Schutz vor Morphing: Foto für den Personalausweis bald nur noch digital
Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz, das für mehr Sicherheit bei Ausweisdokumenten sorgen soll, verabschiedet. Zukünftig sollen Fotos für Reisepässe und Personalausweise nur noch digital vorgelegt werden können. Damit soll sich das sogenannte Morphing eindämmen lassen.
Das geht aus einer offiziellen Pressemitteilung der Bundesregierung hervor. Für die Übermittlung eines biometrischen Passfotos soll es zwei Möglichkeiten geben. Das Bild kann entweder direkt bei der Beantragung vor Ort aufgenommen oder von einem privaten Dienstleister angefertigt und digital an die zuständige Passbehörde gesendet werden. Hierfür soll ein sicherer Übertragungskanal zur Verfügung stehen. Es ist zukünftig nicht mehr möglich, ein Passfoto in analoger Form mitzubringen. Ab wann die neue Verordnung gilt, bleibt unklar.
Darüber hinaus soll die Abgabe von Fingerabdrücken bei Personalausweisen bald unbedingt erforderlich sein. Bisher handelte es sich bei der Möglichkeit, zwei Fingerprint-Samples auf dem im Ausweis eingebauten RFID-Chip zu speichern, um eine freiwillige Option. Aufgrund einer EU-Verordnung, die im August 2021 in Kraft tritt, wird sich das in Zukunft ändern. Mit der verpflichtenden Aufnahme der Fingerabdrücke soll die Fälschungssicherheit der amtlichen Ausweisdokumente zusätzlich verbessert werden.
Siehe auch: Personalausweis: Fingerabdrücke sind nicht mehr freiwillig abzugeben
Sicherheit soll erhöht werden
Mit den digitalen Fotos soll es demnächst deutlich schwerer werden, Ausweisdokumente zu fälschen. Bislang wurden oft Fotos akzeptiert, die den biometrischen Richtlinien nicht komplett entsprachen. Dadurch wurde das sogenannte Morphing ermöglicht. Schon mit einfachen Programmen ist es möglich, die Fotos von zwei Personen zu einem Bild zu verschmelzen. Somit kann der ausgestellte Pass von einer weiteren Person verwendet werden, um beispielsweise Grenzen unbefugt überschreiten zu können.Darüber hinaus soll die Abgabe von Fingerabdrücken bei Personalausweisen bald unbedingt erforderlich sein. Bisher handelte es sich bei der Möglichkeit, zwei Fingerprint-Samples auf dem im Ausweis eingebauten RFID-Chip zu speichern, um eine freiwillige Option. Aufgrund einer EU-Verordnung, die im August 2021 in Kraft tritt, wird sich das in Zukunft ändern. Mit der verpflichtenden Aufnahme der Fingerabdrücke soll die Fälschungssicherheit der amtlichen Ausweisdokumente zusätzlich verbessert werden.
Siehe auch: Personalausweis: Fingerabdrücke sind nicht mehr freiwillig abzugeben
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