Pflicht für Netflix & Co:
EU will 30 Prozent nationale Produktionen

Netflix und andere Streaming-Anbieter engagieren sich schon jetzt in vielen Ländern auch um lokale Inhalte. Jetzt will die EU solchen Anbietern aber fest vorschreiben, dass diese 30 Prozent nationale Produktionen vorhalten müssen. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss im Dezember noch die Schlussabstimmung erfolgen - die gilt als Formalität.

Streaming Anbieter müssen in lokale Produktionen investieren

Schon bisher investiert Netflix sehr viel Geld, um in Europa auch nationale Inhalte für die eigene Plattform zu produzieren - laut Bericht der Financial Times hatte das Unternehmen sein Budget für das Jahr 2018 mit 1 Milliarde Dollar im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. Jetzt plant die EU-Kommission ein neues Gesetz, das allen in der EU tätigen Streaming-Anbietern vorschreibt, in ihrem Filmkatalog mindestens 30 Prozent nationale Produktionen anzubieten. Infografik: Bitkom-Umfrage zu Video-Streaming 2018Bitkom-Umfrage zu Video-Streaming 2018 Wie der Leiter der Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien der Europäischen Kommission, Roberto Viola, laut dem US-amerikanischen Branchenblatt Variety mitteilt, soll das Gesetz für eine erhöhte Sichtbarkeit von europäischen Produktionen sorgen. Im Dezember muss jetzt noch die Abstimmung zur Genehmigung der neuen Regelungen folgen, Viola ist sich aber sicher, dass das Gesetz so beschlossen wird: "Wir brauchen noch die Schlussabstimmung, aber es ist nur eine Formalität."

Ungleichgewicht verbessern

Noch im Oktober will die EU-Kommision genaue Zahlen veröffentlicht, die die Anteile an europäischen Produktionen bei den Streaming-Anbietern offenlegen. Wie Viola gegenüber Variety betont, sei beispielsweise Netflix "ohnehin schon fast bei 30 Prozent nationalen Produktionen im Katalog". Mit der neuen Regelung wolle man die Anbieter aber dazu bewegen, diese Bemühungen noch zu verstärken.

Fällt die Abstimmung für das Gesetz positiv aus, sollen laut dem Bericht die 28 EU-Mitgliedsstaaten ab Dezember dann 20 Monate Zeit haben, um das EU-Gesetz in nationalen Regelungen anzuwenden. Dabei sollen die Länder selbst entscheiden können, ob eine Quote von 30 oder 40 Prozent gilt. Darüber hinaus kann eine Extra-Quote für nationale Eigenproduktionen gelten. Zu guter Letzt können Streaming-Anbieter dazu verpflichtet werden, finanzielle Unterstützung für nationale Produktionsfonds zu leisten.

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