Verbraucherschützer wollen längere Gewährleistung durchsetzen
Anfang Dezember wurde ein neuer Gesetzentwurf für die Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie auf EU-Ebene im Bundestag eingebracht. Nun melden sich Verbraucherschützer wieder zu Wort, denen die Neuregelung noch nicht weit genug geht.
Bei der Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie geht es vereinfacht gesagt darum, dass es für Kunden einfacher werden soll, auf Mängel bei Produkten zu reagieren. Dazu gibt es einen Entwurf, der unter anderem vorsieht, dass Verkäufer stärker in die Pflicht genommen werden. Der Bundesverband Verbraucherschutz (vzbv) fordert dazu nun aber weitere Verbesserungen.
"Die derzeit geltende zweijährige Gewährleistungsdauer ist für langlebige Produkte unverhältnismäßig kurz. Sie entspricht nicht den Erwartungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die Verlängerung der Gewährleistungsdauer würde dem Gedanken der Nachhaltigkeit Rechnung tragen. Damit könnten wirtschaftliche Anreize für die Entwicklung und den Vertrieb von langlebigen und reparierbaren Produkten geschaffen werden. Das Verbraucherschutzministerium muss den Spielraum der europäischen Warenkaufrichtlinie nutzen und nachbessern", erläutert Michaela Schröder, Leiterin des Teams "Recht und Handel" im vzbv.
Außerdem schlagen die Verbraucherschützer vor, nicht nur die Verkäufer, sondern auch die Hersteller mit einer Update-Verpflichtung in die Verantwortung zu nehmen, um längere Nutzungsdauern auch tatsächlich zu ermöglichen. Den Verkäufer anstelle der Hersteller dabei in die Pflicht zu nehmen, wie es der Entwurf vorsieht, kann dabei nicht zielführend sein.
Siehe auch: Kampf gegen kurzlebige Produkte: Hamburg will längere Gewährleistung
Gewährleistungsdauer für langlebige Produkte
Laut den Verbraucherschützern sollte das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz in einigen Bereichen des Entwurfs schnell nachbessern. Dazu gehört, dass die Gewährleistungsdauer für langlebige Produkte verlängert werden sollte. Das betrifft zum Beispiel Waschmaschinen oder Kühlschränke, die zu den Kategorien gehören, in denen der Verbraucher von einer längeren Nutzungszeit und Lebensdauer des Produkts ausgeht."Die derzeit geltende zweijährige Gewährleistungsdauer ist für langlebige Produkte unverhältnismäßig kurz. Sie entspricht nicht den Erwartungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die Verlängerung der Gewährleistungsdauer würde dem Gedanken der Nachhaltigkeit Rechnung tragen. Damit könnten wirtschaftliche Anreize für die Entwicklung und den Vertrieb von langlebigen und reparierbaren Produkten geschaffen werden. Das Verbraucherschutzministerium muss den Spielraum der europäischen Warenkaufrichtlinie nutzen und nachbessern", erläutert Michaela Schröder, Leiterin des Teams "Recht und Handel" im vzbv.
Außerdem schlagen die Verbraucherschützer vor, nicht nur die Verkäufer, sondern auch die Hersteller mit einer Update-Verpflichtung in die Verantwortung zu nehmen, um längere Nutzungsdauern auch tatsächlich zu ermöglichen. Den Verkäufer anstelle der Hersteller dabei in die Pflicht zu nehmen, wie es der Entwurf vorsieht, kann dabei nicht zielführend sein.
Siehe auch: Kampf gegen kurzlebige Produkte: Hamburg will längere Gewährleistung
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