Die EU will mehr über Amazons Empfehlungssystem wissen
Die Europäische Kommission fordert nun auch von Amazon einen tieferen Einblick in die Geschäfte. Die EU hat eine Untersuchung des E-Commerce-Riesen eingeleitet. Im Fokus steht das Amazon-Empfehlungssystem.
Um eine Untersuchung durchführen zu können, hat die Europäische Kommission Amazon aufgefordert, zu erklären, wie seine Empfehlungssysteme mit dem DSA übereinstimmen. Hinterfragt wird zum Beispiel, welche Informationen die Systeme verwenden und wie die Nutzer einer Profilerstellung widersprechen können.
Die Kommission bittet Amazon auch um nähere Angaben zu seiner Online-Anzeigenbibliothek, z. B. zum Design, der Entwicklung und den entsprechenden Risiko-Bewertungsunterlagen. Das Unternehmen hat nun bis zum 26. Juli Zeit, die nötigen Informationen einzureichen.
Amazon ist nur eines der großen Tech-Unternehmen, gegen die die EU im Rahmen ihres neuen DSA und Digital Markets Act (DMA) ermittelt. Auch Apple, Meta, Microsoft und X stehen auf dem Prüfstand. Unternehmen, die sich nicht an die neuen Vorschriften für digitale Märkte halten, müssen mit erheblichen Geldstrafen rechnen. Die Strafen richten sich nach einem bestimmten Prozentsatz der Einnahmen.
Sobald Amazon die Informationen an die Europäische Kommission weitergeleitet hat, wird eine Bewertung stattfinden. Vermutlich wird sich dann erst in Monaten entscheiden, ob man auch ein förmliches Verfahren einleiten wird.
Amazon hatte sich bisher geweigert, Auskunft über das Anzeigesystem zu erteilen. In der Ankündigung der Untersuchung hat die EU-Kommission daher nun noch einmal darauf hingewiesen, dass Amazon zuletzt mit seiner Beschwerde gegen eine Offenlegung gescheitert war.
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Siehe auch:
Nun wird Amazon überprüft
Als eines der größten Technologieunternehmen wird Amazon auf die Einhaltung des Gesetzes über digitale Dienste hin überprüft. Das berichtet das Nachrichtensystem der EU.Um eine Untersuchung durchführen zu können, hat die Europäische Kommission Amazon aufgefordert, zu erklären, wie seine Empfehlungssysteme mit dem DSA übereinstimmen. Hinterfragt wird zum Beispiel, welche Informationen die Systeme verwenden und wie die Nutzer einer Profilerstellung widersprechen können.
Die Kommission bittet Amazon auch um nähere Angaben zu seiner Online-Anzeigenbibliothek, z. B. zum Design, der Entwicklung und den entsprechenden Risiko-Bewertungsunterlagen. Das Unternehmen hat nun bis zum 26. Juli Zeit, die nötigen Informationen einzureichen.
Amazon ist nur eines der großen Tech-Unternehmen, gegen die die EU im Rahmen ihres neuen DSA und Digital Markets Act (DMA) ermittelt. Auch Apple, Meta, Microsoft und X stehen auf dem Prüfstand. Unternehmen, die sich nicht an die neuen Vorschriften für digitale Märkte halten, müssen mit erheblichen Geldstrafen rechnen. Die Strafen richten sich nach einem bestimmten Prozentsatz der Einnahmen.
Sobald Amazon die Informationen an die Europäische Kommission weitergeleitet hat, wird eine Bewertung stattfinden. Vermutlich wird sich dann erst in Monaten entscheiden, ob man auch ein förmliches Verfahren einleiten wird.
Amazon hatte sich bisher geweigert, Auskunft über das Anzeigesystem zu erteilen. In der Ankündigung der Untersuchung hat die EU-Kommission daher nun noch einmal darauf hingewiesen, dass Amazon zuletzt mit seiner Beschwerde gegen eine Offenlegung gescheitert war.
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Zusammenfassung
- EU prüft Amazons Empfehlungssysteme im Rahmen des DSA
- Amazon muss Details zu Online-Anzeigen und Risikobewertungen liefern
- Untersuchung betrifft auch andere Tech-Giganten wie Apple und Meta
- Amazon hat bis zum 26. Juli Zeit, die geforderten Informationen zu übermitteln
- Verstöße gegen den DSA können zu hohen Geldstrafen führen
- EU-Kommission erhöht Druck nach Amazons Weigerung zur Offenlegung
- Entscheidung über formelles Verfahren gegen Amazon steht noch aus
Siehe auch:
Thema:
Amazons Aktienkurs in Euro
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