Karte verloren: EU stärkt Verbrauchern gegen Banken den Rücken
Es ist eine klare Stärkung der Verbraucher: Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt, dass Kunden, die den Verlust einer Bankkarte mit NFC-Funktion an ihre Bank melden, nicht länger das Risiko für Zahlungen tragen. Banken müssen technische Möglichkeiten zur Sperrung vorsehen.
Anlass für den Rechtsstreit war eine Klage des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation, der gegen die Geschäftsbedingungen der DenizBank vorgegangen war. Die Bank hatte hier die Haftung für nicht autorisierte Zahlungen ausgeschlossen, der Kunde trage jegliches Risiko, sollte die NFC-Funktion missbraucht werden. Es sei dem Geldinstitut technisch nicht möglich, das kontaktlose Bezahlen zu sperren.
Nein, Banken können sich nicht auf technische Gründe berufen
Bankkarten mit NFC-Funktion finden immer weiter Verbreitung und erfreuen sich gerade in Zeiten von Corona wegen der Möglichkeit des kontaktlosen Bezahlens großer Beliebtheit. Vor dem europäischen Gerichtshof wurde jetzt ein wichtiger Prozess rund um die Haftung bei nicht autorisierten Zahlungen zugunsten der Nutzer entschieden. Die Richter stellen damit fest: Wird eine solche Karte verloren, der Verlust der Bank unverzüglich gemeldet, dann trägt ab diesem Zeitpunkt die Bank das Risiko für folgende Zahlungen. Infografik: Klare Mehrheit für mehr bargeldloses Zahlen
Anlass für den Rechtsstreit war eine Klage des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation, der gegen die Geschäftsbedingungen der DenizBank vorgegangen war. Die Bank hatte hier die Haftung für nicht autorisierte Zahlungen ausgeschlossen, der Kunde trage jegliches Risiko, sollte die NFC-Funktion missbraucht werden. Es sei dem Geldinstitut technisch nicht möglich, das kontaktlose Bezahlen zu sperren.
Geschäftsbedingungen gehen so nicht
Die Luxemburger Richter schieben solchen Geschäftsbedingungen jetzt laut Handelsblatt ganz klar einen Riegel vor: Es sei "nachweislich falsch", dass Banken keine technische Möglichkeit zur Sperrung von Karten und Kartenfunktionen hätten, daher sei auch die entsprechende Behauptung nichtig. Außerdem muss die Bank dafür sorgen, dass der Kunde den Verlust oder einen Missbrauch kostenlos melden kann. Betrügerische Absicht natürlich ausgeschlossen, geht nach einer solchen Meldung die Haftung für folgende Zahlungen an die Bank über.Siehe auch:
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