Telekom StreamOn: Bundesnetzagentur droht 200.000 Euro Strafe an
Nach dem Gerichtsurteil aus der vergangenen Woche kommt nun, was kommen musste: Die Bundesnetzagentur will die Änderung beim StreamOn-Angebot der Telekom mit der Androhung von Zwangsgeld durchsetzen. Einzelheiten über die Forderungen der Bundenetzagentur sind derzeit nicht bekannt.
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Wenn die Telekom das nicht bald unterbindet, wird das Zwangsgeld auferlegt.
Über die Einzelheiten der Forderung ist wenig bekannt. So hat man bisher zum Beispiel nichts über eine mögliche Frist gelesen, die der Telekom zum Abstellen der gerügten Details gelassen wird. Die Bundesnetzagentur hat heute nur ihre Forderung erneuert, die bereits vor Wochen ausgesprochen worden war. Die Telekom hatte versucht, gegen die Forderungen der Bundesnetzagentur gerichtlich per Eilantrag vorzugehen, war aber gescheitert. Die Richter hatten den Antrag abgelehnt und die Forderung der Bundesnetzagentur unterstützt.
Wie es jetzt konkret weitergehen kann ist unklar. Die Telekom hatte eigentlich in der vergangenen Woche bereits angekündigt, an dem Angebot nichts ändern zu wollen und alle rechtlichen Schritte auszureizen.
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StreamOn muss sich ändern
Wie der Spiegel Online berichtet, hat die Bundesnetzagentur nun heute die Telekom nochmals aufgefordert, einige Details beim StreamOn-Angebot der Magenta Mobile-Tarife abzuändern. Konkret geht es dabei um die unterschiedliche Behandlung der verschiedenen Musik- und Video-Dienste. So drosselt die Telekom je nach Tarif zum Beispiel das TV-Streaming auf dem Smartphone und liefert dann nur eine geringe SD-Auflösung aus - das geht zugunsten der damit weniger verbrauchten Daten, aber zu Lasten der Qualität.100.000 Euro Zwangsgeld je Verstoß
Die Bundesnetzagentur rügte diese Behandlungsweise als Verstoß gegen die Netzneutralität. Außerdem hat die Telekom das StreamOn-Angebot von der Nutzung außerhalb Deutschlands ausgeschlossen. Dieser Ausschluss wird als Verstoß gegen die EU-Richtlinie für das Roaming gewertet. Für diese zwei großen Streitpunkte soll die Telekom bei Nicht-Einhalten der gesetzlichen Regelungen jeweils 100.000 Euro Zwangsgeld zahlen.Wenn die Telekom das nicht bald unterbindet, wird das Zwangsgeld auferlegt.
Über die Einzelheiten der Forderung ist wenig bekannt. So hat man bisher zum Beispiel nichts über eine mögliche Frist gelesen, die der Telekom zum Abstellen der gerügten Details gelassen wird. Die Bundesnetzagentur hat heute nur ihre Forderung erneuert, die bereits vor Wochen ausgesprochen worden war. Die Telekom hatte versucht, gegen die Forderungen der Bundesnetzagentur gerichtlich per Eilantrag vorzugehen, war aber gescheitert. Die Richter hatten den Antrag abgelehnt und die Forderung der Bundesnetzagentur unterstützt.
Wie es jetzt konkret weitergehen kann ist unklar. Die Telekom hatte eigentlich in der vergangenen Woche bereits angekündigt, an dem Angebot nichts ändern zu wollen und alle rechtlichen Schritte auszureizen.
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