Freche Abzocke: Bundesnetzagentur verbietet Auskunft 11830

Die Bundesnetzagentur greift erneut bei einem Anbieter für Telekom­mu­ni­ka­tions-Dienste durch und sperrt mit sofortiger Wirkung die Auskunfts­dienste-Rufnummer 11830. Der Anbieter darf zudem seine Leistungen nicht mehr abkassieren.
Über die Telefonauskunft 11830 konnten Kunden sich unter anderem Festnetz-, Mobilfunk- und Faxnummern, aber auch Post-Adressen heraussuchen lassen. Das Angebot der First Telecom GmbH sorgte dabei zudem für eine Weiterleitung zu den gewünschten Teilnehmern. Das allerdings erfolgt nicht nach den gesetzlichen Regelungen zur ordnungsgemäßen Preisansage. Nachdem sich Kunden immer wieder über das Unternehmen beschwert hatten, leitete die Bundesnetzagentur eine entsprechende Untersuchung ein.


Im Ergebnis hat die Behörde heute mitgeteilt, dass sie gegenüber der First Telecom GmbH die Abschaltung der Auskunftsdiensterufnummer 11830 angeordnet hat. Die Abschaltung erfolgte bereits zum 7. Februar.

Darüber hinaus erfolgte ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung. Das heißt, dass dem Unternehmen verboten wurde, die nicht ordnungsgemäß angekündigten Preise ihrer Leistungen abzurechnen. Auch bestehende alte Forderungen dürfen nicht weiter angemahnt werden. Kunden können sich auf die Anordnung der Bundesnetzagentur berufen. Es gilt demnach für alle Rechnungen, die seit 21. Dezember 2018 erstellt wurden. Betroffene sollten erhaltene Rechnungen der First Telecom GmbH entsprechend prüfen.

"Der Schutz von Verbrauchern ist ein zentrales Anliegen der Bundesnetzagentur. Wir gehen konsequent gegen Unternehmen vor, die gegen die Vorgaben zur Preisklarheit und das Wettbewerbsrecht verstoßen", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Vorgaben zur Preistransparenz verletzt

Laut Bundesnetzagentur hatte das Unternehmen eine Weitervermittlung über die Auskunftsdiensterufnummer 11830 oftmals ohne ordnungsgemäße Preisansage für das weitervermittelte Gespräch vorgenommen. Hierzu sind Betreiber eines Auskunftsdienstes vor jeder Weitervermittlung zu jeder Rufnummer in jedes Netz verpflichtet. "Daneben wurden weitere verbraucherschützende Regelungen verletzt, indem die Auskunftsdiensterufnummer unter anderem ohne ordnungsgemäße Preisangabe beworben wurde und Vorgaben für den Einsatz von Warteschleifen nicht eingehalten wurden", so die Bundesnetzagentur.

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