Unwirksame AGB bei PS5-Kauf? Verbraucherschützer mahnen Saturn ab
Viel Ärger hat die Vorbestellung der neuen Playstation 5 schon verursacht - viele Kunden sind genervt, weil ihre PS5 noch nicht geliefert wurde. Nun mahnt die Verbraucherzentrale Sachsen den Onlinehändler Saturn ab.
Es geht dabei um einen intransparenten Umgang mit den Bestellungen und eine aus Sicht der Verbraucherschützer unwirksame AGB. Laut der Verbraucherzentrale hat Saturn einen eher unüblichen Weg bei der Vorbestellung gewählt, der so von den Kunden gar nicht zu erwarten war. Wer bei Saturn ein PS5 vorbestellt hat, hat in den meisten Fällen die Konsole bereits bezahlt, aber noch immer keine Ware erhalten. Was aber viel wichtiger ist: Es ist nun ein Streitthema, ob mit der Vorbestellung und der Bezahlung schon ein Kaufvertrag zustande gekommen ist - Saturn verneint das im Grunde.
Statt der gesetzlich vorgegebenen Eingangsbestätigung forderte Saturn den Kunden nur wenige Tage nach Vorbestellung zur Zahlung auf. Damit haben sich die meisten Kunden wohl schon auf ihre Konsole gefreut.
Wie lange das Unternehmen das Geld der Kunden einbehält, bleibt dabei völlig im Dunkeln, was insbesondere interessant ist, weil die PS5 auch Mitte Januar noch als nicht lieferbar bei saturn.de gelistet wird, so die Verbraucherschützer. Dieser Umgang mit Kunden ist nicht nur unfreundlich, sondern nach Auffassung der Verbraucherzentrale intransparent und unwirksam. Der Verbraucher geht zunächst davon aus, dass ein Vertrag geschlossen wurde und er ein Anrecht auf die Erfüllung hat. So ist es auch üblich, erklärt die Verbraucherzentrale.
Daher hat die Verbraucherzentrale Sachsen Saturn nun wegen unwirksamer allgemeiner Geschäftsbedingungen, irreführender geschäftlicher Handlungen und verbraucherschutzwidriger Praktiken abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Wie der Händler darauf reagiert ist noch nicht bekannt.
Unser PlayStation 5 Special Alle News und Infos zur neuen Sony-Konsole Siehe auch:
Es gibt keine unverzügliche Bestellbestätigung
In einem der Verbraucherzentrale Sachsen vorliegenden Fall hat ein Kunde Ende September eine Vorbestellung abgegeben, ohne dass er eine unverzügliche Bestellbestätigung erhielt. Dies ist aber im Online-Handel gesetzlich vorgeschrieben, so die Verbraucherschützer.Statt der gesetzlich vorgegebenen Eingangsbestätigung forderte Saturn den Kunden nur wenige Tage nach Vorbestellung zur Zahlung auf. Damit haben sich die meisten Kunden wohl schon auf ihre Konsole gefreut.
Überraschende Auslegung
"Ein Blick in die AGB von saturn.de verrät, dass mit der Zahlung gar kein Vertrag zustande käme", stellt Sten Wagner, Rechtsexperte von der Verbraucherzentrale Sachsen klar. "Erst durch den Versand der Ware oder eine Versandbestätigung will saturn.de hier einen Vertrag geschlossen sehen", so Wagner weiter. In den AGB heißt es zudem, dass bereits gezahlte Leistungen bei Nichtlieferung zurückgezahlt würden. Das ist zwar auf den ersten Blick gut, aber viel zu wenig.Wie lange das Unternehmen das Geld der Kunden einbehält, bleibt dabei völlig im Dunkeln, was insbesondere interessant ist, weil die PS5 auch Mitte Januar noch als nicht lieferbar bei saturn.de gelistet wird, so die Verbraucherschützer. Dieser Umgang mit Kunden ist nicht nur unfreundlich, sondern nach Auffassung der Verbraucherzentrale intransparent und unwirksam. Der Verbraucher geht zunächst davon aus, dass ein Vertrag geschlossen wurde und er ein Anrecht auf die Erfüllung hat. So ist es auch üblich, erklärt die Verbraucherzentrale.
Daher hat die Verbraucherzentrale Sachsen Saturn nun wegen unwirksamer allgemeiner Geschäftsbedingungen, irreführender geschäftlicher Handlungen und verbraucherschutzwidriger Praktiken abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Wie der Händler darauf reagiert ist noch nicht bekannt.
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Nadine Juliana DresslerRedakteurin für Windows & Netzwerke
Seit 2001 im Journalismus, klassisch ausgebildet, Autorin eines Windows-Buches. Ihre Themen reichen von Insider-Builds über die FritzBox bis zu DSL und Starlink.
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