Nordrhein-Westfalen: Microsoft 365 ist auch an Schulen konkurrenzlos

Das Software-Paket, das der Redmonder Konzern im Rahmen von Microsoft 365 anbietet, ist im Consumer-Bereich sicherlich ungeschlagen. Auch so manche Schule würde gerne darauf setzen, doch das ist wegen der Bedenken von Datenschützern alles andere als einfach.
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Es ist mittlerweile fast schon so etwas wie eine unendliche Geschichte, denn der Einsatz von Microsoft-Software an deutschen Schulen ist und bleibt ein umstrittener Bereich. Denn seit Jahren wird darüber debattiert, ob und wie weit Microsoft-Software an Bildungs- und anderen öffentlichen Einrichtungen eingesetzt werden kann. Die Pandemie hat diese Entwicklung beschleunigt und die Diskussionen für eine Weile gestoppt. Denn wegen der Lockdowns musste es plötzlich schnell gehen und dafür wurde sogar die Datenschutznörgelei unterbrochen.

Doch mittlerweile ist Corona in den Hintergrund gerückt, jedenfalls aus der öffentlichen Wahrnehmung. Und damit haben Behörden und sonstige Stellen wieder Zeit, Cloud-basierte Lösungen von Microsoft zu kritisieren. Aktuell richten sich die Blicke auf Nordrhein-Westfalen. Denn dort hat das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) eine aktualisierte FAQ veröffentlicht (via Dr. Windows).


Bedenken gegen Microsoft 365, ABER ...

Bei der Frage nach der datenschutzrechtlichen Bewertung von Microsoft 365 für den schulischen Einsatz schreibt das MSB, dass man weiterhin auf "datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Nutzung von MS 365-Produkten" hinweisen müsse. Das Ministerium aber auch weiter: "Andererseits ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Produktfamilie (Microsoft) 365 um in Wirtschaft und Verwaltung weitverbreitete Anwendungen handelt."

Das MSB erläutert, dass "der Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule" auch den Aspekt des "digitalen Kompetenzerwerbs" beinhalte, "um für ein Studium und für berufliche Handlungsfähigkeit in einer digitalisierten Welt zu befähigen". Weiter erklärt das Ministerium, dass man auch gar keine andere Wahl hat und hatte, beim Distanzunterricht auf Microsoft-Produkte zu setzen.

Das Fazit des Ministeriums ist entsprechend eindeutig: "Insoweit ist die Verpflichtung leitend, den - verfassungsmäßigen - Anspruch der Kinder und Jugendlichen auf Bildung erfüllen zu können; im Kern handelt es sich also um eine Grundrechtsabwägung. Aus Sicht des MSB ist somit insgesamt ein generelles Verbot der Verwendung von MS-Produkten weiterhin derzeit nicht angezeigt."

Das kann man sicherlich so interpretieren, dass Nordrhein-Westfalen pflichtgemäß darauf hinweist, dass es die Debatte bzw. Fragen zum Datenschutz gibt, aber man nicht zögern würde und wird, dennoch auf Microsoft-Software zu setzen.

Zusammenfassung
  • Microsoft-Software im Consumer-Bereich ungeschlagen, aber an Schulen umstritten.
  • Datenschutznörgelei unterbrochen wegen Lockdowns, aber Diskussionen zurück.
  • Nordrhein-Westfalen aktualisiert FAQ: Bedenken gegen MS 365 bestehen weiterhin.
  • Digitaler Kompetenzerwerb notwendig, keine andere Wahl beim Distanzunterricht.
  • Grundrechtsabwägung: Verbot der Verwendung von MS-Produkten unangezeigt.
  • NRW weist auf Datenschutz hin, setzt aber dennoch auf MS-Software.

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