Kampf gegen kurzlebige Produkte: Hamburg will längere Gewährleistung

Die Hersteller elektrischer Geräte sollen zukünftig zu wesentlich längeren Gewährleistungs-Fristen gezwungen werden. Vor allem die Beweis­last­um­kehr bei Mängeln will Hamburgs Justizsenator auf die vierfache Zeit aus­deh­nen. Wenn bei einem Produkt Probleme auftreten, soll der Hersteller über einen Zeitraum von zwei Jahren den Nachweis bringen müssen, dass der Mangel nicht von seiner Seite aus verursacht wurde. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den Senator Till Steffen (Grüne) über die Jus­tiz­mi­nis­ter­kon­fe­renz der Länder auf den Weg bringen will. Bisher ist hier nur eine Frist von sechs Monaten vorgesehen.

"Auf Kosten der Verbraucher und der Umwelt werden Geräte so gebaut, dass sie nicht lange halten und nicht repariert werden können", sagte Steffen laut einem Bericht der Nach­rich­ten­agen­tur DPA. Daher wolle man die Möglichkeiten, die das Bürgerliche Ge­setz­buch bie­tet nutzen, um die Gewährleistungsfristen zu verlängern. Produkte sollen so langlebiger und nachhaltiger werden. "Das ist gut für die Umwelt und die Verbraucherinnen und Verbraucher", so der Politiker.

Wer trägt Schuld?

In der gesetzlichen Gewähr­leistung wird nur über die genannten ersten sechs Monate auto­ma­tisch an­ge­nom­men, dass ein Fehler in der Funk­tions­weise in der Pro­duk­tion des je­wei­li­gen Ge­rä­tes be­grün­det ist. Wenn der Her­stel­ler oder der Ver­käu­fer die Schuld beim Kun­den sieht, muss er nach­wei­sen, dass er sich nichts hat zu­schul­den kom­men las­sen. Nach dem hal­ben Jahr schwenkt dann eben diese Be­weis­pflicht um und es ist für den Ver­brau­cher mit einem weit hö­he­ren Auf­wand ver­bun­den, eine kos­ten­lo­se Re­pa­ra­tur oder ein Er­satz­ge­rät zu be­kom­men. Auch wenn oft längere frei­wil­li­ge Ga­ran­tie­fris­ten ge­währt wer­den, ist das lei­der noch lange nicht die Regel.

Der Gesetzentwurf soll teilweise sogar noch längere Ge­währ­leis­tungs­fris­ten für Pro­duk­te vor­se­hen, die ge­ne­rell auf Lang­le­big­keit hin aus­ge­legt sein soll­ten. Um was es dabei al­ler­dings kon­kret geht, ging aus den bis­he­ri­gen Be­rich­ten nicht hervor.

Siehe auch: Microsoft und Co. müssen 'Garantie-erlischt'-Aufkleber entfernen Bundesnetzagentur, Elektroschrott, Zulassung, Prüfung Bundesnetzagentur, Elektroschrott, Zulassung, Prüfung Pixabay
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