Hass-Kommentare: BKA rechnet mit 150.000 Strafverfahren pro Jahr
RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) einen Sprecher des BKA. Mit den bisherigen Strukturen lässt sich ein solcher Zusatzaufwand natürlich nicht in den Griff bekommen.
Eine zentrale Rolle wird daher die neu aufzubauende Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) spielen. Diese soll laut dem BKA-Sprecher zum 1. Februar fristgerecht ihre Arbeit aufnehmen. Die ZMI ist daher zum Start mit 200 Personen besetzt. Darüber hinaus baut die Bundesbehörde aber auch Verbindungen zu den Polizeien und Justizbehörden der Länder auf, um mit diesen gemeinsam die zahlreichen zu erwartenden Meldungen bearbeiten zu können.
Das NetzDG sieht vor, dass die Betreiber von Online-Plattformen strafbare Äußerungen von Nutzern nicht mehr einfach als Verstöße gegen die Nutzungsrichtlinien löschen sollen. Wenn ein Verdacht auf strafbare Äußerungen besteht, sollen diese vielmehr an die zuständigen Behörden übergeben werden. Das betrifft vor allem krasse Beleidigungen und massive Drohungen, wie sie in bestimmten Kreisen immer häufiger vorkommen.
Siehe auch: Hass-Schleuder Telegram: Klage fordert Rauswurf aus dem App Store
"Nach derzeitiger Schätzung ist jährlich mit rund 250.000 NetzDG-Meldungen zu rechnen, die etwa 150.000 neue Strafverfahren nach sich ziehen werden", zitiert das Eine zentrale Rolle wird daher die neu aufzubauende Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) spielen. Diese soll laut dem BKA-Sprecher zum 1. Februar fristgerecht ihre Arbeit aufnehmen. Die ZMI ist daher zum Start mit 200 Personen besetzt. Darüber hinaus baut die Bundesbehörde aber auch Verbindungen zu den Polizeien und Justizbehörden der Länder auf, um mit diesen gemeinsam die zahlreichen zu erwartenden Meldungen bearbeiten zu können.
Facebook noch gar nicht im Plan
Dabei geht man beim BKA sogar davon aus, dass zwei der größten Plattformen - Facebook und Google - anfangs noch nicht einmal Meldungen übermitteln werden. Die beiden Unternehmen gehen derzeit noch beim Verwaltungsgericht Köln gegen die neue Regelung vor und haben einstweilige Anordnungen beantragt, um bis zur Klärung aus der Meldepflicht herauszukommen. Hier könnte es zukünftig zu noch sehr viel mehr Meldungen kommen - insbesondere natürlich, wenn man sich die Kommentar-Kultur auf Facebook anschaut.Das NetzDG sieht vor, dass die Betreiber von Online-Plattformen strafbare Äußerungen von Nutzern nicht mehr einfach als Verstöße gegen die Nutzungsrichtlinien löschen sollen. Wenn ein Verdacht auf strafbare Äußerungen besteht, sollen diese vielmehr an die zuständigen Behörden übergeben werden. Das betrifft vor allem krasse Beleidigungen und massive Drohungen, wie sie in bestimmten Kreisen immer häufiger vorkommen.
Siehe auch: Hass-Schleuder Telegram: Klage fordert Rauswurf aus dem App Store
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