Clubhouse: Verbraucherschützer mahnen Datenschutz der Hype-App ab
Die vor kurzem gestartete Social-Media-App bzw. -Plattform Clubhouse erlebte zuletzt einen rieseigen Hype und war eine Weile lang das Thema der Stunde. Mittlerweile ebbt der Hype zwar wieder ab, doch dafür gibt es neue Probleme - nämlich eine Abmahnung zum Datenschutz.
Clubhouse ist eine App, die vor allem mit Audio-Inhalten arbeitet. Dabei finden sich Nutzer in virtuellen Räumen zusammen und können dort Diskussionen, Lesungen und auch Musik erleben. Noch vor einigen Tagen war die derzeit nur auf iOS verfügbare Anwendung omnipräsent, zumindest in großen Teilen der Medien-, Show- und Politik-Bubble.
Doch von Anfang an gab es Kritik am Datenschutz von Clubhouse. So fordert die App den Zugriff auf das Adressbuch des Nutzers, damit geraten auch die Daten von unbeteiligten Dritten in den Händen der Macher.
Der vzbv habe deshalb die Alpha Exploration Co., die Betreiber von Clubhouse, abgemahnt und fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein zentraler Punkt ist hier auch der anfangs erwähnte Zugriff auf die Kontakte des jeweiligen Nutzers. Das stellt einen Verstoß gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar.
Eine direkte Klage ist das allerdings noch nicht. Zu dieser würde es erst dann kommen, wenn sich der Clubhouse-Betreiber weigert, die geforderte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Dann könnte der vzbv nach Angaben von Meedia eine Klage vor dem Landgericht Berlin auf den Weg bringen und damit auch ein Bußgeld verhängen können.
Doch von Anfang an gab es Kritik am Datenschutz von Clubhouse. So fordert die App den Zugriff auf das Adressbuch des Nutzers, damit geraten auch die Daten von unbeteiligten Dritten in den Händen der Macher.
Abmahnungen des vzbv
Doch das ist nur ein Teil der Kritik: Denn aktuell hat der Verbraucherzentrale Bundeverband (vzbv) die Macher von Clubhouse abgemahnt. Wie vzbv-Vorstand Klaus Müller auf Twitter schreibt, habe Clubhouse "gravierende Mängel" beim Datenschutz. Als Beispiele führt Müller an, dass die AGB sowie Datenschutz-Hinweise nur Englisch bereitstünden und es auch kein Impressum gebe.Der vzbv habe deshalb die Alpha Exploration Co., die Betreiber von Clubhouse, abgemahnt und fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein zentraler Punkt ist hier auch der anfangs erwähnte Zugriff auf die Kontakte des jeweiligen Nutzers. Das stellt einen Verstoß gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar.
Eine direkte Klage ist das allerdings noch nicht. Zu dieser würde es erst dann kommen, wenn sich der Clubhouse-Betreiber weigert, die geforderte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Dann könnte der vzbv nach Angaben von Meedia eine Klage vor dem Landgericht Berlin auf den Weg bringen und damit auch ein Bußgeld verhängen können.
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