Freche Abzocke: Bundesnetzagentur verbietet Auskunft 11830
Die Bundesnetzagentur greift erneut bei einem Anbieter für Telekommunikations-Dienste durch und sperrt mit sofortiger Wirkung die Auskunftsdienste-Rufnummer 11830. Der Anbieter darf zudem seine Leistungen nicht mehr abkassieren.
Über die Telefonauskunft 11830 konnten Kunden sich unter anderem Festnetz-, Mobilfunk- und Faxnummern, aber auch Post-Adressen heraussuchen lassen. Das Angebot der First Telecom GmbH sorgte dabei zudem für eine Weiterleitung zu den gewünschten Teilnehmern. Das allerdings erfolgt nicht nach den gesetzlichen Regelungen zur ordnungsgemäßen Preisansage. Nachdem sich Kunden immer wieder über das Unternehmen beschwert hatten, leitete die Bundesnetzagentur eine entsprechende Untersuchung ein.
Im Ergebnis hat die Behörde heute mitgeteilt, dass sie gegenüber der First Telecom GmbH die Abschaltung der Auskunftsdiensterufnummer 11830 angeordnet hat. Die Abschaltung erfolgte bereits zum 7. Februar.
"Der Schutz von Verbrauchern ist ein zentrales Anliegen der Bundesnetzagentur. Wir gehen konsequent gegen Unternehmen vor, die gegen die Vorgaben zur Preisklarheit und das Wettbewerbsrecht verstoßen", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Siehe auch:
Update vom 14.05.2025: Die originale Pressemeldung, auf die sich dieser Artikel bezieht, wurde heute von der Bundesnetzagentur angepasst, ist aber unter Archive.org noch einsehbar.
Über die Telefonauskunft 11830 konnten Kunden sich unter anderem Festnetz-, Mobilfunk- und Faxnummern, aber auch Post-Adressen heraussuchen lassen. Das Angebot der First Telecom GmbH sorgte dabei zudem für eine Weiterleitung zu den gewünschten Teilnehmern. Das allerdings erfolgt nicht nach den gesetzlichen Regelungen zur ordnungsgemäßen Preisansage. Nachdem sich Kunden immer wieder über das Unternehmen beschwert hatten, leitete die Bundesnetzagentur eine entsprechende Untersuchung ein.
Im Ergebnis hat die Behörde heute mitgeteilt, dass sie gegenüber der First Telecom GmbH die Abschaltung der Auskunftsdiensterufnummer 11830 angeordnet hat. Die Abschaltung erfolgte bereits zum 7. Februar.
Keine Rechnung mehr bezahlen
Weiterhin erfolgte ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung. Das heißt, dass dem Unternehmen verboten wurde, die nicht ordnungsgemäß angekündigten Preise ihrer Leistungen abzurechnen. Auch bestehende alte Forderungen dürfen nicht weiter angemahnt werden. Kunden können sich auf die Anordnung der Bundesnetzagentur berufen. Es gilt demnach für alle Rechnungen, die seit 21. Dezember 2018 erstellt wurden. Betroffene sollten erhaltene Rechnungen der First Telecom GmbH entsprechend prüfen."Der Schutz von Verbrauchern ist ein zentrales Anliegen der Bundesnetzagentur. Wir gehen konsequent gegen Unternehmen vor, die gegen die Vorgaben zur Preisklarheit und das Wettbewerbsrecht verstoßen", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Vorgaben zur Preistransparenz verletzt
Laut Bundesnetzagentur hatte das Unternehmen eine Weitervermittlung über die Auskunftsdiensterufnummer 11830 oftmals ohne ordnungsgemäße Preisansage für das weitervermittelte Gespräch vorgenommen. Hierzu sind Betreiber eines Auskunftsdienstes vor jeder Weitervermittlung zu jeder Rufnummer in jedes Netz verpflichtet. "Daneben wurden weitere verbraucherschützende Regelungen verletzt, indem die Auskunftsdiensterufnummer unter anderem ohne ordnungsgemäße Preisangabe beworben wurde und Vorgaben für den Einsatz von Warteschleifen nicht eingehalten wurden", so die Bundesnetzagentur.
Zusammenfassung
- Bundesnetzagentur sperrt Auskunftsdienst 11830 der First Telecom GmbH
- Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung seit dem 7. Februar 2020
- Fehlende Preisansage bei Weitervermittlung verletzte Verbraucherschutz
- Betroffen sind Rechnungen seit dem 21. Dezember 2018
- Weitere Verstöße durch fehlende Preisangaben und falsche Warteschleifen
- Betroffene Kunden können sich auf die Anordnung der Bundesnetzagentur berufen
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