Gericht stoppt Ionos:
Ende der Kündigungs-Hürden
Unternehmen dürfen von ihren Kunden nicht verlangen, dass sie ihre Kündigung telefonisch bestätigen müssen. Was nach der Neureglung u.a. durch die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungs-Buttons bekannt sein müsste, ignorierte der zu 1&1 gehörende Dienstleister Ionos SE.
Ionos SE bietet unter anderem Speicherplatz für E-Mail-Postfächer und Server an. Alle Dienste und Angebote können komplett online abgewickelt werden - doch wenn es nach Ionos SE gehen würde, wäre die Kündigung da eine Ausnahme.
Wie die Verbraucherschützer berichten, hatte ein Kunde gedacht, seine Kündigung einfach über den Kündigungsbutton des Anbieters durchführen zu können. Doch dann wurde der Kunde vor die Wahl gestellt: Er sollte seine Kündigung entweder innerhalb von 14 Tagen telefonisch bestätigen oder der Vertrag würde wie bisher weiterlaufen.
"Eine Kündigung muss nicht noch einmal bestätigt werden, damit sie wirksam wird. Dabei ist es egal, ob sie über einen Kündigungsbutton oder per Brief erklärt wird", sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Demnach ist es nicht zulässig, dass Firmen Verbrauchern das Kündigen von Verträgen durch dieses Vorgehen erschweren.
Bekannt sind diese Versuche aber dennoch, daher versucht die Verbraucherzentrale, das zu unterbinden. "Wir freuen uns, dass das Gericht hier unserer Ansicht gefolgt ist und einem solchen Vorgehen einen Riegel vorgeschoben hat", so Halm. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Siehe auch:
Kündigung darf nicht erschwert werden
Die Verbraucherzentrale Bayern hatte nach ihnen vorliegenden Kundenbeschwerden gegen den Dienstleister Ionos SE geklagt und jetzt vom Landgericht Koblenz Recht bekommen.Ionos SE bietet unter anderem Speicherplatz für E-Mail-Postfächer und Server an. Alle Dienste und Angebote können komplett online abgewickelt werden - doch wenn es nach Ionos SE gehen würde, wäre die Kündigung da eine Ausnahme.
Wie die Verbraucherschützer berichten, hatte ein Kunde gedacht, seine Kündigung einfach über den Kündigungsbutton des Anbieters durchführen zu können. Doch dann wurde der Kunde vor die Wahl gestellt: Er sollte seine Kündigung entweder innerhalb von 14 Tagen telefonisch bestätigen oder der Vertrag würde wie bisher weiterlaufen.
"Eine Kündigung muss nicht noch einmal bestätigt werden, damit sie wirksam wird. Dabei ist es egal, ob sie über einen Kündigungsbutton oder per Brief erklärt wird", sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Demnach ist es nicht zulässig, dass Firmen Verbrauchern das Kündigen von Verträgen durch dieses Vorgehen erschweren.
Bekannt sind diese Versuche aber dennoch, daher versucht die Verbraucherzentrale, das zu unterbinden. "Wir freuen uns, dass das Gericht hier unserer Ansicht gefolgt ist und einem solchen Vorgehen einen Riegel vorgeschoben hat", so Halm. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Verstöße melden
Wer ähnliches erlebt hat (bei anderen Anbietern) sollte sich mit einer Beschwerde an die Verbraucherzentrale wenden. Solche Fälle, bei denen Unternehmen eine Bestätigung der Kündigung verlangen, können unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/beschwerde-by gemeldet werden.
Zusammenfassung
- Keine Telefonbestätigung für Kündigungen nötig
- Ionos SE missachtet Kündigungsbutton-Vorgaben
- Verbraucherzentrale gewinnt gegen Ionos SE
- Ionos wollte telefonische Kündigungsbestätigung
- Kunde vor Wahl: Anruf oder Vertrag läuft weiter
- Juristin: Keine Bestätigung für wirksame Kündigung
- Urteil gegen Kündigungshürden noch nicht final
Siehe auch:
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United Internet Aktienkurs in Euro
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