Bundestag: Elektroschrott kann man bald im Supermarkt abgeben

Im Bundestag ist eine neue gesetzliche Regelung zu den Rücknahme­pflich­ten für Altgeräte beschlossen worden. Wer einen größeren Laden hat und Elektronik verkauft, muss zukünftig generell ausgediente Pro­duk­te aus diesem Bereich annehmen.
Bundesnetzagentur, Elektroschrott, Zulassung, Prüfung
Pixabay
Mit der Gesetzesnovelle will der Bundestag dafür sorgen, dass Deutschland endlich zu­min­dest in die Nähe dessen kommt, was von der EU als Recycling-Quote vorgegeben wird. 65 Prozent sollen es sein, Deutschland kommt auf etwas mehr als 43 Prozent. Die Neu­re­ge­lung soll nun dafür sorgen, dass das Netz an Abnahmestellen deutlich größer wird und so weniger Hürden für die Verbraucher bestehen, ihre ausgediente Elektronik zurückzubringen.

Zukünftig wird man in Supermärkten und Discounter-Märkten, die mindestens 800 Qua­drat­me­ter Verkaufsfläche aufweisen und auch elektrische oder elektronische Geräte ver­kau­fen, ausgediente Produkte abgeben können. Bei kleineren Modellen mit weniger als 25 Zen­ti­me­tern Kan­ten­länge - also Smartphones, Powerbanks u.ä. - ist dies unabhängig davon, ob man zuvor ein anderes Gerät bei dem Händler gekauft hat. Lediglich bei größeren Systemen wie Fernsehern oder Waschmaschinen besteht die Rücknahmepflicht erst nach dem Verkauf eines vergleichbaren Neuproduktes.

Keine Pflicht zu Wechselakkus

Grundsätzlich werden außerdem auch die On­line-Händler in die Verantwortung ge­nom­men. Plattformen wie eBay oder Amazon müssen eben­falls prüfen, ob die bei ihnen tätigen An­bie­ter am Recycling-System teilnehmen. Hier räumt der Gesetzgeber aber einige Über­gangs­fris­ten ein, da es kaum möglich sein wird, eine solche Prüfung binnen weniger Monate umzusetzen.

Der Bundestag wollte allerdings keine wei­ter­ge­hen­den Regelungen beschließen. So hatte der Bundesrat zuvor vorgeschlagen, auch den Vertrieb von Geräten mit fest verbauten Akkus zu untersagen. Dagegen hatten vor allem die Smart­phone-Hersteller ihre Lobbyisten losgeschickt.

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