Altgeräte-Rückgabe im Supermarkt:
Bisher kaum genutzte Möglichkeit
Die gesetzliche Verpflichtung des Einzelhandels, ausgediente Elektrogeräte beispielsweise auch im Supermarkt kostenlos anzunehmen und dem Recycling zuzuführen, sollte Schwung in die richtige Entsorgung bringen - bisher funktioniert das aber kaum.
Die Abgabemöglichkeit in den größeren Filialen von Supermärkten und Discountern besteht jetzt seit einem Jahr. Laut eines Berichtes der Nachrichtenagentur DPA nutzen aber nur wenige Verbraucher diese Möglichkeit. Das habe eine Umfrage ergeben, die man bei den Betreibern der großen Handelsketten durchgeführt habe, hieß es.
"Von dem Angebot wurde bisher in unseren Märkten wenig Gebrauch gemacht", hieß es beispielsweise in einer Rückmeldung von REWE, zu dessen Gruppe auch die Penny-Märkte gehören. Fast identische Einschätzungen kommen von den anderen: "eher vereinzelt" (EDEKA), "verhalten angenommen" (Lidl) und "nur in Maßen genutzt" (ALDI). Die einzige Ausnahme ist hingegen Kaufland: Die Kette berichtet, dass die Verbraucher die Möglichkeit gerne angenommen hätten, während Netto zumindest von unterschiedlichen Erfahrungen in den Filialen berichtet.
Die Rücknahmepflicht gilt ausnahmslos für kleinere Geräte. Vom ausgedienten Smartphone bis zum Toaster kann man diese einfach abgeben. Große Produkte wie Fernseher oder Kühlschränke müssen hingegen nur dann zurückgenommen werden, wenn der Verbraucher ein vergleichbares Neugerät erwirbt.
Siehe auch:
"Von dem Angebot wurde bisher in unseren Märkten wenig Gebrauch gemacht", hieß es beispielsweise in einer Rückmeldung von REWE, zu dessen Gruppe auch die Penny-Märkte gehören. Fast identische Einschätzungen kommen von den anderen: "eher vereinzelt" (EDEKA), "verhalten angenommen" (Lidl) und "nur in Maßen genutzt" (ALDI). Die einzige Ausnahme ist hingegen Kaufland: Die Kette berichtet, dass die Verbraucher die Möglichkeit gerne angenommen hätten, während Netto zumindest von unterschiedlichen Erfahrungen in den Filialen berichtet.
Die Größe ist wichtig
Woran die teils unterschiedlichen Erfahrungen liegen, darüber gibt es im Detail keine Erhebung. Man kann aber vermuten, dass viele Nutzer das Bestehen einer solchen Option schlicht nicht im Kopf haben, wenn in den Filialen nirgends ein Hinweis zu sehen ist. Kommuniziert wurde im letzten Jahr auch klar, dass die Annahmepflicht für alle Filialen ab 800 Quadratmetern Größe gilt. Dass die großen Kaufland-Filialen dem entsprechen, daran besteht kein Zweifel. Welcher ALDI-Standort nun aber so groß ist, dürfte vielen Kunden unklar sein.Die Rücknahmepflicht gilt ausnahmslos für kleinere Geräte. Vom ausgedienten Smartphone bis zum Toaster kann man diese einfach abgeben. Große Produkte wie Fernseher oder Kühlschränke müssen hingegen nur dann zurückgenommen werden, wenn der Verbraucher ein vergleichbares Neugerät erwirbt.
Zusammenfassung
- Gesetzliche Verpflichtung zur Rücknahme von Elektrogeräten in Supermärkten.
- Nutzung durch Verbraucher bisher nur vereinzelt, verhalten oder in Maßen.
- Ausnahme: Kaufland berichtet von gerne angenommener Option.
- Vermutung: Nutzer kennen Option nicht, da Hinweise fehlen.
- Rücknahmepflicht ausnahmslos für kleinere Geräte, Großgeräte nur bei Neukauf.
- Unterschiedliche Erfahrungen, keine Erhebung darüber.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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