Nicht nur Apple Pay: Bundestag bricht iPhone-NFC weiter auf
Der Bundestag zieht gegenüber Apple die Daumenschrauben etwas fester an. Das Unternehmen soll seine Quasi-Monopolstellung über die NFC-Schnittstelle in iPhones endlich verlieren und alternativen Anbietern mehr Spielraum geben.
Dafür wurde heute eine Gesetzesnovelle beschlossen, die nicht nur von den Regierungsfraktionen, sondern auch von den Abgeordneten von Linken bis FDP mitgetragen wurde. Sie stellt insbesondere eine Nachbesserung der im letzten Jahr eingeführten Regelung dar, die bisher nicht den erwünschten Effekt gebracht hat, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.
Anfangs hatte Apple das Bezahlen über die NFC-Schnittstelle ausschließlich in Verbindung mit dem eigenen Apple Pay-Service zugelassen. Vor allem auch weil die Sparkassen und einige andere Banken ordentlich trommelten, wurde gesetzlich eine Öffnung der Schnittstelle durchgesetzt. So sollte es beispielsweise auch möglich sein, dass die User über ihre Sparkassen-App und unabhängig von Apple Zahlungen durchführen. Als die Regelung aber in Kraft trat, blieben separate Lösungen aus und die Sparkassen sind inzwischen in Apple Pay angekommen.
"Wir müssen verhindern, dass Apple mit dem iPhone das Monopol beim Einkaufen bekommt", erläuterte der Linken-Abgeordnete Fabio De Masi die Nachjustierung des Gesetzes. "Daher ist es sinnvoll, nicht nur auf offene Schnittstellen zu setzen, sondern auch die exzessiven Gebühren zu unterbinden."
Anfangs hatte Apple das Bezahlen über die NFC-Schnittstelle ausschließlich in Verbindung mit dem eigenen Apple Pay-Service zugelassen. Vor allem auch weil die Sparkassen und einige andere Banken ordentlich trommelten, wurde gesetzlich eine Öffnung der Schnittstelle durchgesetzt. So sollte es beispielsweise auch möglich sein, dass die User über ihre Sparkassen-App und unabhängig von Apple Zahlungen durchführen. Als die Regelung aber in Kraft trat, blieben separate Lösungen aus und die Sparkassen sind inzwischen in Apple Pay angekommen.
Einhellige Entscheidung
Vermutlich lag dies an einer Formulierung im Gesetz, nach der Apple die Schnittstelle gegen ein angemessenes Entgelt freizugeben hatte. Was aber angemessen ist, konnte das Unternehmen im Grunde selbst entscheiden. In der Neufassung heißt es nun, dass nur Gebühren erhoben werden dürfen, die den tatsächlich entstehenden Kosten für die Bereitstellung der Schnittstelle entsprechen. Ferner können die Finanzinstitute einen externen Sachverständigen hinzurufen, wenn Apple aus ihrer Sicht zu hohe Gelder verlangt oder den Zugang erschwert."Wir müssen verhindern, dass Apple mit dem iPhone das Monopol beim Einkaufen bekommt", erläuterte der Linken-Abgeordnete Fabio De Masi die Nachjustierung des Gesetzes. "Daher ist es sinnvoll, nicht nur auf offene Schnittstellen zu setzen, sondern auch die exzessiven Gebühren zu unterbinden."
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Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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