Gutachten: Brandenburgs ständige KFZ-Überwachung ist rechtswidrig
In Brandenburg erfasst die Polizei auf Vorrat, welche Autos an bestimmten Punkten vorbeigekommen sind. Nach nahezu ewiger Überprüfung kommt die Datenschutzbeauftragte nun zu dem Schluss, dass dies nicht rechtens ist.
An mehreren Stellen in Brandenburg stehen an festen Punkten der Autobahnen Kennzeichenscanner, die jedes vorbeifahrende Fahrzeug erfassen und einen entsprechenden Eintrag in einer Datenbank ablegen. Bekannt wurde dies erst, als die Kollegen aus Berlin diese Tatsache im Rahmen der Ermittlungen im Fall einer vermissten Jugendlichen ausplauderten. Denn so kam man zu der Information, dass ein zwischenzeitlich Verdächtiger mit seinem Auto kurz nach dem Verschwinden der Gesuchten in Richtung Polen unterwegs war.
Schon beim Bekanntwerden der Überwachungsmaßnahme wurde Kritik laut, da diese wohl kaum mit den Grundrechten der Bürger zu vereinbaren sein dürfte. Und die Brandenburger Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge, die schon länger über das Verfahren informiert war, kam in einem nun vorgelegten Bericht einer Prüfung der Rechtslage zur gleichen Einschätzung.
Die Regelungen im Polizeigesetz sehen vor, dass im Falle von Strafverfolgungen auffällig gewordene KFZ-Kennzeichen mit den auf Vorrat gespeicherten Informationen abgeglichen werden können und eine Löschung der Ergebnisse zu erfolgen hat, wenn sich keine weitergehenden Ermittlungsansätze daraus ergeben. Ob das allerdings auch mit den verfassungsmäßig festgeschriebenen Grundrechten vereinbar ist, müssen in der kommenden Zeit Gerichte klären.
Siehe auch: Ständige KFZ-Kennzeichenerfassung: Brandenburg fängt eine Klage
Schon beim Bekanntwerden der Überwachungsmaßnahme wurde Kritik laut, da diese wohl kaum mit den Grundrechten der Bürger zu vereinbaren sein dürfte. Und die Brandenburger Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge, die schon länger über das Verfahren informiert war, kam in einem nun vorgelegten Bericht einer Prüfung der Rechtslage zur gleichen Einschätzung.
Massenhaft Unbeteiligte betroffen
"Durch den dauerhaften Betrieb des Aufzeichnungsmodus sind ganz überwiegend unbeteiligte Personen betroffen, welche die Erfassungsgeräte auf den überwachten Straßenabschnitten passieren", teilte Hartge mit. "Die Erfassung und Speicherung dieser Daten stellt einen unzulässigen Eingriff in ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar."Die Regelungen im Polizeigesetz sehen vor, dass im Falle von Strafverfolgungen auffällig gewordene KFZ-Kennzeichen mit den auf Vorrat gespeicherten Informationen abgeglichen werden können und eine Löschung der Ergebnisse zu erfolgen hat, wenn sich keine weitergehenden Ermittlungsansätze daraus ergeben. Ob das allerdings auch mit den verfassungsmäßig festgeschriebenen Grundrechten vereinbar ist, müssen in der kommenden Zeit Gerichte klären.
Siehe auch: Ständige KFZ-Kennzeichenerfassung: Brandenburg fängt eine Klage
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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