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Deutscher Zoll beschlagnahmt Flammenwerfer der Boring Company
Vermutlich habt ihr nach den ganzen Eskapaden von Elon Musk und dem Twitter-Drama schon fast vergessen, mit welchen irrsinnigen Produkten der CEO in den letzten Jahren von sich reden gemacht hat. Eines der Angebote sorgt jetzt in Baden-Baden für Aufregung beim Zoll.
Es geht um den Flammenwerfer, den Musk als ein PR-Gimmick mit dem Branding der Boring Company verkauft. Vor einigen Jahren hatte Musk den Flammenwerfer vorgestellt und ihn zu einem Preis von 500 Dollar pro Stück auf den Markt gebracht. Die Geräte waren in Windeseile ausverkauft.
Schon damals gab es die ersten Meldungen, dass das Versenden des Geräts einige Tücken mitbringt. Denn Zoll-Agenturen weltweit verweigerten die Auslieferung des Flammenwerfers, da er unter das Waffengesetz fällt. Die Boring Company hatte daraufhin eine Umbenennung gestartet und nennt das Produkt seither nicht mehr "Flamethrower", sondern "not a Flamethrower".
"Selbst die Beamten des Zollamts Baden-Baden waren erstaunt, als ein 34-Jähriger, der eine Paketsendung aus den USA erwartete, das Päckchen am Zollamt öffnete und ein waffenähnlicher Gegenstand, genauer gesagt, ein sogenannter Flammenwerfer zum Vorschein kam", schrieb die Zollstelle jetzt in einer Pressemitteilung.
Der Mann gab an, dass er den Flammenwerfer ausschließlich für Sammlerzwecke erworben hat und auf eine Wertsteigerung des Gegenstands setze. "Auch wenn auf der Verpackung steht, dass es angeblich kein Flammenwerfer sei, haben die Flammen eine Reichweite von mehreren Metern. Das Ungetüm sieht außerdem einer echten Waffe sehr ähnlich und ist deshalb ein gefährlicher Gegenstand", erklärte Alina Holm, Sprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe.
Den Käufer erwartet jetzt ein Verfahren wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz, die Staatsanwaltschaft hat den Fall übernommen.
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Schon damals gab es die ersten Meldungen, dass das Versenden des Geräts einige Tücken mitbringt. Denn Zoll-Agenturen weltweit verweigerten die Auslieferung des Flammenwerfers, da er unter das Waffengesetz fällt. Die Boring Company hatte daraufhin eine Umbenennung gestartet und nennt das Produkt seither nicht mehr "Flamethrower", sondern "not a Flamethrower".
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"Nicht-Flammenwerfer" - Zoll findet das nicht lustig
Nun ist genauso ein "Nicht-Flammenwerfer" in Deutschland vom Zoll beschlagnahmt wurden. Die Beamten in Baden-Baden hatten das Paket aus den USA von dem Käufer vor Ort öffnen lassen:"Selbst die Beamten des Zollamts Baden-Baden waren erstaunt, als ein 34-Jähriger, der eine Paketsendung aus den USA erwartete, das Päckchen am Zollamt öffnete und ein waffenähnlicher Gegenstand, genauer gesagt, ein sogenannter Flammenwerfer zum Vorschein kam", schrieb die Zollstelle jetzt in einer Pressemitteilung.
Der Mann gab an, dass er den Flammenwerfer ausschließlich für Sammlerzwecke erworben hat und auf eine Wertsteigerung des Gegenstands setze. "Auch wenn auf der Verpackung steht, dass es angeblich kein Flammenwerfer sei, haben die Flammen eine Reichweite von mehreren Metern. Das Ungetüm sieht außerdem einer echten Waffe sehr ähnlich und ist deshalb ein gefährlicher Gegenstand", erklärte Alina Holm, Sprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe.
Den Käufer erwartet jetzt ein Verfahren wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz, die Staatsanwaltschaft hat den Fall übernommen.
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