Bundestag: Elektroschrott kann man bald im Supermarkt abgeben
Im Bundestag ist eine neue gesetzliche Regelung zu den Rücknahmepflichten für Altgeräte beschlossen worden. Wer einen größeren Laden hat und Elektronik verkauft, muss zukünftig generell ausgediente Produkte aus diesem Bereich annehmen.
Mit der Gesetzesnovelle will der Bundestag dafür sorgen, dass Deutschland endlich zumindest in die Nähe dessen kommt, was von der EU als Recycling-Quote vorgegeben wird. 65 Prozent sollen es sein, Deutschland kommt auf etwas mehr als 43 Prozent. Die Neuregelung soll nun dafür sorgen, dass das Netz an Abnahmestellen deutlich größer wird und so weniger Hürden für die Verbraucher bestehen, ihre ausgediente Elektronik zurückzubringen.
Zukünftig wird man in Supermärkten und Discounter-Märkten, die mindestens 800 Quadratmeter Verkaufsfläche aufweisen und auch elektrische oder elektronische Geräte verkaufen, ausgediente Produkte abgeben können. Bei kleineren Modellen mit weniger als 25 Zentimetern Kantenlänge - also Smartphones, Powerbanks u.ä. - ist dies unabhängig davon, ob man zuvor ein anderes Gerät bei dem Händler gekauft hat. Lediglich bei größeren Systemen wie Fernsehern oder Waschmaschinen besteht die Rücknahmepflicht erst nach dem Verkauf eines vergleichbaren Neuproduktes.
Der Bundestag wollte allerdings keine weitergehenden Regelungen beschließen. So hatte der Bundesrat zuvor vorgeschlagen, auch den Vertrieb von Geräten mit fest verbauten Akkus zu untersagen. Dagegen hatten vor allem die Smartphone-Hersteller ihre Lobbyisten losgeschickt.
Zukünftig wird man in Supermärkten und Discounter-Märkten, die mindestens 800 Quadratmeter Verkaufsfläche aufweisen und auch elektrische oder elektronische Geräte verkaufen, ausgediente Produkte abgeben können. Bei kleineren Modellen mit weniger als 25 Zentimetern Kantenlänge - also Smartphones, Powerbanks u.ä. - ist dies unabhängig davon, ob man zuvor ein anderes Gerät bei dem Händler gekauft hat. Lediglich bei größeren Systemen wie Fernsehern oder Waschmaschinen besteht die Rücknahmepflicht erst nach dem Verkauf eines vergleichbaren Neuproduktes.
Keine Pflicht zu Wechselakkus
Grundsätzlich werden außerdem auch die Online-Händler in die Verantwortung genommen. Plattformen wie eBay oder Amazon müssen ebenfalls prüfen, ob die bei ihnen tätigen Anbieter am Recycling-System teilnehmen. Hier räumt der Gesetzgeber aber einige Übergangsfristen ein, da es kaum möglich sein wird, eine solche Prüfung binnen weniger Monate umzusetzen.Der Bundestag wollte allerdings keine weitergehenden Regelungen beschließen. So hatte der Bundesrat zuvor vorgeschlagen, auch den Vertrieb von Geräten mit fest verbauten Akkus zu untersagen. Dagegen hatten vor allem die Smartphone-Hersteller ihre Lobbyisten losgeschickt.
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Christian Kahle
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