Gericht: Vodafone unterliegt im Streit um untergeschobene Aufträge

Ein Verfahren, das am Landgericht München gegen den Te­le­kom­mu­ni­ka­tions­konzern Vodafone geführt wurde, erinnert re­gel­recht an die Methoden von unseriösen Drückerkolonnen. Es geht um unberechtigt zugestellte Auftragsbestätigungen.
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Die Klage führte die Verbraucherzentrale Hamburg im Namen mehrerer Verbraucher. Diese hatten Bestätigungen für einen Netzanschluss mit dem Tarif "Red Internet & Phone Cable" und auch per das so genannte "Vodafone Sicherheitspaket" erhalten, obwohl sie diese Produkte nie bestellt hatten. Es handelte sich nach Angaben der Kläger bereits um das fünfte Verfahren, das aufgrund solcher Vorgänge gegen das Unternehmen geführt werden musste.

Das Landgericht hat es Vodafone - beziehungsweise der Tochtergesellschaft Vodafone Kabel Deutschland GmbH - jetzt explizit verboten, Verbrauchern ohne vorliegende Bestellung solche Auftragsbestätigungen zuzusenden. "Gut, dass das Münchner Gericht Vodafone abermals in die Schranken gewiesen hat", sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Es kann nicht sein, dass Verbraucher sich immer wieder mit Verträgen auseinandersetzen müssen, die sie nicht abgeschlossen haben."

Fake-Anruf vorgelegt

Der vor Gericht verhandelte Fall zeige, wie viel Zeit und Nerven dies oft kosten würde. Nach einem kurzen Telefonat mit der Vodafone-Servicehotline, um Fragen im Zusammenhang mit der Bestellung von zwei Prepaid-Karten zu klären, sollte ein Verbraucher plötzlich mehr als 50 Euro pro Monat für einen Festnetz- und Internetvertrag samt Sicherheitspaket zahlen. Dabei hatte der Betroffene schon während des Gesprächs das Angebot des Call-Center-Agenten ausdrücklich abgelehnt.

Der Kunde merkte erst, was los war, als sich nach einigen Tagen ein Techniker meldete, der den Anschluss installieren wollte. Der Betroffene wandte sich daraufhin an die Verbraucherzentrale. Vodafone konnte im Rahmen des Rechtsstreits dann sogar eine Aufzeichnung des Telefonats vorlegen, aus dem die Bestellung hervorging. Da nun geklärt werden musste, ob tatsächlich ein solches Telefonat stattfand oder dies simuliert war, ging die Sache vor Gericht - mit genanntem Ausgang.

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