Bundesnetzagentur rückt zu Klärung von rund 4000 Funkstörungen aus
Fast 4000 Funkstörungen im Bereich Mobilfunk, WLAN, DSL-Anschlüsse oder Geräten wie Funkkopfhörer, Funkautoschlüssel und Funkgaragentoröffner hat die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr behoben. Die Anzahl der Störungsarbeiten hat damit deutlich abgenommen.
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Dabei geht es nicht um Fehler, die Störungen verursachen können und in die gesetzliche Zuständigkeit der Behörde fällt - dazu gehört zum Beispiel die korrekte Nutzung von zugeteilten Frequenzen bei den Providern. Aufgeklärt werden aber auch solche Fälle, in denen zum Beispiel durch nicht in Deutschland zugelassene Geräte Funknetze gestört oder illegal Frequenzen belegt werden. Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur hatte dabei im vergangenen Jahr 2019 rund 4000 solcher Funkstörungen und elektromagnetische Unverträglichkeiten vor Ort aufgeklärt und die Beseitigung begleitet.
"Wir stellen sicher, dass in Deutschland Frequenzen effizient und störungsfrei nutzbar sind. Viele Technologien, die Frequenzen nutzen, sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Das Störungsaufkommen liegt trotz steigender Frequenznutzungen auf einem erfreulich niedrigen Niveau", sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. "Die Bundesnetzagentur führt mit präventiven Überprüfungen von Frequenzzuteilungen Qualitätssicherungsmaßnahmen bei den Frequenzzuteilungsinhabern durch. Die Störungsbearbeitung ergänzt unsere Tätigkeiten im Rahmen der Frequenzregulierung und der Marktüberwachung."
Die Störungen betrafen zum Beispiel den Mobilfunk, WLAN, DSL-Anschlüsse oder Geräte wie Funkkopfhörer, Funkautoschlüssel und Funkgaragentoröffner.
Wer eine Funkstörung melden wolle, kann das bei der Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur machen. Diese ist rund um die Uhr unter 04821/895555 oder per E-Mail an funkstoerung@bnetza.de erreichbar.
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Dabei geht es nicht um Fehler, die Störungen verursachen können und in die gesetzliche Zuständigkeit der Behörde fällt - dazu gehört zum Beispiel die korrekte Nutzung von zugeteilten Frequenzen bei den Providern. Aufgeklärt werden aber auch solche Fälle, in denen zum Beispiel durch nicht in Deutschland zugelassene Geräte Funknetze gestört oder illegal Frequenzen belegt werden. Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur hatte dabei im vergangenen Jahr 2019 rund 4000 solcher Funkstörungen und elektromagnetische Unverträglichkeiten vor Ort aufgeklärt und die Beseitigung begleitet.
"Wir stellen sicher, dass in Deutschland Frequenzen effizient und störungsfrei nutzbar sind. Viele Technologien, die Frequenzen nutzen, sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Das Störungsaufkommen liegt trotz steigender Frequenznutzungen auf einem erfreulich niedrigen Niveau", sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. "Die Bundesnetzagentur führt mit präventiven Überprüfungen von Frequenzzuteilungen Qualitätssicherungsmaßnahmen bei den Frequenzzuteilungsinhabern durch. Die Störungsbearbeitung ergänzt unsere Tätigkeiten im Rahmen der Frequenzregulierung und der Marktüberwachung."
Die Störungen betrafen zum Beispiel den Mobilfunk, WLAN, DSL-Anschlüsse oder Geräte wie Funkkopfhörer, Funkautoschlüssel und Funkgaragentoröffner.
Flächendeckend einsetzbar
Derzeit hat die Bundesnetzagentur 19 Standorte in ganz Deutschland, an denen ein Prüf- und Messdienst vertreten ist, dazu kommen Messfahrzeuge, um mobil flächendeckend Störungen aufzudecken. Die Bundesnetzagentur betreibt zudem ein Messlabor für die Marktüberwachung und eine Satellitenmessstelle.Wer eine Funkstörung melden wolle, kann das bei der Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur machen. Diese ist rund um die Uhr unter 04821/895555 oder per E-Mail an funkstoerung@bnetza.de erreichbar.
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