FDP verliert: EU setzt Mindeststandards bei Menschenrechten & Umwelt
Trotz erheblicher Widerstände kommt das Lieferkettengesetz der EU. Hierzulande hatte vor allem die FDP versucht, die Regelung, die für Mindeststandards bei der Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz sorgen soll, zu verhindern.
Die Bundesregierung war sich wieder einmal nicht einig: SPD und Grüne arbeiten seit einiger Zeit aktiv daran, europaweit bestimmte Mindeststandards festzuschreiben. Die FDP stellte sich dagegen, da sie es als Hindernis für Wirtschaftsunternehmen ansieht, wenn diese auf Menschenrechte und die Umwelt achten sollen. Obwohl Deutschland sich damit dann auf EU-Ebene enthalten musste, kamen ausreichend Fürsprecher zusammen.
Das nun kommende Gesetz wird für Unternehmen gelten, die tausend Beschäftigte oder mehr haben und jährlich mehr als 450 Millionen Euro Umsatz machen. Diese müssen zukünftig selbst darauf achten, dass sie Rohstoffanbieter oder Zulieferer auswählen, die verschiedene Mindeststandards einhalten.
Das EU-Gesetz räumt dabei auch den Betroffenen die Möglichkeit ein, Forderungen gegenüber europäischen Konzernen durchsetzen zu können. So könnten insbesondere die bekannten Näherinnen in Asien, die billige Wegwerfkleidung - auch Fast Fashion genannt - für den europäischen Markt produzieren, Schadensersatz einklagen, wenn sie aufgrund besonders ausbeuterischer Arbeitsbedingungen Schäden davontragen.
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Große Unternehmen betroffen
Formal ist das neue EU-Gesetz zwar weiterhin nicht endgültig beschlossen, allerdings rechnet jetzt niemand mehr mit Widerständen. Denn einerseits hat das EU-Parlament heute mit einer recht deutlichen Mehrheit von 374 gegen 235 Stimmen für die Annahme des Entwurfs plädiert. Und auch die noch ausstehende Zustimmung der Mitgliedsstaaten gilt als sicher, denn diese hatten im März bereits gezeigt, dass es genügend Befürworter gibt.Die Bundesregierung war sich wieder einmal nicht einig: SPD und Grüne arbeiten seit einiger Zeit aktiv daran, europaweit bestimmte Mindeststandards festzuschreiben. Die FDP stellte sich dagegen, da sie es als Hindernis für Wirtschaftsunternehmen ansieht, wenn diese auf Menschenrechte und die Umwelt achten sollen. Obwohl Deutschland sich damit dann auf EU-Ebene enthalten musste, kamen ausreichend Fürsprecher zusammen.
Das nun kommende Gesetz wird für Unternehmen gelten, die tausend Beschäftigte oder mehr haben und jährlich mehr als 450 Millionen Euro Umsatz machen. Diese müssen zukünftig selbst darauf achten, dass sie Rohstoffanbieter oder Zulieferer auswählen, die verschiedene Mindeststandards einhalten.
Empfindliche Strafen
Das würde unter anderem bedeuten, dass Automobilkonzerne sicherstellen müssen, dass sie keine Teile bei chinesischen Partnern einkaufen, die in Arbeitslagern produzieren lassen. Auch Kinderarbeit oder das Verursachen massiver Umweltschäden sind tabu. Wer gegen die Regelungen verstößt, kann mit Strafen belegt werden, die bis zu 5 Prozent des weltweiten Umsatzes ausmachen.Das EU-Gesetz räumt dabei auch den Betroffenen die Möglichkeit ein, Forderungen gegenüber europäischen Konzernen durchsetzen zu können. So könnten insbesondere die bekannten Näherinnen in Asien, die billige Wegwerfkleidung - auch Fast Fashion genannt - für den europäischen Markt produzieren, Schadensersatz einklagen, wenn sie aufgrund besonders ausbeuterischer Arbeitsbedingungen Schäden davontragen.
Zusammenfassung
- EU-Lieferkettengesetz trotz Widerstände der FDP bald in Kraft
- EU-Parlament stimmt mit 374 zu 235 Stimmen für das Gesetz
- Mitgliedsstaaten-Zustimmung gilt nach März-Abstimmung als sicher
- Gilt für Firmen mit über 1000 Mitarbeitern und 450 Mio. Euro Umsatz
- Unternehmen müssen Mindeststandards bei Zulieferern sichern
- Strafen bis zu 5 Prozent des weltweiten Umsatzes möglich
- Betroffene können Schadensersatzforderungen stellen
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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