Nintendo muss Shop anpassen: Klage wegen Widerrufsrecht erfolgreich

Nintendo hatte das Widerrufsrecht bei Videospielen, die vor Veröffentlichung zum Download bereitstehen, in seinem Online-Shop ausgeschlossen. Jetzt hat ein Gericht klar geurteilt: Diese Klausel ist nicht rechtens. Auch bei Spielen mit Pre-Load gilt ein Rückgaberecht von 14 Tagen.

Verbraucherschutz erstreitet Anpassung der e-Shop-Bedingungen

Gerichte müssen immer wieder einschreiten, da Unternehmen bei neue Vertriebswegen auch gerne versuchen, geltendes Widerrufsrecht zu umgehen - wir hatten zuletzt über eine kuriose Rückgabe-Klage gegen GameStop in Deutschland berichtet. Jetzt macht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf ein neues Urteil aufmerksam, das die Rechte von Käufern von digitalen Videospielen stärkt. Demnach haben die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt geurteilt, dass "das 14-tägige Widerrufsrecht auch dann gelten muss, wenn ein Videospiel vorab gekauft, aber noch nicht spielbar ist". Infografik Switch, Game Boy & Co.: Pokémon sind Nintendos HitgarantenSwitch, Game Boy & Co.: Pokémon sind Nintendos Hitgaranten Anlass zum Urteil gab die Klage des vzbv gegen die Nintendo Europe GmbH. Wie auch bei anderen Anbietern üblich bietet das Unternehmen in seinem Online-Shop die Möglichkeit, Videospiele vor dem Erscheinungsdatum nicht nur zu erwerben, sondern auch herunterzuladen. Nach diesem Pre-Load wird der Titel dann auf dem Homescreen der Konsole mit einem Icon angezeigt, das aber erst zum Launch mit einem Update aktiviert wird. Nintendo hatte bei solchen Käufen bisher unter Berufung auf gesetzliche Ausnahmeregelungen das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

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Wie die Richter jetzt feststellen, sind diese Voraussetzungen für ein tatsächliches Erlöschen des Widerrufsrechts aber nicht gegeben. "Bis zum Erscheinungstermin sei das Spiel für die Käufer:innen wertlos und der Vertrag von Nintendo in keiner Weise erfüllt", so der vzbv zur Begründung der Vorsitzenden.

Erst in der zweiten Instanz

Die Verbraucherschützer erringen ihren Sieg dabei in zweiter Instanz. Nach Abweisung durch das Landgericht Frankfurt am Main konnte im Berufungsverfahren am Oberlandesgericht ein sogenanntes Anerkenntnisurteil erreicht werden. Nintendo hatte nach Anraten der Richter den entsprechenden Unterlassungsanspruch des vzbv als berechtigt anerkannt. Eine entsprechende Anpassung des deutschen e-Shops ist bereits erfolgt. Siehe auch: Klage, Gericht, Gesetz, Urteil, Stockfotos, Recht, Recht und Ordnung, Justiz, Verurteilt, Gerichtsurteil, Verurteilung, Gerichtsverfahren, Gesetze, Justitia, Gerechtigkeit, Gesetzesgrundlage, Göttin der Gerechtigkeit, Hammer Klage, Gericht, Gesetz, Urteil, Stockfotos, Recht, Recht und Ordnung, Justiz, Verurteilt, Gerichtsurteil, Verurteilung, Gerichtsverfahren, Gesetze, Justitia, Gerechtigkeit, Gesetzesgrundlage, Göttin der Gerechtigkeit, Hammer
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