DHL verbessert Dienste, Paketumleitung wird deutlich leichter sein
Internet-Versand und die dazugehörigen Pakete sind in heutigen Zeiten zum Teil unseres Alltags geworden. Dazu zählt auch die Suche nach der "beim Nachbarn" abgegebenen Sendung. DHL führt demnächst eine Funktion ein, die dieses Problem teilweise abschaffen könnte.
Denn dieser Tage bekommen Nutzer, die bei DHL ein Kundenkonto besitzen, eine Mail, in der sie über bevorstehende Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeklärt werden. Diese gelten ab Mitte November und haben neben den üblichen rechtlichen Anpassungen auch konkrete Verbesserungen zu bieten.
In der Informations-Mail heißt es dazu: "Sie können bis zu vier Mitglieder Ihres Haushalts als Mitnutzer für die Services Ablageort und Nachbar hinterlegen. Sollte eine Sendung zukünftig an die Mitnutzer adressiert sein, wird sie der Zusteller am angegebenen Ablageort hinterlegen oder an den genannten Nachbarn übergeben, ohne dass die Mitnutzer selbst ein Konto bei DHL anlegen müssen."
Weitere Neuerungen sind die Änderungen des Namens Wunschort zu Ablageort, man kann also einen speziellen Platz auf dem Grundstück bestimmen, an dem Sendungen bei Abwesenheit abgelegt werden. Es wird künftig auch möglich sein, Paketkastenanlagen bzw. Empfangsboxen von Drittanbietern als Ablageort festzulegen.
Automatische Umleitung
Denn im Zuge der neuen AGB führt man auch eine neue Art der Paketumleitung ein. Dabei kann vom Empfänger vorgegeben werden, dass ein herkömmlich adressiertes Paket automatisch an einen alternativen Ablageort umgeleitet wird (via mobiFlip). Vorteil ist hier, dass man sich dabei die Angabe einer Postnummer spart.In der Informations-Mail heißt es dazu: "Sie können bis zu vier Mitglieder Ihres Haushalts als Mitnutzer für die Services Ablageort und Nachbar hinterlegen. Sollte eine Sendung zukünftig an die Mitnutzer adressiert sein, wird sie der Zusteller am angegebenen Ablageort hinterlegen oder an den genannten Nachbarn übergeben, ohne dass die Mitnutzer selbst ein Konto bei DHL anlegen müssen."
Einfachere Abholung
Im Zuge der AGB-Änderung wird auch das Abholprozedere angepasst. Denn im Fall einer an eine Packstation adressierten Sendung, die in einer Filiale abgeholt wird, muss nicht länger eine DHL-Kundenkarte vorgelegt werden, ein Lichtbildausweis genügt.Weitere Neuerungen sind die Änderungen des Namens Wunschort zu Ablageort, man kann also einen speziellen Platz auf dem Grundstück bestimmen, an dem Sendungen bei Abwesenheit abgelegt werden. Es wird künftig auch möglich sein, Paketkastenanlagen bzw. Empfangsboxen von Drittanbietern als Ablageort festzulegen.
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