Will Microsoft 365 weiternutzen:
EU-Kommission verklagt Datenschützer
In Brüssel bahnt sich ein regelrecht kafkaesker Rechtsstreit an: Der Datenschutzbeauftragte der EU hatte auf DSGVO-Konflikte bei der Verwendung von Microsoft 365 hingewiesen - und wird daher nun von der EU-Kommission verklagt.
Der EDPS bemängelte, dass Daten aus den Office-Anwendungen hier letztlich auf Servern landen, die nicht im EU-Raum stehen und somit auch nicht durch die hiesige Gesetzgebung geschützt sind. Die EU-Kommission habe es auch versäumt, in den Verträgen mit Microsoft sicherzustellen, dass Daten, die den EU-Raum im Zuge der Nutzung der Office-Anwendungen verlassen, weiterhin auf dem Standard der DSGVO geschützt werden. Der EDPS setzte er EU-Kommission daher eine Frist bis Anfang Dezember, die Rechtsverletzungen abzustellen.
Statt hier entsprechend aktiv zu werden, hat sich die EU-Kommission nun aber entschieden, alles beim Alten zu belassen und stattdessen den Datenschutzbeauftragten zu verklagen. Die Klageschrift wurde bereits am 17. Mai ans Gericht geschickt, über die Angelegenheit informierte der scheidende Piraten-Abgeordnete im EU-Parlament Patrick Breyer jetzt die Öffentlichkeit.
Ein entscheidender Punkt steht dann am Ende der Liste: Mit seiner Forderung, die vermeintlichen Probleme abzustellen, verstoße der Datenschutzbeauftragte gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das bedeutet letztlich, dass der EU-Kommission der Aufwand zu groß ist, ihre eigene IT-Infrastruktur so zu organisieren, dass sie ihren eigenen Gesetzen entspricht. Das Ziel der Klage besteht nun darin, den Bericht und die darin enthaltenen Schlussfolgerungen des EDPS für die Verwendung von Microsoft 365 in Brüssel für nichtig zu erklären.
Siehe auch:
DSGVO steht im Weg
Der European Data Protection Supervisor (EDPS), dabei handelt es sich um den Datenschutz-Beauftragten der Brüsseler Verwaltung, hatte im März darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Microsoft 365 in den Büros der EU-Kommission faktisch einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung darstellt.Der EDPS bemängelte, dass Daten aus den Office-Anwendungen hier letztlich auf Servern landen, die nicht im EU-Raum stehen und somit auch nicht durch die hiesige Gesetzgebung geschützt sind. Die EU-Kommission habe es auch versäumt, in den Verträgen mit Microsoft sicherzustellen, dass Daten, die den EU-Raum im Zuge der Nutzung der Office-Anwendungen verlassen, weiterhin auf dem Standard der DSGVO geschützt werden. Der EDPS setzte er EU-Kommission daher eine Frist bis Anfang Dezember, die Rechtsverletzungen abzustellen.
Statt hier entsprechend aktiv zu werden, hat sich die EU-Kommission nun aber entschieden, alles beim Alten zu belassen und stattdessen den Datenschutzbeauftragten zu verklagen. Die Klageschrift wurde bereits am 17. Mai ans Gericht geschickt, über die Angelegenheit informierte der scheidende Piraten-Abgeordnete im EU-Parlament Patrick Breyer jetzt die Öffentlichkeit.
Zu hoher Aufwand
Die EU-Kommission nennt in der Klageschrift eine Reihe von Punkten, mit denen sie in dem Bericht des Datenschutzbeauftragten nicht einverstanden ist. So wirft sie dem EDPS unter anderem eine falsche Auslegung der Vorschriften in der DSGVO vor. Weiterhin komme man bei der EU-Kommission zu der Einschätzung, dass die Vereinbarungen mit Microsoft hinsichtlich des Datenschutzes ausreichend sind.Ein entscheidender Punkt steht dann am Ende der Liste: Mit seiner Forderung, die vermeintlichen Probleme abzustellen, verstoße der Datenschutzbeauftragte gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das bedeutet letztlich, dass der EU-Kommission der Aufwand zu groß ist, ihre eigene IT-Infrastruktur so zu organisieren, dass sie ihren eigenen Gesetzen entspricht. Das Ziel der Klage besteht nun darin, den Bericht und die darin enthaltenen Schlussfolgerungen des EDPS für die Verwendung von Microsoft 365 in Brüssel für nichtig zu erklären.
Zusammenfassung
- EU-Datenschutzbeauftragter kritisiert Microsoft 365 Nutzung in EU-Kommission
- EU-Kommission verklagt Datenschutzbeauftragten wegen DSGVO-Konflikten
- Daten landen auf Servern außerhalb der EU und verstoßen gegen DSGVO
- EU-Kommission ignoriert Frist zur Behebung der Datenschutzverletzungen
- Klageschrift gegen Datenschutzbeauftragten bereits am 17. Mai eingereicht
- EU-Kommission sieht Datenschutzvereinbarungen mit Microsoft als ausreichend
- Klageziel: Bericht des Datenschutzbeauftragten für nichtig erklären zu lassen
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