Blitzer-Rechtsstreit ist beendet:
Das Streckenradar darf kommen

Der Rechtsstreit um die Einrichtung eines so genannten Streckenradars auf einer Bundesstraße bei Hannover ist beendet. Das System zur Geschwindigkeitsmessung auf einer längeren Strecke darf nun in Betrieb genommen werden.
Radar, blitzer, Geschwindigkeitskontrolle
Pixabay
Die Anlage der niedersächsischen Behörden trägt die Bezeichnung Section Control und wird auf einer Strecke von 2,2 Kilometern eingesetzt. Sie soll hier die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kontrollieren. Während die klassische Blitzeranlage dies nur an einer bestimmten Stelle tut, wird das Streckenradar über die gesamte Distanz seine Wirkung entfalten.

Das Problem bei der Durchsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen liegt immer wieder darin, dass insbesondere Ortskundige vor einem fest installierten Blitzer kurz abbremsen und sich sonst wenig um die Höchstmarke kümmern. Genau dagegen soll Section Control wirken, indem die Durchschnittsgeschwindigkeit über die gesamte Distanz gemessen wird. Punktuelles Verzögern unter das zugelassene Tempo bringt da nicht viel.

Anonymisierung eingebaut

Damit dies funktioniert, muss zu Beginn der Messung allerdings das KFZ-Kennzeichen erfasst und zum Abgleich an den Endpunkt der Messung übermittelt werden. Dies rief Datenschützer auf den Plan. Immerhin wird hier eine generelle Speicherung der Kennzeichen durchgeführt, während der lokale Blitzer nur jene Fahrzeuge aufnimmt, die sich tatsächlich eines Vergehens schuldig machen.

In der jetzt installierten Variante werden die Kennzeichen nur an den Messstationen aufgenommen und anschließend anonymisiert. Erst wenn sich zeigt, dass ein Fahrzeug die Mess-Distanz schneller durchfahren hat als es darf, wird erneut ein Foto gemacht, das dann für die Verfolgung des Gesetzesverstoßes herangezogen wird. Alle anderen erfassten und vor allem die nicht relevanten Daten sollen direkt nach Abschluss der Messung gelöscht werden. Das Oberverwaltungsgericht sah daher keinen Grund mehr für die Beschwerden von Datenschützern und auch das Bundesverwaltungsgericht wollte das Verfahren nicht mehr neu aufrollen.

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