YouTube musste Daten über alle Nutzer eines Videos an Polizei geben
Um interessante Videos später wiederfinden zu können, ist es durchaus nützlich, dass YouTube mitspeichert, welches Video von einem Nutzer bereits gesehen wurde. Allerdings weckt die Datenspeicherung auch Begehrlichkeiten bei der Polizei, wie ein aktueller Fall zeigt.
Die Strafverfolger hofften, auf diesem Weg eine Person zu identifizieren, der Geldwäsche bei Kryptowährungen vorgeworfen wird. Verdeckte Ermittler konnten mit dem Beschuldigten in Kontakt treten und schickten diesem unter anderem Links zu öffentlichen YouTube-Videos über die Kartierung mit Drohnen und Augmented-Reality-Software.
Man hoffte nun darauf, dass man unter den Nutzern, die das Video anklickten, eben auch die gesuchte Person findet - und über die hinterlassenen Spuren vielleicht mehr über sie herausfinden kann. Das Problem dabei: Die Videos wurden mehr als 30.000 Mal angesehen, vermutlich auch von Tausenden von Nutzern, die nichts mit dem Fall zu tun haben - wobei letztlich nur ein kleinerer Teil von ihnen von der Datenabfrage betroffen sein dürften.
Datenschutzexperten sind besorgt über die Art von Präzedenzfall, den das Gericht mit seinem Beschluss schafft. "Dies ist das jüngste Kapitel in einem beunruhigenden Trend, bei dem die Behörden Durchsuchungsbefehle zunehmend in digitale Rasterfahndungen umwandeln", erklärte Albert Fox-Cahn, Geschäftsführer des Surveillance Technology Oversight Project. "Das ist verfassungswidrig, es ist erschreckend und es passiert jeden Tag".
Siehe auch:
Einmal alles bitte
In jetzt entsiegelten Gerichtsdokumenten, die die Redaktion des Magazins Forbes ausgewertet hat, wurde Google angewiesen, möglichst die Namen, Adressen, Telefonnummern und Nutzeraktivitäten von YouTube-Konten und IP-Adressen, die ausgewählte YouTube-Videos angesehen haben, als Teil einer größeren strafrechtlichen Untersuchung von US-Bundesermittlern herauszugeben.Die Strafverfolger hofften, auf diesem Weg eine Person zu identifizieren, der Geldwäsche bei Kryptowährungen vorgeworfen wird. Verdeckte Ermittler konnten mit dem Beschuldigten in Kontakt treten und schickten diesem unter anderem Links zu öffentlichen YouTube-Videos über die Kartierung mit Drohnen und Augmented-Reality-Software.
Man hoffte nun darauf, dass man unter den Nutzern, die das Video anklickten, eben auch die gesuchte Person findet - und über die hinterlassenen Spuren vielleicht mehr über sie herausfinden kann. Das Problem dabei: Die Videos wurden mehr als 30.000 Mal angesehen, vermutlich auch von Tausenden von Nutzern, die nichts mit dem Fall zu tun haben - wobei letztlich nur ein kleinerer Teil von ihnen von der Datenabfrage betroffen sein dürften.
Bedenklicher Trend
Die Muttergesellschaft von YouTube, Google, wurde von den Bundesermittlern aufgefordert, alle derartigen Zuschauerdaten für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 8. Januar 2023 herauszugeben. Aus den Gerichtsunterlagen ging laut Forbes aber nicht hervor, ob Google dem auch wie gewünscht nachgekommen ist.Datenschutzexperten sind besorgt über die Art von Präzedenzfall, den das Gericht mit seinem Beschluss schafft. "Dies ist das jüngste Kapitel in einem beunruhigenden Trend, bei dem die Behörden Durchsuchungsbefehle zunehmend in digitale Rasterfahndungen umwandeln", erklärte Albert Fox-Cahn, Geschäftsführer des Surveillance Technology Oversight Project. "Das ist verfassungswidrig, es ist erschreckend und es passiert jeden Tag".
Zusammenfassung
- YouTube speichert, welche Videos Nutzer gesehen haben
- Polizei will Nutzerdaten für strafrechtliche Ermittlung
- Ermittler suchen Person wegen Geldwäscheverdachts
- Links zu Drohnen- und AR-Videos an Beschuldigten gesendet
- Videos von über 30.000 Nutzern angesehen
- Google soll Daten vom 1. bis 8. Januar 2023 herausgeben
- Datenschützer kritisieren potenziellen Präzedenzfall
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