Verbraucherzentrale mahnt mehrere E-Ladestationen-Betreiber ab
Der Verbraucherzentrale Bundesverband setzt sich verstärkt für ein transparentes und einheitliches Abrechnungssystem bei Elektro-Ladestationen ein: Drei Betreiber von Ladestationen wurden jetzt wegen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung abgemahnt.
Der Ärger an den E-Ladesäulen ist nicht neu: Nicht überall gibt es ein für E-Autofahrer transparentes Abrechnungssystem - und nicht überall in Deutschland wird, wie es der Gesetzgeber fordert, nach Kilowattstunde abgerechnet. In der Vergangenheit war die Verbraucherzentrale Bundesverband schon erfolgreich gegen Betreiber vorgegangen, nun erfolgten Abmahnungen gegen die Betreiber "Digital Charging Solutions" und "Plugsurfing", sowie einen dritten Anbieter, der nicht genannt wurde (via EFahrer).
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Das Unternehmen Digital Charging Solutions hat bereits reagiert und das Preissystem auf eine Abrechnung nach Kilowattstunden umgestellt. Zudem wurde eine Unterlassungserklärung abgegeben. Plugsurfing will sich dagegen wohl vor Gericht wehren. Laut dem vzbv hat man Klage beim Landgericht Berlin gegen Plugsurfing eingereicht. Bei dem dritten Anbieter ist die Frist für die Abgabe einer Unterlassungserklärung wohl noch nicht angelaufen, zumindest teilt der vzbv mit, dass das Abmahnverfahren noch offen sei.
Die Verbraucherschützer sind eingeschritten, nachdem sich immer wieder Kunden aufgrund solcher Verstöße gegen die Preisordnung bei ihnen beschwert hatten. Auch das Bundeskartellamt hat ein Verfahren eingeleitet, um den Markt der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Deutschland zu untersuchen.
Um für mehr Preistransparenz an der Ladesäule zu sorgen, fordert der vzbv zudem eine standardisierte Schnittstelle für die Datenübermittlung. Dies müsse für alle öffentlich zugänglichen Ladesäulen wie an Supermärkten, Tankstellen oder Parkplätzen gelten und Standortinformationen, dynamische Daten wie den Belegungsstatus sowie Preisinformationen beinhalten. Siehe auch:
Verstoß gegen die Preisangabenverordnung
Der Vorwurf war bei allen gleich: Bei den Anbietern gab es Tarife, die nach Zeit und nicht nach bezogenen Kilowattstunden abgerechnet wurden. Das ist allerdings für den Nutzer nicht transparent und in etwa so, als wenn der Betreiber einer Sprit-Tankstelle Benzin nicht nach Litern, sondern nach benötigter Zeit zum Tanken abrechnet. "Ein nach Zeit bezahlter Preis steht dagegen in keiner Relation zur gelieferten Energiemenge", so die Verbraucherschützer. Die Verbraucherschützer mahnten daher den Verstoß gegen die Preisangabenverordnung an, die für die Abrechnungen bei E-Ladestationen die Mengeneinheit Kilowattstunde vorschreibt.Das Unternehmen Digital Charging Solutions hat bereits reagiert und das Preissystem auf eine Abrechnung nach Kilowattstunden umgestellt. Zudem wurde eine Unterlassungserklärung abgegeben. Plugsurfing will sich dagegen wohl vor Gericht wehren. Laut dem vzbv hat man Klage beim Landgericht Berlin gegen Plugsurfing eingereicht. Bei dem dritten Anbieter ist die Frist für die Abgabe einer Unterlassungserklärung wohl noch nicht angelaufen, zumindest teilt der vzbv mit, dass das Abmahnverfahren noch offen sei.
Die Verbraucherschützer sind eingeschritten, nachdem sich immer wieder Kunden aufgrund solcher Verstöße gegen die Preisordnung bei ihnen beschwert hatten. Auch das Bundeskartellamt hat ein Verfahren eingeleitet, um den Markt der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Deutschland zu untersuchen.
Um für mehr Preistransparenz an der Ladesäule zu sorgen, fordert der vzbv zudem eine standardisierte Schnittstelle für die Datenübermittlung. Dies müsse für alle öffentlich zugänglichen Ladesäulen wie an Supermärkten, Tankstellen oder Parkplätzen gelten und Standortinformationen, dynamische Daten wie den Belegungsstatus sowie Preisinformationen beinhalten. Siehe auch:
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