Für Kunden ändert sich nichts:
Telekom StreamOn wird vorerst bleiben
Gestern hat das Urteil der Verwaltungsgerichts Köln die Runde gemacht, nach der die "StreamOn"-Angebote der Telekom rechtswidrig sind. Für aktuelle Telekom-Kunden, die StreamOn mitgebucht haben, stellt sich daher die Frage, wie es jetzt weitergeht.
Infografik: 4G ist in Deutschland noch nicht wirklich angekommen
Mit den StreamOn-Angeboten der Telekom erfüllen sich eigentlich die wichtigsten Wünsche der mobilen Internetnutzung. Musik-, Video- oder Spiele-Nutzung werden je nach Vertrag nicht mit auf die tariflich ausgesuchten Datenpakete angerechnet, sodass man unterwegs ganz unbedarft seine Mediennutzung nicht einschränken muss. Allerdings hat die Ausführung des Angebots bei der Telekom einige rechtliche Hürden (wir berichteten). Die Bundesnetzagentur hatte entsprechende Änderungen gefordert, die die Telekom nicht ausführen will.
Solange das nicht geschehen ist, soll sich für die Kunden von StreamOn nichts ändern.
Gegenüber dem Magazin Teltarif hat die Telekom das so auch noch einmal klar gemacht. "Die Gerichtsentscheidung hat auf unser StreamOn-Angebot keine unmittelbare Auswirkung", heißt es in dem Statement. "Im Interesse unserer Kunden werden wir weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, damit StreamOn weiter angeboten werden kann."
Großer Mobilfunk-Vergleichs-Rechner
Siehe auch:
Infografik: 4G ist in Deutschland noch nicht wirklich angekommen
Mit den StreamOn-Angeboten der Telekom erfüllen sich eigentlich die wichtigsten Wünsche der mobilen Internetnutzung. Musik-, Video- oder Spiele-Nutzung werden je nach Vertrag nicht mit auf die tariflich ausgesuchten Datenpakete angerechnet, sodass man unterwegs ganz unbedarft seine Mediennutzung nicht einschränken muss. Allerdings hat die Ausführung des Angebots bei der Telekom einige rechtliche Hürden (wir berichteten). Die Bundesnetzagentur hatte entsprechende Änderungen gefordert, die die Telekom nicht ausführen will.
Oberverwaltungsgericht Münster wird sich befassen müssen
Das gestern veröffentlichte Urteil besagt nun erst einmal, dass die Telekom die Entscheidung der Bundesnetzagentur nicht ignorieren kann. Weitere rechtliche Schritte sind aber möglich. Gegen die Entscheidung des Kölner Gerichts hat die Telekom schon angekündigt Beschwerde einzulegen. Damit müsste sich dann das Oberverwaltungsgericht in Münster mit dem Fall beschäftigen - und das heißt dann auch, dass noch einige Zeit ins Land gehen wird, bis ein endgültiges Urteil zum Thema vorliegt.Solange das nicht geschehen ist, soll sich für die Kunden von StreamOn nichts ändern.
Gegenüber dem Magazin Teltarif hat die Telekom das so auch noch einmal klar gemacht. "Die Gerichtsentscheidung hat auf unser StreamOn-Angebot keine unmittelbare Auswirkung", heißt es in dem Statement. "Im Interesse unserer Kunden werden wir weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, damit StreamOn weiter angeboten werden kann."
Keine Einschränkungen für Kunden
Telekom-Kunden können sich somit vorerst auf die Nutzung der mittlerweile mehr als 350 Partner in den StreamOn-Angeboten verlassen. Änderungen wird der Mobilfunkanbieter erst nach weiteren rechtlichen Schritten starten und dann auch entsprechend frühzeitig darüber informieren.Großer Mobilfunk-Vergleichs-Rechner
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