betont die Bedeutung des Gesetzes:
Wir senden damit das wichtige Signal an die Wirtschaft, dass wir die Digitalisierung entschlossen vorantreiben.Kritiker sehen jedoch die Gefahr, dass die einseitige Bevorzugung des Mobilfunks den Glasfaserausbau ausbremsen könnte. Infografik Breitband: So zufrieden sind die Deutschen mit ihrem Internet
Hintergrund: Langwierige Verhandlungen
Der Weg zum TK-Nabeg war von langwierigen Verhandlungen geprägt. Bereits im August legte das BMDV den Referentenentwurf vor, konnte sich aber monatelang nicht mit dem Umweltministerium einigen. Strittig war insbesondere die Frage, ob der Ausbau - vor allem mithilfe von Mobilfunkmasten - als "im überragenden öffentlichen Interesse" definiert werden sollte. Diese Einstufung hätte zur Folge, dass Natur- und Denkmalschutz gegebenenfalls zurückstehen müssten.Die nun gefundene Kompromisslösung sieht vor, dass die Klausel zum "überragenden öffentlichen Interesse" im Rahmen naturschutzrechtlicher Prüfungen nur dann angewendet wird, "wenn die Verlegung oder Änderung zur Versorgung eines Gebietes durch einen Mobilfunknetzbetreiber erfolgt, in dem dieser keinen durchgehenden, unterbrechungsfreien Zugang zu Sprach- und breitbandigen Datendiensten des öffentlichen Mobilfunks ermöglicht". Nach Angaben des BMDV betrifft dies etwa 17 Prozent der Fläche Deutschlands.
Ausblick und offene Fragen
Der Gesetzentwurf muss nun noch den Bundestag und Bundesrat passieren. Es bleibt abzuwarten, ob im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen vorgenommen werden, um den Bedenken der Branche Rechnung zu tragen. Insbesondere die Frage, ob und wie der Glasfaserausbau stärker berücksichtigt werden kann, dürfte Gegenstand weiterer Diskussionen sein.Zudem sieht das Gesetz vor, dass das BMDV die Wirkungen der "überragendes öffentliches Interesse"-Klausel nach Ablauf von drei Jahren evaluieren soll. Die Länder sind verpflichtet, die dafür erforderlichen Daten zu erheben. Diese Evaluation könnte Aufschluss darüber geben, ob die getroffenen Maßnahmen tatsächlich zu einer Beschleunigung des Netzausbaus führen oder ob Nachbesserungen erforderlich sind.
Was denkt ihr: Ist die Bevorzugung des Mobilfunks der richtige Weg, um Deutschland flächendeckend mit schnellem Internet zu versorgen? Oder sollte der Glasfaserausbau gleichberechtigt behandelt werden? Teilt eure Meinungen und Erfahrungen in den Kommentaren.
Zusammenfassung
- TK-Nabeg soll Telekommunikationsnetze schneller ausbauen
- Gesetz stuft Netzausbau als "überragendes öffentliches Interesse" ein
- Einschränkung auf Mobilfunk in unversorgten Gebieten bis 2030
- Branchenverbände kritisieren Vernachlässigung des Glasfaserausbaus
- Weitere Maßnahmen: Vereinfachtes Wegerecht, Mitnutzung öffentlicher Gebäude
- Endkunden können bei schlechter Bandbreite Entgelt mindern
- Bundesregierung strebt bis 2030 flächendeckende Glasfaser- und 5G-Versorgung an
Siehe auch:
- Microsoft verhindert nächsten großen Wettbewerbsprozess in der EU
- Bürger sollen E-Auto fahren, viele Politiker weiter in CO₂-Schleudern
- Die EU will mehr über Amazons Empfehlungssystem wissen
- Will Microsoft 365 weiternutzen: EU-Kommission verklagt Datenschützer
- Nächste Sicherheitsbedenken nach Huawei-5G: Chinesische Windräder
Thema:
Beliebte Downloads
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen