112-Notrufe müssen laut EuGH weitreichende Standortdaten mitsenden
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Telekommunikationsunternehmen verpflichtet sind, Standortdaten bei Notrufen über die Nummer 112 gebührenfrei an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Hintergrund ist der Mord an einer 17-Jährigen in Litauen.
Im September 2013 wurde nämlich eine 17-jährige Litauerin in einem Vorort der Stadt Panevėžys entführt, vergewaltigt und im Kofferraum eines Autos lebendig verbrannt. Das tragische an der Sache war vor allem die Tatsache, dass das Opfer aus dem Kofferraum mit ihrem Mobiltelefon über die europaweit einheitliche Notrufnummer 112 etwa ein Dutzend Mal einen Hilferuf an das litauische Notfallzentrum gesandt hat.
Die Behörden konnten diese Anrufe aber nicht zurückverfolgen bzw. tracken, da die Nummer des Telefons nicht angezeigt wurde. Es konnte nicht festgestellt werden, ob das vom Opfer verwendete Mobiltelefon über eine SIM-Karte verfügte und warum die Nummer im Notfallzentrum nicht angezeigt wurde.
Die Eltern verklagten den litauischen Staat und warfen ihm unter anderem vor, dass Litauen die EU-Richtlinie zur Standortermittlung bei 112-Anrufen nicht ordnungsgemäß umgesetzt habe. Der Fall wurde an den EuGH weitergereicht und dieses hat nun entschieden.
Die Staaten hätten dabei zwar ein "gewisses Ermessen" bei den Kriterien zur Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Angaben zum Standort des Anrufers, dabei müsse aber stets gewährleistet sein, dass sie genau genug sind, dass Anrufern wirksam geholfen werden kann. Und das gilt auch für Geräte ohne SIM-Karte. Der Fall geht nun zurück an die Gerichte in Litauen, diese müssen aber die Entscheidung des EuGH berücksichtigen, die natürlich auch für andere EU-Länder bindend ist.
Die Behörden konnten diese Anrufe aber nicht zurückverfolgen bzw. tracken, da die Nummer des Telefons nicht angezeigt wurde. Es konnte nicht festgestellt werden, ob das vom Opfer verwendete Mobiltelefon über eine SIM-Karte verfügte und warum die Nummer im Notfallzentrum nicht angezeigt wurde.
Die Eltern verklagten den litauischen Staat und warfen ihm unter anderem vor, dass Litauen die EU-Richtlinie zur Standortermittlung bei 112-Anrufen nicht ordnungsgemäß umgesetzt habe. Der Fall wurde an den EuGH weitergereicht und dieses hat nun entschieden.
Wirksame Hilfe muss möglich sein
Und die EU-Richter urteilten nun, "dass nach dem Wortlaut der Universaldienstrichtlinie alle Anrufe unter der einheitlichen europäischen Notrufnummer von der Pflicht zur Übermittlung von Informationen zum Anruferstandort erfasst werden", wie man in der dazugehörigen Pressemitteilung (PDF) nachlesen kann.Die Staaten hätten dabei zwar ein "gewisses Ermessen" bei den Kriterien zur Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Angaben zum Standort des Anrufers, dabei müsse aber stets gewährleistet sein, dass sie genau genug sind, dass Anrufern wirksam geholfen werden kann. Und das gilt auch für Geräte ohne SIM-Karte. Der Fall geht nun zurück an die Gerichte in Litauen, diese müssen aber die Entscheidung des EuGH berücksichtigen, die natürlich auch für andere EU-Länder bindend ist.
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