Ein falscher Klick: Ehepaar wurde binnen Minuten ungewollt geschieden
Ein falscher Klick in einer Londoner Anwaltskanzlei beschäftigt inzwischen mehrere Gerichte und bringt das Leben eines Herrn und einer Frau Williams erheblich durcheinander. Diese wurden nämlich aus Versehen offiziell geschieden.
Andrew McFarlane, Präsident der Familienkammer, erklärte gegenüber dem britischen Magazin The Register, dass "inzwischen übliche Geschwindigkeit" hier bedeutet, dass solche Fälle durchschnittlich in 21 Minuten abgeschlossen sind. Als der Anwalt seinen Fehler nach zwei Tagen bemerkte, war es schon zu spät: Die Scheidung war bereits gültig und rechtskräftig.
Das betroffene Ehepaar hatte davon erst einmal gar nichts mitbekommen. Das änderte sich an dem Tag, als der Anwalt seinen Fehler bemerkte: Da ging beim bisherigen Ehemann ein Schreiben des Gerichtes ein, in dem ihm offiziell mitgeteilt wurde, dass er nicht mehr verheiratet sei.
Als weiteres Problem stellte sich heraus, dass es sich um Grunde um einen rechtskräftigen Beschluss handelt, der aus guten Gründen nicht einfach wieder aufgehoben werden kann, solange das gerichtliche Verfahren selbst ordnungsgemäß abgelaufen ist. "Ein rechtskräftiger Beschluss, der ohne Verfahrensfehler zustande gekommen ist, sollte für alle Welt gelten" - selbst dann, wenn ihn eigentlich niemand will.
Siehe auch:
Schnelle Gerichte
Der zuständige Anwalt hatte in der Kanzlei schlicht die falsche Akte angehängt, als er über ein Online-Portal die Scheidung einer Ehe beantragte. Damit zeigte sich, dass die Maßnahmen zur Digitalisierung des Gerichtswesens auch Probleme mit sich bringen können. Denn Bagatellfälle wie eine Scheidung, bei der Einvernehmen zwischen den beiden Parteien besteht, werden inzwischen zügig abgearbeitet.Andrew McFarlane, Präsident der Familienkammer, erklärte gegenüber dem britischen Magazin The Register, dass "inzwischen übliche Geschwindigkeit" hier bedeutet, dass solche Fälle durchschnittlich in 21 Minuten abgeschlossen sind. Als der Anwalt seinen Fehler nach zwei Tagen bemerkte, war es schon zu spät: Die Scheidung war bereits gültig und rechtskräftig.
Das betroffene Ehepaar hatte davon erst einmal gar nichts mitbekommen. Das änderte sich an dem Tag, als der Anwalt seinen Fehler bemerkte: Da ging beim bisherigen Ehemann ein Schreiben des Gerichtes ein, in dem ihm offiziell mitgeteilt wurde, dass er nicht mehr verheiratet sei.
Verfahren ordnungsgemäß
Die Betroffenen versuchen seither, den Fehler wieder aus der Welt zu schaffen. Mit der Zeit beschäftigten sich sogar mehrere Gerichte mit dem Problem. Ein Problem bestand unter anderem darin, dass ein Antrag auf die Aufhebung des Scheidungsurteils für den zuständigen Richter einer übergeordneten Instanz zu vage ausformuliert war. Dieser befürchtete, dass es zu weiteren Streitigkeiten führen könnte, wenn er dem Antrag in der vorliegenden Form stattgab.Als weiteres Problem stellte sich heraus, dass es sich um Grunde um einen rechtskräftigen Beschluss handelt, der aus guten Gründen nicht einfach wieder aufgehoben werden kann, solange das gerichtliche Verfahren selbst ordnungsgemäß abgelaufen ist. "Ein rechtskräftiger Beschluss, der ohne Verfahrensfehler zustande gekommen ist, sollte für alle Welt gelten" - selbst dann, wenn ihn eigentlich niemand will.
Zusammenfassung
- Falscher Klick führt zur irrtümlichen Scheidung eines Paares
- Anwalt hängt versehentlich falsche Akte an, Scheidung wird eingereicht
- Scheidungen mit Einvernehmen werden oft in 21 Minuten abgewickelt
- Anwalt bemerkt Fehler nach zwei Tagen, Scheidung bereits rechtskräftig
- Ehepaar wird über ungewollte Scheidung durch Gericht informiert
- Mehrere Gerichte befassen sich mit der Annullierung des Beschlusses
- Aufhebung des rechtskräftigen Urteils rechtlich problematisch
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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