Bürgernummer: Steuer-ID wird auf alles mögliche ausgeweitet

Zukünftig wird jeder Deutsche nicht mehr nur für das Finanzamt mit einer lebenslang gültigen persönlichen Kennung ausgestattet. Gegen den Widerstand von Datenschützern drückt der Bundestag jetzt ein Gesetz zur Einführung dieser Bürgernummer durch.
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Bereits seit einiger Zeit statten die Finanzbehörden jeden Deutschen ab Geburt mit einer Steuer-ID aus. Ausgehend von der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern wurde nun eine Gesetzesänderung in die Wege geleitet, nach der diese Kennung auch für zahlreiche andere behördliche Angelegenheiten eingesetzt werden soll. Mit dem nun erfolgten Beschluss des Bundestages wird dieser Vorschlag nun in die Praxis umgesetzt.

Die bisherige Steuer-ID soll zukünftig als einheitliches Identifizierungsmerkmal in rund 50 wichtigen Datenbanken auf Bundes- und Landesebene zum Einsatz kommen. Das reicht vom Melderegister bis zur Fahrzeugregistrierung. Beschlossen wurde das zugehörige Gesetz jetzt mit den Stimmen der Regierungskoalition, die Opposition stimmte geschlossen dagegen.

Für und Wider

Allein schon die Idee, die Steuer-ID nun auf alle möglichen staatlichen Bereiche auszuweiten, hatte genügt, um der Innenministerkonferenz den Negativpreis der Datenschutz-Szene, den Big Brother Award, zukommen zu lassen. Zahlreiche Experten aus der Wissenschaft, von den Datenschutzbehörden der Länder und sogar des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages selbst hatten Bedenken geäußert, ob solch eine Maßnahme überhaupt verfassungsmäßig ist.

Die Verfechter der Idee vertreten hingegen die pragmatische Auffassung, dass für den Ausbau kommender E-Government-Dienste ohnehin eine einheitliche Identifizierung benötigt wird. Wenn Ämtergänge zunehmend durch Online-Angebote abgelöst werden sollen, wie es auch von der EU gefordert wird, wäre eine Identifizierungsmöglichkeit auf jeden Fall notwendig.

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