Richter im Fall Google wusste nicht, ob "Mozilla" Browser oder Suche ist

Diese Woche hat in den USA ein mit großer Spannung erwartetes Kartellverfahren gegen Google begonnen. Dem Suchmaschinenriesen wird dabei vorgeworfen, seine Marktmacht unfair ausgenutzt zu haben. Die Eröffnung des Verfahrens wirft allerdings einige Frage auf.
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Justizministerium gegen Google

Diese Woche hat das große Kartellverfahren gegen Alphabet bzw. Google begonnen. Dabei weist der Suchmaschinenriese alle Vorwürfe des US-amerikanischen Justizministeriums kategorisch zurück. Der Fall ist sicherlich kontrovers und auch politisch, denn es geht nicht nur um wirtschaftliche Macht, sondern auch Vorwürfe der Beeinflussung öffentlicher Meinung.

Ein interessantes Detail ist Ars Technica aufgefallen: Denn die Entscheidung über Googles Macht obliegt nur einer einzigen Person, nämlich US District Judge Amit Mehta. Dieser bekam nun die Eröffnungsargumente zu hören und darüber haben wir bereits in einem separaten Artikel berichtet. Die meisten der Argumente sind Beobachtern des Falls bereits aus den Dokumenten bekannt, die im Vorfeld der Verhandlung von den jeweiligen Streitparteien vorgelegt worden sind.


Dabei könnte man denken, dass Amit Mehta genügend Zeit hatte, sich auf den Fall vorzubereiten bzw. sich in die Sache einzulesen. Doch laut Ars hat es Mehta auch nicht einfach, denn er muss "angemessene Kenntnisse der Technikgeschichte" haben, da der Fall einen Zeitraum von rund zehn Jahren abdeckt - und in diesem haben sich Browser, Telefone und Suchmaschinen rasant weiterentwickelt.



Das bedeutet, dass Mehta nicht nur komplexe wettbewerbsrechtliche Aspekte abdecken , sondern auch eine technisch eine Ahnung haben muss. Und das fällt dem Richter offenbar auch nicht leicht: Denn während des Eröffnungsstatements von William Cavanaugh, der an Seite des Justizministeriums steht, hatte Mehta bereits erste Probleme. Er wirkte kurz verwirrt, weil er nicht genau wusste, ob mit Mozilla ein Browser oder eine Suchmaschine gemeint ist.

Überdies schien er auch nicht genau zu wissen, wie SEM (Search Engine Marketing) funktioniert und hatte Mühe, die Möglichkeiten von Microsoft zu verstehen, Bing-Anzeigen außerhalb der SEM-Tools von Google zu bewerben. Ob das alles optimistisch für die Zukunft dieser Verhandlung stimmt, ist durchaus fraglich.

Zusammenfassung
  • Kartellverfahren gegen Google in den USA gestartet
  • Google weist Vorwürfe der Marktmacht-Ausnutzung zurück
  • Entscheidung liegt bei US District Judge Amit Mehta
  • Mehta muss technische und wettbewerbsrechtliche Aspekte berücksichtigen
  • Richter hatte Schwierigkeiten, technische Details zu verstehen
  • Unklarheit über Funktionsweise von SEM und Bing-Werbung
  • Zweifel an optimistischem Verlauf der Verhandlung

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