Irreführende Werbung: Behörde klagt gegen Teslas Autopiloten
Tesla soll seinen Autopiloten mit Eigenschaften bewerben, die nicht zutreffend sind. Ein Gericht soll klären, ob es sich um Irreführung handelt. Demnach klagt die kalifornische Verkehrsbehörde Department of Motor Vehicles, kurz DMV, jetzt gegen den Automobil-Riesen.
Das meldet die LA Times. Die Behörde hat Tesla wegen falscher Werbung für die Autopilot- und Selbstfahr-Technologien des Unternehmens angeklagt und verlangt, dass Tesla seine Kunden mit entsprechenden Warnhinweisen auf mangelhafte Funktionen hinweist.
Die Behörde wirft dem Elektroautohersteller vor, Kunden mit Werbeaussagen absichtlich in die Irre geführt zu haben, in denen die Autopilot- und Full-Self-Driving-Technologien als leistungsfähiger beschrieben werden, als sie tatsächlich sind.
Die DMV-Beschwerden beziehen sich auf die Namen der Technologien selbst sowie auf andere "irreführende" Formulierungen wie die, die auf der Autopilot-Seite der Tesla-Website erscheint: "Alles, was Sie machen müssen, ist einzusteigen und Ihrem Auto zu sagen, wohin es fahren soll. Wenn Sie nichts sagen, schaut Ihr Auto in Ihren Kalender und fährt Sie dorthin, da es davon ausgeht, dass Sie das Ziel erreichen wollen. Ihr Tesla findet die optimale Route und navigiert durch städtische Straßen, komplexe Kreuzungen und Autobahnen."
Tesla soll nun daran gehindert werden, weiter mit solchen vollmundigen Versprechen zu werben und stattdessen verpflichtet werden, auf die Probleme der Funktionen hinzuweisen.
"Tesla-Autos konnten nie und können auch jetzt nicht als autonome Fahrzeuge betrieben werden", heißt es in der Stellungnahme des DMV. Der DMV stellt fest, dass auf der Website von Tesla steht, dass "die derzeit aktivierten Funktionen eine aktive Überwachung durch den Fahrer erfordern und das Fahrzeug nicht autonom machen". Aber, so der DMV, der Disclaimer "widerspricht den ursprünglichen unwahren oder irreführenden Bezeichnungen und Behauptungen, was ebenfalls irreführend ist und den Verstoß nicht heilt".
Die Folgen könnten vor Gericht für Tesla ernst werden. Laut LA Times sei sogar der Entzug der Lizenzen des Unternehmens für die Herstellung oder den Verkauf seiner Autos in Kalifornien denkbar.
Siehe auch:
Die Behörde wirft dem Elektroautohersteller vor, Kunden mit Werbeaussagen absichtlich in die Irre geführt zu haben, in denen die Autopilot- und Full-Self-Driving-Technologien als leistungsfähiger beschrieben werden, als sie tatsächlich sind.
Unwahr oder irreführend?
"Das Unternehmen hat Aussagen gemacht oder verbreitet, die unwahr oder irreführend sind und nicht auf Fakten beruhen", heißt es von der DMV in offiziellen Beschwerden.Die DMV-Beschwerden beziehen sich auf die Namen der Technologien selbst sowie auf andere "irreführende" Formulierungen wie die, die auf der Autopilot-Seite der Tesla-Website erscheint: "Alles, was Sie machen müssen, ist einzusteigen und Ihrem Auto zu sagen, wohin es fahren soll. Wenn Sie nichts sagen, schaut Ihr Auto in Ihren Kalender und fährt Sie dorthin, da es davon ausgeht, dass Sie das Ziel erreichen wollen. Ihr Tesla findet die optimale Route und navigiert durch städtische Straßen, komplexe Kreuzungen und Autobahnen."
Tesla soll nun daran gehindert werden, weiter mit solchen vollmundigen Versprechen zu werben und stattdessen verpflichtet werden, auf die Probleme der Funktionen hinzuweisen.
"Tesla-Autos konnten nie und können auch jetzt nicht als autonome Fahrzeuge betrieben werden", heißt es in der Stellungnahme des DMV. Der DMV stellt fest, dass auf der Website von Tesla steht, dass "die derzeit aktivierten Funktionen eine aktive Überwachung durch den Fahrer erfordern und das Fahrzeug nicht autonom machen". Aber, so der DMV, der Disclaimer "widerspricht den ursprünglichen unwahren oder irreführenden Bezeichnungen und Behauptungen, was ebenfalls irreführend ist und den Verstoß nicht heilt".
Die Folgen könnten vor Gericht für Tesla ernst werden. Laut LA Times sei sogar der Entzug der Lizenzen des Unternehmens für die Herstellung oder den Verkauf seiner Autos in Kalifornien denkbar.
Erhebliche Sicherheitsmängel
Erst im Juli hatten wir von einem interessanten Urteil berichtet, das ein deutsches Gericht zum Autopiloten gefällt hatte. Das Landgericht München I war da zu dem Schluss gekommen, dass der Autopilot laut Gutachten erhebliche Sicherheitsmängel hat, die Fahrzeuge zu einer massiven Gefährdung im Stadtverkehr werden lassen.Siehe auch:
Thema:
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