01018: Bundesnetzagentur legt kompletten Call-by-Call-Dienst still
Die Bundesnetzagentur hat dem Call-by-Call-Anbieter hinter der Vorwahl 01018 die Nummer gesperrt. Dem waren diverse Rechtsverletzungen des Unternehmens vorangegangen, teilte die Behörde heute in Bonn mit.
Die Bundesnetzagentur hatte nach einer Reihe von Beschwerden durch Verbraucher ein Verfahren gegen den Betreiber eingeleitet. Die damit eingeleitete umfangreiche Überprüfung des Call-by-Call-Dienstes ergab, dass hier die gesetzlich vorgeschriebene Kundeninformation für Werbung missbraucht wurde. Das stellte eine klare Verletzung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) dar.
Normalerweise muss ein Call-by-Call-Anbieter laut der Rechtslage vor dem Rufaufbau eine automatische Preisansage durchführen. Stattdessen wurde den Nutzern hier der Abschluss eines Flatrate-Abonnements angeboten, das durch Drücken einer Zahlentaste bestätigt werden sollte. "Das ist nicht mit den gesetzlichen Vorgaben und dem Nummernplan Betreiberkennzahlen in Einklang zu bringen", hieß es von Seiten der Bundesnetzagentur.
Die Bundesnetzagentur hat daher nun eine Abschaltungsanordnung erlassen, nach der die 01018 dauerhaft nicht mehr erreichbar sein darf. Das soll verhindern, dass immer noch weitere Forderungen entstehen können. Darüber hinaus wurde auch noch ein Inkassoverbot verhängt, das auch der Firma EWD Inkasso zugestellt wurde, die Gelder für den Betreiber des Dienstes eintrieb.
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Normalerweise muss ein Call-by-Call-Anbieter laut der Rechtslage vor dem Rufaufbau eine automatische Preisansage durchführen. Stattdessen wurde den Nutzern hier der Abschluss eines Flatrate-Abonnements angeboten, das durch Drücken einer Zahlentaste bestätigt werden sollte. "Das ist nicht mit den gesetzlichen Vorgaben und dem Nummernplan Betreiberkennzahlen in Einklang zu bringen", hieß es von Seiten der Bundesnetzagentur.
Inkasso wurde verboten
Hinzu kam, dass die Abrechnungen in intransparenter Art und Weise erfolgten. Wenn ein Anwender erst einmal ein Abonnement abgeschlossen hatte, erwies sich die Kündigung als nicht besonders einfach. Verschiedene Verbraucher berichteten, dass die Abrechnungen einfach immer weitergingen. Hinzu kam auch noch, dass der Dienst mit besonders günstigen Telefonverbindungen für sich warb, die dann aber in der Praxis immer wieder nicht erreichbar waren, was eine Wettbewerbsverzerrung darstellt.Die Bundesnetzagentur hat daher nun eine Abschaltungsanordnung erlassen, nach der die 01018 dauerhaft nicht mehr erreichbar sein darf. Das soll verhindern, dass immer noch weitere Forderungen entstehen können. Darüber hinaus wurde auch noch ein Inkassoverbot verhängt, das auch der Firma EWD Inkasso zugestellt wurde, die Gelder für den Betreiber des Dienstes eintrieb.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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