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Polizei liest immer wieder rechtswidrig bei WhatsApp & Co. mit
Polizeibehörden überwachen regelmäßig die WhatsApp-Konten von Nutzern, zu denen sie sich Zugang verschafft haben. Dabei handeln die Beamten häufig rechtswidrig, wie ein von Netzpolitik.org veröffentlichtes Dokument des Zollkriminalamts zeigt.
Laut dem nun veröffentlichten Dokument wird das Vorgehen beim Zollkriminalamt seit Ende 2023 genutzt, um Messenger zu überwachen. Auch das Bundeskriminalamt setzt schon länger auf entsprechende Methoden. Nach einer Erprobungsphase gehört dies beim Zoll seit dem letzten Jahr auch zu den Standard-Instrumenten bei Ermittlungen.
Die Beamten nutzen dabei die Gelegenheit, wenn sie auf irgendeine Weise auch nur kurzfristig Zugang zu einem Smartphone bekommen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Ermittler gegenüber dem Besitzer vorgeben, nur mal kurz Einblick in beispielsweise die Verbindungsliste nehmen zu wollen. Dann wird der Moment genutzt, um auf einem Dienststellen-PC per QR-Code-Abgleich einen Zweitzugang zum Messenger-Account einzurichten.
Manchmal ist auch nicht einmal ein Zugang zum Smartphone nötig. Wenn die Messenger-Plattform den Koppelungs-Vorgang über einen Code, der per SMS geschickt wird, authentifiziert, genügt der Polizei auch eine normale Telefonüberwachung, um heimlich in den jeweiligen Account eindringen zu können.
Eine konkrete Rechtsgrundlage für ein solches Vorgehen existiert aktuell nicht. Während die Beamten hier irgendwelche Gesetze zu ihren Gunsten auslegen, gehen Juristen und teils auch Gerichte davon aus, dass die Polizei hier rechtswidrig handelt. Dies hat beispielsweise auch der Bundesgerichtshof in einem solchen Fall schon entschieden.
Siehe auch:
- Deutsche Ermittler überwachen Messenger-Konten oft völlig unbefugt
- Ein internes Papier belegt die Praxis bei BKA und Zollkriminalamt
- Beamte koppeln per QR-Code heimlich Zweitzugänge an Dienststellen
- Zuweilen genügt schon eine Telefonüberwachung für SMS-Bestätigungen
- Fremde Chats werden komplett mitgelesen und falsche Texte versendet
- Gerichte und der Bundesgerichtshof werten diese Praxis als illegal
Zugang geklont
Bei der Überwachung der Kommunikation mit verschlüsselten Messengern wie WhatsApp, Signal oder Telegram steht meist der Einsatz von Staatstrojanern im Blickpunkt. Allerdings kommen Ermittler häufig auch ohne den Einsatz teurer Malware-Technik zum Ziel: Sie verschaffen sich auf verschiedenen Wegen einfach einen Zugang zum jeweiligen Nutzer-Account und verwenden diesen dann weit über das zulässige Maß hinaus.Laut dem nun veröffentlichten Dokument wird das Vorgehen beim Zollkriminalamt seit Ende 2023 genutzt, um Messenger zu überwachen. Auch das Bundeskriminalamt setzt schon länger auf entsprechende Methoden. Nach einer Erprobungsphase gehört dies beim Zoll seit dem letzten Jahr auch zu den Standard-Instrumenten bei Ermittlungen.
Die Beamten nutzen dabei die Gelegenheit, wenn sie auf irgendeine Weise auch nur kurzfristig Zugang zu einem Smartphone bekommen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Ermittler gegenüber dem Besitzer vorgeben, nur mal kurz Einblick in beispielsweise die Verbindungsliste nehmen zu wollen. Dann wird der Moment genutzt, um auf einem Dienststellen-PC per QR-Code-Abgleich einen Zweitzugang zum Messenger-Account einzurichten.
Rechtslage laut BGH klar
Von diesem Augenblick an können die Behördenmitarbeiter dann die gesamte Kommunikation mitlesen und kopieren oder gar selbst Nachrichten unter dem Namen des Smartphone-Besitzers verschicken. In aller Regel geht das deutlich über das hinaus, was den Ermittlern von einem Richter genehmigt worden ist.Manchmal ist auch nicht einmal ein Zugang zum Smartphone nötig. Wenn die Messenger-Plattform den Koppelungs-Vorgang über einen Code, der per SMS geschickt wird, authentifiziert, genügt der Polizei auch eine normale Telefonüberwachung, um heimlich in den jeweiligen Account eindringen zu können.
Eine konkrete Rechtsgrundlage für ein solches Vorgehen existiert aktuell nicht. Während die Beamten hier irgendwelche Gesetze zu ihren Gunsten auslegen, gehen Juristen und teils auch Gerichte davon aus, dass die Polizei hier rechtswidrig handelt. Dies hat beispielsweise auch der Bundesgerichtshof in einem solchen Fall schon entschieden.
Siehe auch:
Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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