Kampf gegen kurzlebige Produkte:
Hamburg will längere Gewährleistung
Die Hersteller elektrischer Geräte sollen zukünftig zu wesentlich längeren Gewährleistungs-Fristen gezwungen werden. Vor allem die Beweislastumkehr bei Mängeln will Hamburgs Justizsenator auf die vierfache Zeit ausdehnen.
Wenn bei einem Produkt Probleme auftreten, soll der Hersteller über einen Zeitraum von zwei Jahren den Nachweis bringen müssen, dass der Mangel nicht von seiner Seite aus verursacht wurde. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den Senator Till Steffen (Grüne) über die Justizministerkonferenz der Länder auf den Weg bringen will. Bisher ist hier nur eine Frist von sechs Monaten vorgesehen.
"Auf Kosten der Verbraucher und der Umwelt werden Geräte so gebaut, dass sie nicht lange halten und nicht repariert werden können", sagte Steffen laut einem Bericht der Nachrichtenagentur DPA. Daher wolle man die Möglichkeiten, die das Bürgerliche Gesetzbuch bietet nutzen, um die Gewährleistungsfristen zu verlängern. Produkte sollen so langlebiger und nachhaltiger werden. "Das ist gut für die Umwelt und die Verbraucherinnen und Verbraucher", so der Politiker.
Der Gesetzentwurf soll teilweise sogar noch längere Gewährleistungsfristen für Produkte vorsehen, die generell auf Langlebigkeit hin ausgelegt sein sollten. Um was es dabei allerdings konkret geht, ging aus den bisherigen Berichten nicht hervor.
Siehe auch: Microsoft und Co. müssen 'Garantie-erlischt'-Aufkleber entfernen
"Auf Kosten der Verbraucher und der Umwelt werden Geräte so gebaut, dass sie nicht lange halten und nicht repariert werden können", sagte Steffen laut einem Bericht der Nachrichtenagentur DPA. Daher wolle man die Möglichkeiten, die das Bürgerliche Gesetzbuch bietet nutzen, um die Gewährleistungsfristen zu verlängern. Produkte sollen so langlebiger und nachhaltiger werden. "Das ist gut für die Umwelt und die Verbraucherinnen und Verbraucher", so der Politiker.
Wer trägt Schuld?
In der gesetzlichen Gewährleistung wird nur über die genannten ersten sechs Monate automatisch angenommen, dass ein Fehler in der Funktionsweise in der Produktion des jeweiligen Gerätes begründet ist. Wenn der Hersteller oder der Verkäufer die Schuld beim Kunden sieht, muss er nachweisen, dass er sich nichts hat zuschulden kommen lassen. Nach dem halben Jahr schwenkt dann eben diese Beweispflicht um und es ist für den Verbraucher mit einem weit höheren Aufwand verbunden, eine kostenlose Reparatur oder ein Ersatzgerät zu bekommen. Auch wenn oft längere freiwillige Garantiefristen gewährt werden, ist das leider noch lange nicht die Regel.Der Gesetzentwurf soll teilweise sogar noch längere Gewährleistungsfristen für Produkte vorsehen, die generell auf Langlebigkeit hin ausgelegt sein sollten. Um was es dabei allerdings konkret geht, ging aus den bisherigen Berichten nicht hervor.
Siehe auch: Microsoft und Co. müssen 'Garantie-erlischt'-Aufkleber entfernen
Thema:
Beliebte Downloads
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
Ich empfehle ...
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
Erweiterung Post-it für Firefox oder Chrome
System - vor 30 Minuten -
Home Assistant OS 18.0 ++ 2 Mio Haushalte schon dabei
d-hubs - Gestern 10:54 Uhr -
oSC Nürnberg 25.27. Juni - das OpenSuse-Meeting
d-hubs - 20.06. 13:40 Uhr -
Die allerneueste Version, TrueNAS 26.0.0-BETA.2
d-hubs - 19.06. 14:50 Uhr -
Wie kann ich die Untertitel einem Video hinzufügen?
Rizo - 19.06. 11:14 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen