75 Euro Bußgeld: Gericht wertet Nutzung von Blitzer-App als Verstoß
Wer beim Autofahren eine Blitzer-App auf seinem Smartphone nutzt, um sich vor Radarfallen warnen zu lassen, begeht damit eine Ordnungswidrigkeit. So zumindest ein entsprechender Beschluss, der jetzt erstmals vom Oberlandesgericht Celle erlassen wurde.
"Das Oberlandesgericht Celle hat mit einem Beschluss ganz klar festgelegt: Wenn ein Smartphone mit Blitzer-App zur Warnung vor Blitzern genutzt wird, ist dies ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit" wird Jessica Laß, Sprecherin des Oberlandesgerichts in dem Bericht vom NDR zitiert. Laut den Angaben des Gerichts handelt es sich dabei bundesweit um den ersten Beschluss dieser Art.
Zur Begründung führt der Senat in der Presseerklärung zum Urteil weiter aus: "Mit Installation und Nutzung der Blitzer-App erhält das Smartphone über seine sonstigen Zwecke hinaus die zusätzliche Zweckbestimmung eines Blitzer-Warngerätes." Dabei sei es nicht von Bedeutung, ob die Blitzer-App tatsächlich einwandfrei funktioniere. Entscheidend sei lediglich, dass der Fahrer das Gerät nachweislich zur Warnung vor Blitzern einsetzen wollte.
Genau diese Beschreibung zeigt, dass es trotz des Präzedenzcharakters des Beschlusses in Zukunft für die Behörden weiter schwierig bleiben wird, entsprechende Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Der Besitz von Blitzer-Apps kann an sich noch nicht als hinreichender Verstoß gewertet werden. Dem Fahrer bei einer Kontrolle nachzuweisen, dass er eine solche App tatsächlich während der Fahrt genutzt hat, dürfte in vielen Fällen aber schwer fallen.
Erstmals für verboten erklärt
Technische Geräte, die eine Radarwarnung ermöglichen, dürfen nach der Straßenverkehrsordnung nicht betrieben oder mitgeführt werden. Nutzer von Blitzer-Apps bewegen sich laut der Meinung vieler Experten bisher aber in einer rechtlichen Grauzone. Das Oberlandesgericht Celle hat jetzt in einem aktuellen Urteil aber definiert, dass die Benutzung von Blitzer-Apps auf Smartphones gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt."Das Oberlandesgericht Celle hat mit einem Beschluss ganz klar festgelegt: Wenn ein Smartphone mit Blitzer-App zur Warnung vor Blitzern genutzt wird, ist dies ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit" wird Jessica Laß, Sprecherin des Oberlandesgerichts in dem Bericht vom NDR zitiert. Laut den Angaben des Gerichts handelt es sich dabei bundesweit um den ersten Beschluss dieser Art.
Zur Begründung führt der Senat in der Presseerklärung zum Urteil weiter aus: "Mit Installation und Nutzung der Blitzer-App erhält das Smartphone über seine sonstigen Zwecke hinaus die zusätzliche Zweckbestimmung eines Blitzer-Warngerätes." Dabei sei es nicht von Bedeutung, ob die Blitzer-App tatsächlich einwandfrei funktioniere. Entscheidend sei lediglich, dass der Fahrer das Gerät nachweislich zur Warnung vor Blitzern einsetzen wollte.
Nachweis weiter schwierig
Auf Basis dieser Entscheidung hatte das Gericht im konkreten Fall die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers abgelehnt, den das Amtsgericht Winsen/Luhe wegen der Nutzung einer Blitzer-App während der Fahrt zu einer Geldbuße von 75 Euro verurteilt hatte. Wie die Sprecherin des Oberlandesgerichts mitteilt, sei der Fahrer eigentlich von der Polizei angehalten worden, weil er ohne zu Blinken abgebogen war. "Bei der Kontrolle sahen die Beamten das Handy mit der geöffneten App", so Laß.Genau diese Beschreibung zeigt, dass es trotz des Präzedenzcharakters des Beschlusses in Zukunft für die Behörden weiter schwierig bleiben wird, entsprechende Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Der Besitz von Blitzer-Apps kann an sich noch nicht als hinreichender Verstoß gewertet werden. Dem Fahrer bei einer Kontrolle nachzuweisen, dass er eine solche App tatsächlich während der Fahrt genutzt hat, dürfte in vielen Fällen aber schwer fallen.
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