Tesla Supercharger und andere sind in Deutschland eigentlich illegal
Die Fahrzeuge von Tesla werden auch in Deutschland immer populärer, ein Grund dafür ist das Netzwerk an Tesla-eigenen Ladesäulen, also den sogenannten Superchargern. Doch laut deutschem Recht sind diese eigentlich illegal, da sie gegen Eichrecht verstoßen.
Teslas Supercharger tragen zweifellos viel zur Beliebtheit des Autobauers bei: Denn das US-Unternehmen hat früh erkannt, dass die Elektromobilität mit der Verfügbarkeit von Lademöglichkeiten steht und fällt. Entsprechend hat man in die Supercharger investiert, diese Stationen sind nicht nur zahlreich, sondern bieten auch sehr schnelles Laden.
Doch wie das Handelsblatt berichtet (via t3n), sind diese eigentlich nicht legal. Grund ist, dass sie gegen das Mess- und Eichgesetz verstoßen. Denn dieses sieht vor, dass Waagen, Zähler, Zapfsäulen und eben auch Stromzähler bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Stromzähler, also auch Ladesäulen, müssen nämlich geeicht sein. Vereinfacht gesagt: Kund*innen müssen sich darauf verlassen können, dass, wenn sie für eine Kilowattstunde (kWh) bezahlen, auch tatsächlich eine Kilowattstunde bekommen. Infografik: Teslas Gigafactory bei Berlin
Doch genau dieses Eichrecht wird in Deutschland vielfach nicht eingehalten, da Ladestationen nur selten tatsächlich geeicht sind. Das betrifft allerdings nicht nur Tesla, sondern auch diverse andere Anbieter. Dennoch haben die Supercharger eine besondere Rolle, da diese nicht einmal ein Display haben. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich per App, das allerdings birgt das Potenzial für jede Menge Intransparenz.
Die Behörden drücken hier derzeit aber mehr als ein Auge zu (im Fall von Tesla bei rund 1800 Ladesäulen), da die jeweiligen Anbieter die zuständigen Stellen lediglich in Kenntnis setzen müssen, welche ihre Säulen dagegen verstoßen. Eine Nachrüstung ist zwar im Gange, zieht sich aber hin, laut derzeitigem Stand noch bis Ende des nächsten Jahres.
Siehe auch:
Doch wie das Handelsblatt berichtet (via t3n), sind diese eigentlich nicht legal. Grund ist, dass sie gegen das Mess- und Eichgesetz verstoßen. Denn dieses sieht vor, dass Waagen, Zähler, Zapfsäulen und eben auch Stromzähler bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Stromzähler, also auch Ladesäulen, müssen nämlich geeicht sein. Vereinfacht gesagt: Kund*innen müssen sich darauf verlassen können, dass, wenn sie für eine Kilowattstunde (kWh) bezahlen, auch tatsächlich eine Kilowattstunde bekommen. Infografik: Teslas Gigafactory bei Berlin
Bei Abrechnung nach kWh müssen Ladesäulen geeicht sein
Das Eichrecht kennt im Fall von Elektroautos allerdings auch Ausnahmen und kommt nicht zur Anwendung, wenn Strom pauschal bzw. als Flatrate abgerechnet oder auch verschenkt wird. Für die meisten Ladesäulen trifft das nicht zu, denn hier wird nach geladenen kWh abgerechnet.Doch genau dieses Eichrecht wird in Deutschland vielfach nicht eingehalten, da Ladestationen nur selten tatsächlich geeicht sind. Das betrifft allerdings nicht nur Tesla, sondern auch diverse andere Anbieter. Dennoch haben die Supercharger eine besondere Rolle, da diese nicht einmal ein Display haben. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich per App, das allerdings birgt das Potenzial für jede Menge Intransparenz.
Die Behörden drücken hier derzeit aber mehr als ein Auge zu (im Fall von Tesla bei rund 1800 Ladesäulen), da die jeweiligen Anbieter die zuständigen Stellen lediglich in Kenntnis setzen müssen, welche ihre Säulen dagegen verstoßen. Eine Nachrüstung ist zwar im Gange, zieht sich aber hin, laut derzeitigem Stand noch bis Ende des nächsten Jahres.
Siehe auch:
- Teslas Full Self-Driving erkennt keine Kinder, überfährt sie bei Tests
- Irreführende Werbung: Behörde klagt gegen Teslas Autopiloten
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- Tesla Model S und Model X als Plaid-Version endlich auch in Deutschland
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Themen:
Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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