StreamOn: Telekom reagiert aggressiv auf behördliche Auflagen
Die Deutsche Telekom hat ziemlich aggressiv auf kleinste Nachbesserungen reagiert, die die Bundesnetzagentur vom Konzern hinsichtlich der so genannten "StreamOn"-Option fordert. Dem Netzbetreiber scheint es offenbar extrem wichtig zu sein, dass er völlige Freiheit dabei erhält, die Netzneutralität nach eigenem Gutdünken außer Kraft zu setzen.
Beim StreamOn-Angebot werden Kunden in den teureren Vertragstarifen bestimmte Dienste zugänglich gemacht, ohne dass bei deren Nutzung das monatliche Datenvolumen reduziert wird. Will ein Anbieter in den Genuss dieses Wettbewerbsvorteils gegenüber der Konkurrenz kommen, muss er sich aber Vertragsbedingungen unterwerfen, die so mancher Dienst schlicht nicht einhalten kann. Hält er sich dann nicht an die Vorgaben, kann es teuer werden.
Nachdem Verbraucherschützer ein komplettes Verbot von StreamOn forderten, weil dieser Verstoß gegen die Netzneutralität letztlich die Wahlmöglichkeiten der Nutzer einschränken wird, prüfte die Bundesnetzagentur die Offerte der Telekom. Da in der EU-Richtlinie zur Netzneutralität solche Zero-Rating-Angebote nicht konkret behandelt wurden, sah man aber keine Handhabe, um gegen die gesamte Option vorzugehen. Allerdings machte man Auflagen zu Teilaspekten.
Weiterhin machte die Bundesnetzagentur die Auflage, dass die Telekom nicht auch noch in den jeweiligen Dienst selbst eingreifen darf. Aktuell ist es so, dass nur die Nutzer in den teuersten Tarifen die Videostreaming-Angebote von StreamOn-Partnern in HD-Auflösung ansehen können. Bei anderen wird zwangsweise auf ein SD-Format heruntergestuft. Dafür gibt es nach Ansicht der Bundesnetzagentur aber keinen Grund.
Die Telekom reagierte aber ziemlich aggressiv auf die Auflagen. Der Konzern drohte damit, StreamOn mit den Auflagen der Behörde nicht mehr kostenlos anbieten zu können. Außerdem will man nun Widerspruch einlegen, was letztlich bedeuten wird, dass die Auseinandersetzung vor Gericht weitergeführt wird.
Nachdem Verbraucherschützer ein komplettes Verbot von StreamOn forderten, weil dieser Verstoß gegen die Netzneutralität letztlich die Wahlmöglichkeiten der Nutzer einschränken wird, prüfte die Bundesnetzagentur die Offerte der Telekom. Da in der EU-Richtlinie zur Netzneutralität solche Zero-Rating-Angebote nicht konkret behandelt wurden, sah man aber keine Handhabe, um gegen die gesamte Option vorzugehen. Allerdings machte man Auflagen zu Teilaspekten.
Telekom droht mit Preisschild
So verlangt die Bundesnetzagentur nun beispielsweise, dass die Vorzüge auch im Ausland gelten müssen. Wenn der Nutzer sein Datenvolumen ohne Roaming-Aufpreise im EU-Gebiet frei verwenden kann, muss dann auch gewährleistet sein, dass die StreamOn-Dienste beim Roaming nicht auf das Volumen angerechnet werden.Weiterhin machte die Bundesnetzagentur die Auflage, dass die Telekom nicht auch noch in den jeweiligen Dienst selbst eingreifen darf. Aktuell ist es so, dass nur die Nutzer in den teuersten Tarifen die Videostreaming-Angebote von StreamOn-Partnern in HD-Auflösung ansehen können. Bei anderen wird zwangsweise auf ein SD-Format heruntergestuft. Dafür gibt es nach Ansicht der Bundesnetzagentur aber keinen Grund.
Die Telekom reagierte aber ziemlich aggressiv auf die Auflagen. Der Konzern drohte damit, StreamOn mit den Auflagen der Behörde nicht mehr kostenlos anbieten zu können. Außerdem will man nun Widerspruch einlegen, was letztlich bedeuten wird, dass die Auseinandersetzung vor Gericht weitergeführt wird.
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Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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