Personalausweis: Fingerabdrücke sind nicht mehr freiwillig abzugeben
Zukünftig wird man die Frage nach der Abgabe von Fingerabdrücken bei der Beantragung eines neuen Personalausweises nicht mehr verneinen können. Europaweit einheitlich sollen demnächst nämlich verpflichtend zwei Fingerprint-Samples auf dem integrierten RFID-Chip gespeichert werden - so hat es das EU-Parlament heute beschlossen.
Bisher ist hierzulande nur die Speicherung der biometrischen Daten zur Gesichtserkennung im RFID-Chip erforderlich. Bei den Fingerabdrücken handelt es sich um eine freiwillige Entscheidung - zumindest beim Personalausweis, beim Reisepass muss hingegen der Fingerprint enthalten sein. Es kann davon ausgegangen werden, dass entsprechend nur recht wenige Bürger bei der Beantragung ihre Finger auf das Lesegerät legten.
Das wird sich demnächst aber ändern. Die neue Verordnung gilt dann direkt für alle EU-Staaten und muss nicht wie eine Richtlinie erst in nationales Recht überführt werden. Allerdings sind durchaus trotzdem noch einige Anpassungen der hiesigen Gesetze erforderlich, damit es nicht zu Konflikten mit der neuen übergeordneten Regelung kommt.
Die neue Verordnung kommt dabei keineswegs ungewollt über Deutschland, sondern wurde hier federführend vom Bundesinnenministerium mit vorangetrieben. Vermeintlich geht es darum, die Fälschungssicherheit von Personaldokumenten zu erhöhen. Warum das nötig sein soll, ist allerdings unklar - immerhin gibt es schon länger eine sinkende Tendenz zu nachgemachten Ausweisen.
Siehe auch: EU: Fake-Rezensionen durch Ausweispflicht fürs Netz stoppen
Das wird sich demnächst aber ändern. Die neue Verordnung gilt dann direkt für alle EU-Staaten und muss nicht wie eine Richtlinie erst in nationales Recht überführt werden. Allerdings sind durchaus trotzdem noch einige Anpassungen der hiesigen Gesetze erforderlich, damit es nicht zu Konflikten mit der neuen übergeordneten Regelung kommt.
Speicherfristen fallen weg
Das betrifft vor allem den bisherigen Umgang mit den erfassten Daten bei den Meldebehörden. Bisher dürfen diese nur über einen Zeitraum von 90 Tagen und unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen aufbewahrt werden, anschließend ist die Löschung vorgesehen. Die neue Regelung spricht allerdings von einer dauerhaften Speicherung und einer Zugriffsmöglichkeit für andere Behörden. Das bedeutet im Grunde, dass hier nun zentrale Datenbanken für biometrische Merkmale entstehen werden, die von Bürgerrechtlern bisher verhindert werden konnten.Die neue Verordnung kommt dabei keineswegs ungewollt über Deutschland, sondern wurde hier federführend vom Bundesinnenministerium mit vorangetrieben. Vermeintlich geht es darum, die Fälschungssicherheit von Personaldokumenten zu erhöhen. Warum das nötig sein soll, ist allerdings unklar - immerhin gibt es schon länger eine sinkende Tendenz zu nachgemachten Ausweisen.
Siehe auch: EU: Fake-Rezensionen durch Ausweispflicht fürs Netz stoppen
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