Abofalle: Bundesnetzagentur verbietet Vermittlungsnummer 118007
Die Bundesnetzagentur greift erneut bei einem Anbieter für Telekommunikations-Dienste durch und sperrt mit sofortiger Wirkung die Vermittlungsnummer 118007. Der Anbieter darf seine Leistungen nun auch nicht mehr abkassieren.
Über die sogenannte Vermittlungsnummer 118007 konnten Kunden laut der Bundesnetzagentur bisher eine "Weiterleitung auf Hotlines" als Abonnement buchen. "Für ein ‚Spartarif-Abonnement‘ wurden den Abonnenten 4,99 Euro pro Woche berechnet. Die Kosten wurden unabhängig von der Inanspruchnahme des Dienstes in Rechnung gestellt", so die Bundesnetzagentur. Das dahinterstehende Unternehmen hat jedoch gegen wichtige Grundregeln bei der Preistransparenz verstoßen, sodass die Behörde die Abschaltung der Nummer angeordnet hat.
Eine ordnungsgemäße Preisansage auf Band fehlte dabei. Nachdem sich Kunden immer wieder über das Unternehmen beschwert hatten, leitete die Bundesnetzagentur eine entsprechende Untersuchung ein, deren Ergebnis nun in dem Verbot mündet. Betrieben wurde die Nummer von der First Telecom GmbH und einer ausländischen Limited. Das Angebot der First Telecom GmbH ist nicht zum ersten Mal im Visier der Bundesnetzagentur. Schon im Frühjahr wurde dem Unternehmen der Betrieb der 11830 untersagt.
Bei betroffenen Verbrauchern sind auf der Telefonrechnung Kostenpositionen als "Festentgelt CC099, WA06 Vergünstigte Vermittlung", aufgeführt. Diese werden auch als Artikel-Leistungsnummer 99714 oder als Produkt-ID GG546 ausgewiesen und im Einzelverbindungsnachweis die First Telecom GmbH als Netzbetreiber angegeben, informiert die Behörde aus Bonn. Im Ergebnis hat die Behörde heute mitgeteilt, dass sie gegenüber der First Telecom GmbH die Abschaltung der Auskunftsdiensterufnummer 118007 angeordnet hat. Die Abschaltung erfolgte bereits.
Siehe auch:
Eine ordnungsgemäße Preisansage auf Band fehlte dabei. Nachdem sich Kunden immer wieder über das Unternehmen beschwert hatten, leitete die Bundesnetzagentur eine entsprechende Untersuchung ein, deren Ergebnis nun in dem Verbot mündet. Betrieben wurde die Nummer von der First Telecom GmbH und einer ausländischen Limited. Das Angebot der First Telecom GmbH ist nicht zum ersten Mal im Visier der Bundesnetzagentur. Schon im Frühjahr wurde dem Unternehmen der Betrieb der 11830 untersagt.
Bei betroffenen Verbrauchern sind auf der Telefonrechnung Kostenpositionen als "Festentgelt CC099, WA06 Vergünstigte Vermittlung", aufgeführt. Diese werden auch als Artikel-Leistungsnummer 99714 oder als Produkt-ID GG546 ausgewiesen und im Einzelverbindungsnachweis die First Telecom GmbH als Netzbetreiber angegeben, informiert die Behörde aus Bonn. Im Ergebnis hat die Behörde heute mitgeteilt, dass sie gegenüber der First Telecom GmbH die Abschaltung der Auskunftsdiensterufnummer 118007 angeordnet hat. Die Abschaltung erfolgte bereits.
Rechnungen überprüfen und nicht zahlen
Darüber hinaus erfolgt ab sofort ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung. Das heißt, dass dem Unternehmen verboten wurde, ihre Leistungen weiter abzurechnen. Bestehende alte Forderungen dürfen nicht weiter angemahnt werden. Kunden können sich auf die Anordnung der Bundesnetzagentur berufen. Betroffene sollten erhaltene Rechnungen der First Telecom GmbH entsprechend prüfen.Siehe auch:
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