EU-Beschluss: Zu hohe Energie-Krisengewinne gehen an den Staat
Gestern hat die Bundesregierung ihren Beschluss zur Gaspreisbremse vorgelegt. Heute legt die EU nach und stellt ebenfalls tiefgreifende Pläne für einen direkten Eingriff in den rumorenden Markt vor. Machen Energiekonzerne zu hohe Gewinne, geht ein Teil an den Staat.
Kurz zum aktuellen Problem, das auch durch den Marktmechanismus entsteht, durch den Strompreise überhaupt erst ermittelt werden. Bei Strom gilt: Das teuerste aktuell aktive Kraftwerk bestimmt den Preis. Durch die gestiegenen Gaspreise wird diese Höchstmarke aktuell durch Gaskraftwerke gesetzt. Bei Produzenten mit deutlich geringen Produktionskosten - aktuell Sonne, Wind, Atomkraft oder Braunkohle - schnellen die Gewinne in die Höhe.
Genau hier setzt die Idee der Übergewinnsteuer an. Wie heute aus Diplomatenkreisen zu vernehmen ist, will die EU die Einnahmen pro Megawattstunde bei 180 Euro deckeln. Aktuell sehen die Pläne vor, dass alle darüber liegenden Gewinnen mit einer "Solidaritätsabgabe" von mindestens 33 Prozent belegt werden. Diese Abgabe soll klar auch für Zulieferer, also für Öl-, Kohle- und Gasunternehmen sowie Raffinerien, gelten.
Die Idee der Einnahmegrenze war aus Deutschland unterstützt worden. Am Rande des Treffens hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck dann mitgeteilt, dass die Bundesregierung schon entsprechende Vorbereitungen auf nationaler Ebene getroffen habe. Mit einer Umsetzung sei deshalb "vergleichsweise schnell" zu rechnen.
Siehe auch:
Mit Energie Geld verdienen: In der EU nur noch im abgesteckten Rahmen
Die Übergewinnsteuer: In den letzten Wochen wurde viel über einen Mechanismus diskutiert, der die Verbraucher vor willkürlichen Preissteigerungen abseits von plausiblen Marktfaktoren beschützen soll. Wie jetzt Tagesschau schreibt, haben sich die Energieminister der 27 Mitgliedsstaaten am Freitag darauf geeinigt, den rumorenden Energiemarkt in Europa genau mit diesem Werkzeug zu befrieden. Die Regel: Liegt ein Unternehmen mit seinen Gewinnen aus der Energieerzeugung über einer festgelegten Grenze, muss ein Teil an den Staat abgeführt werden. Infografik Energiewende: Ziele der Bundesregierung noch in weiter Ferne
Kurz zum aktuellen Problem, das auch durch den Marktmechanismus entsteht, durch den Strompreise überhaupt erst ermittelt werden. Bei Strom gilt: Das teuerste aktuell aktive Kraftwerk bestimmt den Preis. Durch die gestiegenen Gaspreise wird diese Höchstmarke aktuell durch Gaskraftwerke gesetzt. Bei Produzenten mit deutlich geringen Produktionskosten - aktuell Sonne, Wind, Atomkraft oder Braunkohle - schnellen die Gewinne in die Höhe.
Genau hier setzt die Idee der Übergewinnsteuer an. Wie heute aus Diplomatenkreisen zu vernehmen ist, will die EU die Einnahmen pro Megawattstunde bei 180 Euro deckeln. Aktuell sehen die Pläne vor, dass alle darüber liegenden Gewinnen mit einer "Solidaritätsabgabe" von mindestens 33 Prozent belegt werden. Diese Abgabe soll klar auch für Zulieferer, also für Öl-, Kohle- und Gasunternehmen sowie Raffinerien, gelten.
Zur Entlastung, Deutschland vorbereitet
Die Einnahmen sollen von den Mitgliedstaaten wiederum genutzt werden, um Entlastungspakete für die Verbraucher zu finanzieren. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte zuvor kommuniziert, dass man von einer Abschöpfungs-Summe von bis zu 140 Milliarden Euro ausgeht. Den Ländern wird in der Ausgestaltung aber Flexibilität eingeräumt, die realen Erträge müssen also nach Einführung beziffert werden. Für die Einigung sollte jetzt schnell eine formale Bestätigung folgen.Die Idee der Einnahmegrenze war aus Deutschland unterstützt worden. Am Rande des Treffens hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck dann mitgeteilt, dass die Bundesregierung schon entsprechende Vorbereitungen auf nationaler Ebene getroffen habe. Mit einer Umsetzung sei deshalb "vergleichsweise schnell" zu rechnen.
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