Altgeräte-Rückgabe soll besser und Einweg-Elektronik verboten werden
Trotz gesetzlicher Pflichten funktioniert die Rücknahme von Elektronikgeräten durch den Einzelhandel bisher nicht wie gewünscht. Das soll sich endlich ändern, im Bundesumweltministerium wird daher an einer Überarbeitung der Regelungen gearbeitet.
"Zahlreiche Geschäfte ignorieren die gesetzlichen Vorgaben, informieren unzureichend oder weigern sich ganz, Geräte zurückzunehmen. Dadurch gehen auch wichtige Ressourcen verloren, ein Umbau von der linearen zur Kreislaufwirtschaft kann so nicht gelingen", sagte Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes (VZBV).
Der Verband fordert von der Bundesregierung, dass der stationäre und der Online-Handel verpflichtet werden, an mehreren Stellen sichtbar über Rückgabemöglichkeiten der Altgeräte zu informieren. Verbrauchern müssten darüber hinaus leicht zugängliche Informationen an die Hand gegeben werden, an wen sie sich im Beschwerdefall wenden können.
Da das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ohnehin aufgeschnürt wird, will der VZBV auch gleich noch eine weitere Forderung unterbringen: Das Verbot von Einweg-Elektrogeräten. Das betrifft unter anderem Wegwerf-E-Zigaretten, durch die wertvolle Ressourcen verschwendet und andere Probleme heraufbeschworen werden.
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Forderungen von Verbraucherschützern
Bei der Rücknahmeverpflichtung gibt es noch mehrere Baustellen. Ein Kernproblem ist es, dass viele Geschäfte die gesetzlichen Regelungen schlicht nicht umsetzen. Hinzu kommt eine ungenügende Informationslage bei vielen Verbrauchern. Entsprechend fordern Verbraucherschützer, vor allem bei der Durchsetzung des Gesetzes nachzubessern."Zahlreiche Geschäfte ignorieren die gesetzlichen Vorgaben, informieren unzureichend oder weigern sich ganz, Geräte zurückzunehmen. Dadurch gehen auch wichtige Ressourcen verloren, ein Umbau von der linearen zur Kreislaufwirtschaft kann so nicht gelingen", sagte Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes (VZBV).
Der Verband fordert von der Bundesregierung, dass der stationäre und der Online-Handel verpflichtet werden, an mehreren Stellen sichtbar über Rückgabemöglichkeiten der Altgeräte zu informieren. Verbrauchern müssten darüber hinaus leicht zugängliche Informationen an die Hand gegeben werden, an wen sie sich im Beschwerdefall wenden können.
Stand ist mangelhaft
Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte bereits im Jahr 2023 Mängel bei der Umsetzung der Regulierung festgestellt: Lediglich 44 der 138 in Nordrhein-Westfalen untersuchten Geschäfte hatten per Aushang über die Abgabemöglichkeit von Geräten informiert. In 31 Geschäften konnten die Testpersonen ihr Elektroaltgerät auch auf Nachfrage nicht abgeben. Entsprechend lag die Sammelquote bei gerade einmal 38,6 Prozent, während eigentlich schon 2001 ein Wert von 65 Prozent erreicht werden sollte.Da das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ohnehin aufgeschnürt wird, will der VZBV auch gleich noch eine weitere Forderung unterbringen: Das Verbot von Einweg-Elektrogeräten. Das betrifft unter anderem Wegwerf-E-Zigaretten, durch die wertvolle Ressourcen verschwendet und andere Probleme heraufbeschworen werden.
Zusammenfassung
- Rücknahme von Elektronik-Geräten durch Einzelhandel funktioniert nicht wie gewünscht
- Bundesumweltministerium arbeitet an Überarbeitung der Regelungen
- Viele Geschäfte setzen gesetzliche Regelungen zur Rücknahme nicht um
- Verbraucherschützer fordern bessere Durchsetzung des Gesetzes
- Geschäfte informieren unzureichend oder weigern sich, Geräte zurückzunehmen
- VZBV fordert sichtbare Informationen über Rückgabemöglichkeiten im Handel
- Marktcheck 2023: Nur 44 von 138 Geschäften in NRW informierten per Aushang
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Christian Kahle
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