iPhone-Akkus: Apple kann sich nicht aus 2-Mrd.-€-Klage herauswinden
Dem Computerkonzern Apple ist es nicht gelungen, eine Verbraucherschutzklage mit einem Streitwert von bis zu rund 2 Milliarden Euro abzuwenden. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, Akku-Defekte in iPhones vor den Nutzern zu verstecken.
Wie viel genau zu zahlen sein würde, müsste im Rahmen des Prozesses noch ausgehandelt werden. Im Maximum könnten es aber über 1,8 Milliarden Euro zuzüglich Zinsen sein, während der mittlere Wert bei etwa der Hälfte dessen liegt. Hier kommt es letztlich darauf an, für wie schwerwiegend das Gericht das zugrundeliegende Problem einstufen würde.
Die Anwälte des Verbraucherschützers argumentieren, dass Apple Probleme mit den Akkus bestimmter Telefonmodelle verheimlichte, indem Leistung und somit Stromverbrauch gedrosselt wurde. Der Hersteller bezeichnete die Klage jedoch als "unbegründet" und bestritt vehement, dass Batterien in iPhones in größerem Umfang defekt seien - abgesehen von einer kleinen Anzahl von iPhone 6S-Modellen, für die das Unternehmen einen kostenlosen Batterieaustausch anbot.
Allerdings ist dies noch längst keine Vorentscheidung zugunsten des Verbraucherschützers. Denn das CAT hat auch klargestellt, dass die Klage einen "Mangel an Klarheit und Spezifität" aufweise, der vor einer Verhandlung behoben werden müsse.
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Immer wieder der Akku
Die Klage wurde vom britischen Verbraucherschützer Justin Gutmann im Namen von rund 24 Millionen iPhone-Nutzern im Vereinigten Königreich eingereicht, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Dieser fordert von Apple eine Schadensersatzzahlung an die betroffenen Kunden.Wie viel genau zu zahlen sein würde, müsste im Rahmen des Prozesses noch ausgehandelt werden. Im Maximum könnten es aber über 1,8 Milliarden Euro zuzüglich Zinsen sein, während der mittlere Wert bei etwa der Hälfte dessen liegt. Hier kommt es letztlich darauf an, für wie schwerwiegend das Gericht das zugrundeliegende Problem einstufen würde.
Die Anwälte des Verbraucherschützers argumentieren, dass Apple Probleme mit den Akkus bestimmter Telefonmodelle verheimlichte, indem Leistung und somit Stromverbrauch gedrosselt wurde. Der Hersteller bezeichnete die Klage jedoch als "unbegründet" und bestritt vehement, dass Batterien in iPhones in größerem Umfang defekt seien - abgesehen von einer kleinen Anzahl von iPhone 6S-Modellen, für die das Unternehmen einen kostenlosen Batterieaustausch anbot.
Keine Vorentscheidung
Der kalifornische Konzern beantragte eine Abweisung der Klage, weil sie schlicht unbegründet sei. "Wir haben niemals - und würden niemals - etwas tun, um die Lebensdauer eines Apple-Produkts absichtlich zu verkürzen oder die Benutzererfahrung zu verschlechtern, erklärte ein Sprecher. Das zuständige Competition Appeal Tribunal (CAT) lehnte dieses Ansinnen allerdings ab und entschied, dass das Verfahren fortgesetzt werden kann.Allerdings ist dies noch längst keine Vorentscheidung zugunsten des Verbraucherschützers. Denn das CAT hat auch klargestellt, dass die Klage einen "Mangel an Klarheit und Spezifität" aufweise, der vor einer Verhandlung behoben werden müsse.
Zusammenfassung
- Apple kann Verbraucherschutzklage nicht abwenden, Streitwert bis 2 Mrd. Euro
- Vorwurf: Verheimlichung von Akku-Defekten in iPhones
- Klage eingereicht von britischem Verbraucherschützer für 24 Mio. Nutzer
- Gefordert sind Schadensersatzzahlungen, Höhe noch unklar
- Apple bestreitet Vorwürfe, bezeichnet Klage als "unbegründet"
- Abweisung der Klage abgelehnt, Verfahren wird fortgesetzt
- CAT bemängelt "Mangel an Klarheit und Spezifität" in der Klage
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